@happyAh ja. Korruption ergibt sich daraus von selbst.
""Korruption (lat. "corrumpere" = "verderben, entkräften, entstellen, bestechen") bezeichnet Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. Geregelt in den §§ 331 ff. StGB.
Korruption geschieht
* in aktiver Form (Vorteilsgewährung, Bestechung, Schmiergeldzahlung, Ämterkauf, Stimmenkauf).
* in passiver Form (Vorteilsannahme, Bestechlichkeit). Hierher gehören auch Formen wie Personalaufblähung in höheren Ämtern unter parteipolitischen Gesichtspunkten, politischer Betrug, politische Erpressung, Wirtschaftskriminalität, Nepotismus (Vetternwirtschaft), Patronage, Klientelismus, Lobbyismus.
Während der Amtsträger im Falle der Vorteilsannahme/Vorteilsgewährung den Vorteil für eine rechtmäßige Dienstausübung annimmt, tut er dies bei der Bestechlichkeit/Bestechung für eine dienstpflichtwidrige Handlung.
Durch die Korruption sind die Schutzgüter des Vertrauens der Allgemeinheit in die Sachgerechtigkeit staatlichen Handelns sowie in die Lauterkeit des öffentlichen Verkehrs gefährdet, weshalb sie strafrechtlich sanktioniert werden muss. ""
(Mathe-Lexikon)
Auf NIX von alledem trifft DEIN Beispiel zu!
Welches Muster verbindet den Krebs mit dem Hummer und die Orchidee mit der Primel und diese vier mit mir? Und mich mit Ihnen? (Gregory Bateson)