Das wäre theoretisch auch eine Möglichkeit.
Aber es ist in Deutschland ganz simpel.. bei Arbeitsverweigerung droht die Kündigung.
Diese hat die Person erhalten ..fertig !
Nun noch dagegen zu klagen wegen dem sch* Glauben ist eine Frechheit und zeigt einmal wieder das wir uns alles gefallen lassen.
@leserinIn einem Supermarkt räumt man auch regale ein, dazu gehört auch Alkohol je nach laden.
Wenn ein Muslim meint er darf das nicht, dann hat er den falschen Beruf gewählt. pech gehabt !
Wie gesagt: Unverschämt das so jemand klagen kann.
Der sollte gleich Sperren vom Amt bekommen, schliesslich hat er sich geweigert eine simple Tätigkeit auszuführen.
Wo kämen wir da hin, wenn das jeder machen würde ?
Der BMW Mechaniker weigert sich an einem Opel herum zu hantieren ?
Wir leben aber in Deutschland, also Christlich geprägt.
Da zählen unsere Feiertage.
Der Muslim ist hier nur ein Einwanderer und muß sich uns anpassen, nicht wir diesem !