Die Blumen des Koran
17.01.2010 um 22:59Sure 4, Vers 89: "Sie wünschen, dass ihr ungläubig werdet, wie sie
ungläubig sind, und dass ihr ihnen gleich seid. Nehmet aber keinen
von ihnen zum Freund, ehe sie nicht auswanderten in Allahs Weg. Und
so sie den Rücken kehren, so ergreifet sie und schlagt sie tot, wo
immer ihr sie findet; und nehmet keinen von ihnen zum Freund oder
Helfer."
Sure 5, Vers 52: "Oh Gläubige, nehmt weder Juden noch Christen zu
Freunden."
Sure 8, Vers 12: "... Wahrlich in die Herzen der Ungläubigen werfe
ich Schrecken. So haut ein auf ihre Hälse und haut ihnen jeden Finger
ab."
Sure 8, Vers 39: "Und kämpfet wider sie, bis kein Bürgerkrieg mehr
ist und bis alles an Allah glaubt.."
Sure 9, Vers 5: "Und wenn nun die heiligen Monate abgelaufen sind,
dann tötet die Heiden, wo (immer) ihr sie findet, greift sie,
umzingelt sie und lauert ihnen überall auf! ..."
Sure 9, Vers 111: "Siehe, Allah hat von den Gläubigen ihr Leben und
ihr Gut für das Paradies erkauft. Sie sollen kämpfen in Allahs Weg
und töten und getötet werden. ... Freut euch daher des Geschäfts, das
ihr abgeschlossen habt; und das ist die große Glückseligkeit."
Sure 9, Verse 44 und 45, Verse 90 - 93 besagen, dass nur Ungläubige
um Erlaubnis bitten, nicht kämpfen zu müssen. Also: Wer nicht kämpft
ist ungläubig, es sei denn, er ist schwach und krank.
Sure 4, Vers 104: "Und erlahmet nicht in der Verfolgung des Volkes
(der Ungläubigen); leidet ihr, so leiden sie, wie ihr leidet."
Sure 47, Vers 35: "Werdet daher nicht matt und ladet (sie) nicht ein
zum Frieden, während ihr die Oberhand habt; ..."
Die meisten dieser Zitate erfüllen nach deutschem Recht den
Tatbestand der Anstiftung zu Verbrechen, §30 StGB, oder der
öffentlichen Billigung einer Straftat, § 140 StGB."
Quelle. http://www.neo-liberalismus.de/forum/messages/4561.html
Die meisten dieser Zitate erfüllen nach deutschem Recht den Tatbestand der Anstiftung zu Verbrechen, §30 StGB, oder der öffentlichen Billigung einer Straftat, § 140 StGB."
ungläubig sind, und dass ihr ihnen gleich seid. Nehmet aber keinen
von ihnen zum Freund, ehe sie nicht auswanderten in Allahs Weg. Und
so sie den Rücken kehren, so ergreifet sie und schlagt sie tot, wo
immer ihr sie findet; und nehmet keinen von ihnen zum Freund oder
Helfer."
Sure 5, Vers 52: "Oh Gläubige, nehmt weder Juden noch Christen zu
Freunden."
Sure 8, Vers 12: "... Wahrlich in die Herzen der Ungläubigen werfe
ich Schrecken. So haut ein auf ihre Hälse und haut ihnen jeden Finger
ab."
Sure 8, Vers 39: "Und kämpfet wider sie, bis kein Bürgerkrieg mehr
ist und bis alles an Allah glaubt.."
Sure 9, Vers 5: "Und wenn nun die heiligen Monate abgelaufen sind,
dann tötet die Heiden, wo (immer) ihr sie findet, greift sie,
umzingelt sie und lauert ihnen überall auf! ..."
Sure 9, Vers 111: "Siehe, Allah hat von den Gläubigen ihr Leben und
ihr Gut für das Paradies erkauft. Sie sollen kämpfen in Allahs Weg
und töten und getötet werden. ... Freut euch daher des Geschäfts, das
ihr abgeschlossen habt; und das ist die große Glückseligkeit."
Sure 9, Verse 44 und 45, Verse 90 - 93 besagen, dass nur Ungläubige
um Erlaubnis bitten, nicht kämpfen zu müssen. Also: Wer nicht kämpft
ist ungläubig, es sei denn, er ist schwach und krank.
Sure 4, Vers 104: "Und erlahmet nicht in der Verfolgung des Volkes
(der Ungläubigen); leidet ihr, so leiden sie, wie ihr leidet."
Sure 47, Vers 35: "Werdet daher nicht matt und ladet (sie) nicht ein
zum Frieden, während ihr die Oberhand habt; ..."
Die meisten dieser Zitate erfüllen nach deutschem Recht den
Tatbestand der Anstiftung zu Verbrechen, §30 StGB, oder der
öffentlichen Billigung einer Straftat, § 140 StGB."
Quelle. http://www.neo-liberalismus.de/forum/messages/4561.html
Die meisten dieser Zitate erfüllen nach deutschem Recht den Tatbestand der Anstiftung zu Verbrechen, §30 StGB, oder der öffentlichen Billigung einer Straftat, § 140 StGB."