dasewige schrieb:dabei muß du auch bitte eins beachten. als aushilfe hat man auch so etwas wie narrenfreiheit.
jedenfalls kenne ich das aus mein berufsleben, das man mit aushilfen nachsichtiger umgeht.
Na klar, aber Kündigungsschutz und ähnliches hast du da auch nicht. Kommt immer darauf an wie man sich sonst verhält und wie der Chef gelaunt ist
;) Narrenfreiheit ist etwas übertrieben, aber im Zweifel war ich unabhängig und nicht auf biegen und brechen auf den Job angewiesen.
rumpelstilzche schrieb:Wie @dasewige" nach meiner Meinung" Richtig formuliert hat ist es Unmöglich sich auf jede Glaubensrichtung und sonstiges in der Arbeitswelt einzustellen, es ist die Aufgabe des Angestellten sich seine Arbeit auszusuchen und ja ein Bäcker muss Brötchen backen
Sehe ich ganz genau so, man kann nicht auf alles Rücksicht nehmen, das geht nicht. Sehe ich ja grundsätzlich auch so. Was mich stört ist dann aber das Recht auf Klage abzusprechen. Nhemen iwr mal an, ich habe in einem großen Kaufhaus nebst Lebensmittelabteilung gearbeitet. Für jede Warengruppe gab es einen verantwortlichen, die Spirituosenabteilung was fast so groß wie ein Supermarkt, in diesem Fall könnte ich mir vorstellen, dass eine Kündigung zumindest fragwürdiger ist, als in einem kleinem Supermarkt.
Ich kann allerdings auch so argumentieren, inwiefern es überhaupt in Ordnung geht, Geld zu verdienen, das zumindest zum Teil über den Verkauf von Alkohol erwirtschaftet wurde.