@KillingTime Moin
'einer meiner Kumpel'
oder
'ein Kumpel von mir'
wäre Gramatikalisch und Sachlich richtig, vermute ich mal. Das ist aber nicht gerade meine Paradedisziplien.
:)Topic
Nun ist in D also die schwere Körperverletzung mit bleibenden Schäden an Schutzbefolenen, aus geistiger Irritation, von Rechtswegen her erlaubt.
Na prima, aber was anderes war von unseren Politspacken ja nicht zu erwarten.
Wer zahlt nun eigendlich, wenn dieser Eingriff in die Menschenrechte von Kindern dann mal schief geht?
Wer dem eigenen Kind ohne Notwendigkeit körperlichen Schaden zu fügt, ist als Elternteil ungeeignet und Dem sollte mindestens das Sorgerecht entzohgen werden.
Gruß
Mailo