Guten Abend !
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@Henry, bzw. Reichsverweser,
Das Grundgesetz wurde 1949 nach der Verabschiedung durch den Parlamentarischen Rat erst von den Parlamenten der westdeutschen Bundesländern angenommen."
Das deutsche Volk hat seit 1919 nicht mehr über eine Verfassung oder gar das sog. Grundgesetz abgestimmt. Weder direkt noch indirekt (durch vom Volk für diesen Zweck erwählte Wahlfrauen und Wahlmänner).
Deshalb hat selbstverständlich die Willenserklärung von 1919 rechtliche Wirksamkeit.
" Und diese Parlamente, Landtage und Bürgerschaften, sind aus allgemeinen, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen."
Sie belieben zu scherzen. Wie sind denn durch militärische Besatzer organisierte Wahlen als "frei" zu bezeichnen !? Wenn Siegermächte in Ihrem jeweiligen Besatzungsgebiet Satellitenstaaten ausrufen und "genehmigen", dann fehlt da doch wahrhaftig das Freiheitselement. Oder denken Sie, daß die Deutschen damals aus freien Stücken die Landslaute im östlichen/westlichen Staatsgebiet des Deutschen Reiches als Republik seit 1919 sozusagen zum Ausland erklärten ?!?
So verrückt werden Sie nicht sein.....
" Das Grundgesetz war also schon durch das Volk legitimiert."
Sicher nicht. Auch wenn man sich in einem Gefängnis seine Aufseher alle vier Jahre wählen könnte - es bliebe ein Gefängnis.
" Und es hat sich im Laufe der Jahrzehnte bewährt. Es ist eine Verfassung, auf die ich mit Recht stolz sein kann."
Ach, Sie sind Amerikaner ?
Herzlichen Gruß
Henry