Beschneidung ist Körperverletzung
12.10.2012 um 15:26Fipse schrieb:Ich möchte aber noch mal erwähnen dass eine Verstümmlung weiter gegen Artikel 2 GG verstößt. Die Empfindlichkeit ist nur ein Nebenschauplatz in der Diskussion.Ja das ist aber das Problem wo man nicht weiß wo die Grenze ist. Einmal greift jede Operation auf die Unversehrtheit des Menschen ein, ganz gleich ob nötig oder nicht. Man kann auch nicht sagen dass Haare und Fingernägel schneiden eine Verstümmlung sei obwohl etwas vom Körper entfernt wird um ganz extrem zu sein.