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Schweinefleisch
In Sure2,172-178 begründet der Koran das Schweinefleischverbot wie folgt: »Oh ihr, die ihrglaubt, esst von den reinen/sauberen/guten Dingen, die Wir euch beschert haben und danketGott, so ihr wirklich Ihm dient. Verboten hat Er euch nur Verendetes, Blut,Schweinefleisch und das, worüber ein anderer als Gott angerufen worden ist. Wer abergezwungen wird, ohne dass er Auflehnung oder Übertretung begeht, den trifft keine Schuld.Gott ist voller Vergebung und barmherzig.« (weitere Verse siehe Anhang)
WeitereEinzelheiten
Vom Koran und der Sunna ausgehend haben die Rechtsschulgelehrtendie Kriterien differenziert und durch Auslegung die Lücken geschlossen. Zu den Tieren,welche zum Verzehr erlaubt sind und welche nicht äußern sie sich zusammenfassend wiefolgt: Tiere, die wehrhaft sind, die Reißzähne und Krallen besitzen, die andere Tierefressen sowie sich von Kadavern ernähren, sind nicht erlaubt (Wölfe, Katzen, Hunde,Bären, Tiger, Geier, Affen, Elefanten ...) wie auch ekelerregende Tiere (Ratten, Läuse,Schnecken, ...) Nach drei Rechtsschulen dürfen von den Meerestieren mit Ausnahme desKrokodils, alle gegessen werden. Zu den erlauben Tieren gehören Rinder, Schafe, Ziegen,Kamele, Rehe, Hirsche... (grundsätzlich vierbeinige wiederkäuende Tiere). Andere Tierewie Pferd oder Esel sind zwar erlaubt zu essen, aber es wird davon abgeraten (mekruh).Nach dschaferitischer Rechtsschule zählen die Hasen zu den Krallentieren, weshalbalevitische Muslime darauf verzichten. Auch Meerestiere bzw. Fische ohne Schuppen werdennach dschaferitischer Rechtsschule nicht gegessen.
Für den Alltag imKindergarten ist es auch wichtig zu wissen, dass viele Muslime ebenfalls auf Lebensmittelverzichten, die Zusätze wie tierische Fette oder Gelatine enthalten, da Bedenkenbestehen, dass diese ursprünglich vom Schwein sein könnten oder von Tieren, die nichtislamisch geschlachtet wurden.