Zentralrat der Ex-Muslime
07.07.2007 um 19:50
Zumal solche Internetangebote auch immer ein Impressum aufweisen müssen.
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Zentralrat der Ex-Muslime
08.07.2007 um 21:11
Fein Smartfish soeben habe ich dich auch dem Verfassungsschutz gemeldet aufgrund einessolch brutalen Bildes in deinem Avatern ;)
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Zentralrat der Ex-Muslime
09.07.2007 um 00:05
@ Freestyler
Dass die Scharia in weiten Teilen nicht konform mit dem Grundgesetzder Bundesrepublik Deutschland ist, sollte klar sein. Wir haben hier keine Todes- undVerstümmelungsstrafen.
Ein öffentlicher Aufruf zu Missachtung des Grundgesetzesist als Volksverhetzung strafbar.
Ein jeder, der in volksverhetzender Weise gegendas GG aufruft, kann für sich auch nicht die grundgesetzliche Meinungsfreiheit inAnspruch nehmen.
Soll ich Dir jetzt noch eben den entsprechenden Paragraphen desStrafgesetzbuches heraussuchen?
Noch sind wir hier in Deutschland, Freestyler,und nicht in Arabien.
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Zentralrat der Ex-Muslime
09.07.2007 um 00:10
Was für ein asoziales Flugblatt.
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Zentralrat der Ex-Muslime
09.07.2007 um 00:10
Und ich meine damit, dass ich in diesem Falle NICHT gescherzt habe.
DieMeldung ist tatsächlich erfolgt.
Wenn die Muslime endlich denöffentlich-rechtlichen Status einer anerkannten Religionsgemeinschaft haben, so freutmich das für sie. Ich begrüße und unterstütze dies sogar. Aber dies kann nur untervollständiger Anerkennung der grundgesetzlichen Normen erfolgen. D. h. keine Scharia undsäkularer Islam wie in der Türkei!
Daran seit ihr Muslime in der BRD im übrigenschon immer gebunden gewesen.
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Zentralrat der Ex-Muslime
09.07.2007 um 00:12
Das Flugblatt ist volksverhetzend, das schafft auf beiden Seiten nur Aggressionen.
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Zentralrat der Ex-Muslime
09.07.2007 um 00:15
Das Flugblatt ist das letzte, aber das ist doch von EINZELNEN geschrieben worden, diejene Muslime, die gerne in den Dialog treten wollen heimtückisch auf ihre Seite ziehenwollen. Eben von Fundamentalisten. Solche sind ja nicht in der Islamonferenz. Ein paarsprechen doch nicht für alle. Ich kann ja auch Flugblätter in unserer Kirche verteilen,das ist dann ja nicht katholische Weltsicht, was ich schreibe.
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Zentralrat der Ex-Muslime
09.07.2007 um 00:20
§ 130a Anleitung zu Straftaten
(1) Wer eine Schrift (§ 11 Abs. 3), die geeignetist, als Anleitung zu einer in §
126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat zu dienen,und nach ihrem Inhalt bestimmt ist, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken,eine solche Tat zu begehen,
verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt odersonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafebestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer
1. eine Schrift (§ 11 Abs. 3), die geeignetist, als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1
genannten rechtswidrigen Tat zu dienen,verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt,
vorführt oder sonst zugänglich machtoder
2. öffentlich oder in einer Versammlung zu einer in § 126 Abs. 1genannten
rechtswidrigen Tat eine Anleitung gibt,
um die Bereitschaft anderer zufördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen.
(3) § 86 Abs. 3 giltentsprechend.
Da die Scharia auch die Todesstrafe, Verstümmelung oder anderkörperliche Züchtigungen vorsieht, die laut StGB und GG ausdrücklich verboten sind, isteine Schrift, die zur Nichanerkennung dieser Rechtsnormen und zur Lebensführung nach derScharia aufruft, geeignet, diesen Tatbestand der Anleitung zu Straftaten oderVolksverhetzung (§130 StGB) zur erfüllen.
Aber die Staatsanwaltschaft wird diesausführlicher würdigen.
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Zentralrat der Ex-Muslime
09.07.2007 um 00:23
Ob die Scharia NICHT NUR Todesstrafe, Verstümmelung und Züchtigung vorsieht sondernin anderen Teilen relativ vernünftig ist, ist hier vollkommen uninteressant.
Werdie Scharia auf dem Gebiet der BRD in Gänze befolgt oder dazu aufruft, den muslimischenGlauben nur in Verbindung mit der ganzen Scharia zu befolgen, macht sich strafbar!
Ist das jetzt geklärt?
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Zentralrat der Ex-Muslime
09.07.2007 um 00:27
@ Smartfish
Die Teile der Scharia, die nicht gegen geltendes Gesetz verstoßen,werden nicht erwähnt, WEIL sie nicht gegen geltendes Gesetz verstoßen. Sie sindunerheblich.
Der Islam sieht aber keine "Kürzung" oder "Änderung" vor, die Schariawird komplett, so wie sie ist, von Muslimen für ein Ideal gehalten.
Das bedeutetnicht, dass sie überall die Scharia anwenden wollen, aber sie würden es tun, wenn dieUmstände passend wären.
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Zentralrat der Ex-Muslime
09.07.2007 um 00:30
@ Smartfish
Schau Dir genau an, was er mir geschrieben hat und vergleiche es mitdem, was der Islam bzgl. Scharia sagt.
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Zentralrat der Ex-Muslime
09.07.2007 um 00:30
Oder aus den Taliban Seiten?
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Zentralrat der Ex-Muslime
09.07.2007 um 00:33
@ Smartfish
Schau Dir an, was er schreibt, dann weißt Du auch, warum Fragen nichtsnützt.
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Zentralrat der Ex-Muslime
09.07.2007 um 00:35
Wenn es nach Jeara geht, dann sollen sogar alle Muslime grässlich und terroristischveranlagt sein. Schließlich ist die Ansicht von Jeara maßgebend, wie Muslime sicheigentlich zu verhalten haben.... :)
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Zentralrat der Ex-Muslime
09.07.2007 um 00:42
Das GG ist für Dich wie für jeden Muslim, wie jeden Christen, Juden oder sonstwen
Gesetz VOR der Religion, solange DU Dich auf deutschem Boden aufhältst.
Jedereligiöse Vorschrift, die dem zuwiderläuft IST null und nichtig und bei Zuwiderhandlungstrafbar!
Und ich denke, dass ich das juristisch eher würdigen kann als Du,ob es sich um einen strafbaren Tatbestand handelt oder nicht! ODER studierst DuRechtswissenschaften?
Ob ich mir "keine Sorgen" zu machen brauche oder nicht,ist unerheblich.
Da kommt so ein dummdreistes Würstchen und ruft in UNSEREM Staat zurRevolte auf und beschimpft uns als Kuffar! Sag mal hakt es?
Es geht mirdarum, dass solche Subjekte, die diesen Schund verbreiten entweder:
- verknastet(deutsche Staatsbürger) oder
- verknastet und anschließend abgeschoben (ausländischeStaatsbürger) werden.
Wer hier Ärger macht, fliegt raus! So einfach ist das!
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