Legalisierung von Suizid
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Selbstmord, Suizid ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Legalisierung von Suizid
09.01.2011 um 00:47@25h.nox Hehe, dann kann er sich auch innen Ofen setzten, wenn er auf eine gute Schlagzeile aus ist. :D
Legalisierung von Suizid
09.01.2011 um 00:48@GilbMLRS
Na das ist doch Totschlag oder? bzw. wird auf Totschlag eingestuft.
Gruß
SaifAliKhan
Na das ist doch Totschlag oder? bzw. wird auf Totschlag eingestuft.
Die Einordnung des Delikts ist umstritten. Während die rechtswissenschaftliche Literatur ihn größtenteils als Privilegierung zum Totschlag einstuft, handelt es sich nach Meinung der Rechtsprechung um einen eigenen Tatbestand, der jedoch ? wenn er denn einschlägig ist ? die Anwendung des § 211 StGB (Mord) und des § 212 StGB (Totschlag) sperrt.Wikipedia: Tötung auf Verlangen
Gruß
SaifAliKhan
Legalisierung von Suizid
09.01.2011 um 00:50@xplicit wieso schlagzeile? das man sich bei groben versagen zur ehrenrettung erschießt ist in dt tradition, jedenfalls im zivilisierten teil.
Legalisierung von Suizid
09.01.2011 um 00:51@Spartacus
Auch das Vorher lesen, es ist ein eigener Straftatbestand. Was da umgestritten wird ist irrelevant, solang er in den Paragrafen als rechtsgültiger Straftatbestand aufgeführt ist.
Auch das Vorher lesen, es ist ein eigener Straftatbestand. Was da umgestritten wird ist irrelevant, solang er in den Paragrafen als rechtsgültiger Straftatbestand aufgeführt ist.
Legalisierung von Suizid
09.01.2011 um 00:59@GilbMLRS
höchstens 5 Jahre!
http://dejure.org/gesetze/StGB/216.html
Das ist zu wenig, meiner Meinung nach.
höchstens 5 Jahre!
http://dejure.org/gesetze/StGB/216.html
Das ist zu wenig, meiner Meinung nach.
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09.01.2011 um 01:21sympathic schrieb:Wer Selbsttötung androht oder ankündigt,Nur die Androhung oder Ankündigung hat direkte rechtliche Folgen. Nach einer erfolgreichen Durchführung wird man wohl nicht mit einer Gefängnis-, Todes- oder Bewährungsstrafe rechnen müssen.
Legalisierung von Suizid
09.01.2011 um 01:37@Spartacus
Warum bist du dagegen?
Jeder Mensch hat ja wohl das Recht selbst zu entscheiden, wann er gehen will. Da lass ich mir von unseren "Machthabern" sicher nicht reinreden.
Es gibt Gründe, die sind völlig hirnrissig (Freund hat Schluss gemacht, ich bin zu fett, etc.). Es gibt aber durchaus gute Gründe für Selbstmord. Sollte ich z.B. jemals schwer krank werden, so dass mir jeder Arzt garantiert, dass ich nur noch ein paar Monate zu leben habe... und ich hab dabei schreckliche Schmerzen.. Falls irgendwie möglich würde ich mir dann selbst das Leben nehmen. Wozu noch ein paar Wochen leiden wenn ich eh weiss, dass ich eh sterben werde?
Ich hab das mehrmals miterlebt (Grosseltern, Onkel). Bei allen war klar, dass sie sterben (Organversagen, unheilbare Krebsgeschwüre, etc.) und sie haben Wochen-, teilweise Monatelang gelitten. Wozu? Sie hätten genau so gut ein paar Wochen früher sterben können statt noch die letzten paar Momente auf dieser Welt zu leiden.
Warum bist du dagegen?
Jeder Mensch hat ja wohl das Recht selbst zu entscheiden, wann er gehen will. Da lass ich mir von unseren "Machthabern" sicher nicht reinreden.
Es gibt Gründe, die sind völlig hirnrissig (Freund hat Schluss gemacht, ich bin zu fett, etc.). Es gibt aber durchaus gute Gründe für Selbstmord. Sollte ich z.B. jemals schwer krank werden, so dass mir jeder Arzt garantiert, dass ich nur noch ein paar Monate zu leben habe... und ich hab dabei schreckliche Schmerzen.. Falls irgendwie möglich würde ich mir dann selbst das Leben nehmen. Wozu noch ein paar Wochen leiden wenn ich eh weiss, dass ich eh sterben werde?
Ich hab das mehrmals miterlebt (Grosseltern, Onkel). Bei allen war klar, dass sie sterben (Organversagen, unheilbare Krebsgeschwüre, etc.) und sie haben Wochen-, teilweise Monatelang gelitten. Wozu? Sie hätten genau so gut ein paar Wochen früher sterben können statt noch die letzten paar Momente auf dieser Welt zu leiden.
Legalisierung von Suizid
09.01.2011 um 01:42@silver.
hä? Na klar droht bei einer Durchführung eine Gefängnisstrafe!
@Sombra84
Nein, meiner Meinung nach ist es nicht so. Ich liebe das Argument mit der Krankheit, aber trotzdem bin ich dagegen.
Gruß
SaifAliKhan
hä? Na klar droht bei einer Durchführung eine Gefängnisstrafe!
@Sombra84
Nein, meiner Meinung nach ist es nicht so. Ich liebe das Argument mit der Krankheit, aber trotzdem bin ich dagegen.
Gruß
SaifAliKhan
Legalisierung von Suizid
09.01.2011 um 01:50@Spartacus
Warum bist du dagegen? Ist eine ernst gemeinte Frage. Warum bist du dagegen, dass der Mensch den Zeitpunkt seiner Todes selbst bestimmt?
Bist du vieleicht religiös? (rein Interessehalber, das würde die Verurteilung von Selbstmord erklären)
Hast du schonmal jemandem, dem du nahe stehst, beim wochenlangen Todeskampf zugesehen?
Warum bist du dagegen? Ist eine ernst gemeinte Frage. Warum bist du dagegen, dass der Mensch den Zeitpunkt seiner Todes selbst bestimmt?
Bist du vieleicht religiös? (rein Interessehalber, das würde die Verurteilung von Selbstmord erklären)
Hast du schonmal jemandem, dem du nahe stehst, beim wochenlangen Todeskampf zugesehen?
Legalisierung von Suizid
09.01.2011 um 01:56@Sombra84
Bei totkranken ist das etwas anderes, aber wir sind uns doch wohl darüber einig, dass selbstmord bei gesunden menschen mit zukunftsperspektiven verhindert werden muss, oder?
Bei totkranken ist das etwas anderes, aber wir sind uns doch wohl darüber einig, dass selbstmord bei gesunden menschen mit zukunftsperspektiven verhindert werden muss, oder?
Legalisierung von Suizid
09.01.2011 um 02:03..der Suizidversuch ist nach dem... Qelle Wiki Strafrecht [Bearbeiten]
Situation in Deutschland [Bearbeiten]
Der Suizidversuch ist in Deutschland als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts straffrei, ebenso die Teilnahme (Beihilfe und Anstiftung). Die Verleitung eines Schuldunfähigen oder die „Anstiftung“ mittels einer Täuschung kann jedoch Tötung (des Suizidenten) in mittelbarer Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) sein: Täter des Tötungsdeliktes ist dann der Einfluss nehmende Hintermann, da er das Geschehen durch sein Verhalten maßgeblich beherrscht. Ein Lehrbuchbeispiel für einen solchen Tatverlauf ist der Siriusfall.
Wer aufgrund einer Garantenpflicht verpflichtet ist (z. B. Angehörige, Ärzte etc.), eine Selbsttötung zu verhindern, kann wegen Totschlags (oder ggf. Mordes) durch Unterlassen bestraft werden, wenn er die gebotene Rettungshandlung unterlässt. Der Gehilfe, aber auch jeder nur rein zufällige Zeuge des Geschehens kann ferner, wenn er keine Hilfe leistet, nachdem der Suizident die Tatherrschaft verloren hat (z. B. weil er bewusstlos ist), wegen unterlassener Hilfeleistung nach § 323 c StGB bestraft werden. In der Vergangenheit wurde nämlich vom Bundesgerichtshof die Meinung vertreten, dass das Auffinden eines bewusstlosen, aber noch nicht verstorbenen Suizidenten einen Unglücksfall im Sinne des § 323 c StGB darstelle. Dies ist in der Strafrechtswissenschaft umstritten und wird vor allem mit dem Argument abgelehnt, dass ein frei verantwortlicher Bilanzsuizid kein Unglücksfall, sondern Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen sei. Dagegen wird vor allem eingewendet, dass hinzukommende Personen (Rettungsdienst, Notarzt, Angehörige) in dieser Situation meist nicht zuverlässig überprüfen können, ob es sich wirklich um einen frei verantwortlichen Suizid handelt. Im Übrigen kann auch die gesamte Situation eines Suizidalen so interpretiert werden, dass eine Hilfe grundsätzlich erforderlich ist, also bereits z. B. ein Alleinlassen einer möglicherweise suizidalen Person eine unterlassene Hilfeleistung ist.
Allerdings kann die allgemeine Hilfeleistungspflicht in Konkurrenz zu einer bestehenden Patientenverfügung und zum Selbstbestimmungsrecht treten. Sterbehilfe als Tötungsdelikt im Gegensatz zur Sterbebegleitung als auftragsgemäßes, palliativmedizinisches Handeln des Arztes muss auch ethischen Begründungen standhalten. Eine (ärztliche) Versorgung des Suizidenten kann sich als Körperverletzung darstellen, wenn sie nicht durch einen Notstand oder die Geschäftsführung ohne Auftrag gerechtfertigt ist (siehe auch: Arzthaftung). In der Praxis werden im Falle eines akuten Suizides in aller Regel sämtliche noch erfolgversprechenden lebensrettenden Maßnahmen durchgeführt, da das Vorhandensein oder die Wirksamkeit einer Patientenverfügung in der gebotenen Eile kaum geprüft werden können.
Situation in Deutschland [Bearbeiten]
Der Suizidversuch ist in Deutschland als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts straffrei, ebenso die Teilnahme (Beihilfe und Anstiftung). Die Verleitung eines Schuldunfähigen oder die „Anstiftung“ mittels einer Täuschung kann jedoch Tötung (des Suizidenten) in mittelbarer Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) sein: Täter des Tötungsdeliktes ist dann der Einfluss nehmende Hintermann, da er das Geschehen durch sein Verhalten maßgeblich beherrscht. Ein Lehrbuchbeispiel für einen solchen Tatverlauf ist der Siriusfall.
Wer aufgrund einer Garantenpflicht verpflichtet ist (z. B. Angehörige, Ärzte etc.), eine Selbsttötung zu verhindern, kann wegen Totschlags (oder ggf. Mordes) durch Unterlassen bestraft werden, wenn er die gebotene Rettungshandlung unterlässt. Der Gehilfe, aber auch jeder nur rein zufällige Zeuge des Geschehens kann ferner, wenn er keine Hilfe leistet, nachdem der Suizident die Tatherrschaft verloren hat (z. B. weil er bewusstlos ist), wegen unterlassener Hilfeleistung nach § 323 c StGB bestraft werden. In der Vergangenheit wurde nämlich vom Bundesgerichtshof die Meinung vertreten, dass das Auffinden eines bewusstlosen, aber noch nicht verstorbenen Suizidenten einen Unglücksfall im Sinne des § 323 c StGB darstelle. Dies ist in der Strafrechtswissenschaft umstritten und wird vor allem mit dem Argument abgelehnt, dass ein frei verantwortlicher Bilanzsuizid kein Unglücksfall, sondern Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen sei. Dagegen wird vor allem eingewendet, dass hinzukommende Personen (Rettungsdienst, Notarzt, Angehörige) in dieser Situation meist nicht zuverlässig überprüfen können, ob es sich wirklich um einen frei verantwortlichen Suizid handelt. Im Übrigen kann auch die gesamte Situation eines Suizidalen so interpretiert werden, dass eine Hilfe grundsätzlich erforderlich ist, also bereits z. B. ein Alleinlassen einer möglicherweise suizidalen Person eine unterlassene Hilfeleistung ist.
Allerdings kann die allgemeine Hilfeleistungspflicht in Konkurrenz zu einer bestehenden Patientenverfügung und zum Selbstbestimmungsrecht treten. Sterbehilfe als Tötungsdelikt im Gegensatz zur Sterbebegleitung als auftragsgemäßes, palliativmedizinisches Handeln des Arztes muss auch ethischen Begründungen standhalten. Eine (ärztliche) Versorgung des Suizidenten kann sich als Körperverletzung darstellen, wenn sie nicht durch einen Notstand oder die Geschäftsführung ohne Auftrag gerechtfertigt ist (siehe auch: Arzthaftung). In der Praxis werden im Falle eines akuten Suizides in aller Regel sämtliche noch erfolgversprechenden lebensrettenden Maßnahmen durchgeführt, da das Vorhandensein oder die Wirksamkeit einer Patientenverfügung in der gebotenen Eile kaum geprüft werden können.
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09.01.2011 um 02:17@Spartacus
Spartacus schrieb:hä? Na klar droht bei einer Durchführung eine Gefängnisstrafe!Ich habe von einer erfolgreichen Durchführung gesprochen.
Legalisierung von Suizid
09.01.2011 um 02:19ergo, ist nur die Beihilfe zur selbsttötung unter Umständen strafbar! ....und wenn sich jemand selbst entleibt, war das in Kriegszeiten immer sehr Erhaft Wikipedia: Hagakure !
Diese Schrift sollte aber nur als geschichtliche Info zum Suizid gelten, ich bitte jeden Menschen darum die Folgen einer solchen Tat zu berücksichtigen! Denkt Darüber nach was mit den Menschen passieren würde wenn ihr nicht mehr da sein würdet und durch so ein grausames Handeln aus Ihrer Welt gerissen werdet. Denkt dran, man kann dann nichts mehr ändern!
Diese Schrift sollte aber nur als geschichtliche Info zum Suizid gelten, ich bitte jeden Menschen darum die Folgen einer solchen Tat zu berücksichtigen! Denkt Darüber nach was mit den Menschen passieren würde wenn ihr nicht mehr da sein würdet und durch so ein grausames Handeln aus Ihrer Welt gerissen werdet. Denkt dran, man kann dann nichts mehr ändern!
Legalisierung von Suizid
09.01.2011 um 02:23Also wenn jemand sterben will, aus welchem grund auch immer, denke ich, ist es seine entscheidung
wieso sollte man ihm auch reinreden
auch wenn es ein dummer grund ist, ist es seine entscheidung
@Spartacus
dich verstehe ich überhaupt nicht
warum sollte man es verbieten, warum darf niemand selbst entscheiden, wann er sterben soll?!
wieso sollte man ihm auch reinreden
auch wenn es ein dummer grund ist, ist es seine entscheidung
@Spartacus
dich verstehe ich überhaupt nicht
warum sollte man es verbieten, warum darf niemand selbst entscheiden, wann er sterben soll?!
Legalisierung von Suizid
09.01.2011 um 02:25Legalisierung von Suizid
09.01.2011 um 02:32Legalisierung von Suizid
09.01.2011 um 02:32@shionoro
Ich bin ehrlich gesagt etwas zwiegespalten, was das Thema angeht. Prinzipiell denke ich, dass jeder Mensch das selbst entscheiden muss. Wer gibt mir das Recht, jemandem zu verbieten, sein eigenes Leben zu beenden?
Auf der anderen Seite habe ich selbst schon einen Selbstmord verhindert, da der Grund dafür aus meiner Sicht völlig unberechtigt war.
Ich denke man muss zwischen Affekt-Handlung und einem lange geplanten Suizid unterscheiden.
Ich bin ehrlich gesagt etwas zwiegespalten, was das Thema angeht. Prinzipiell denke ich, dass jeder Mensch das selbst entscheiden muss. Wer gibt mir das Recht, jemandem zu verbieten, sein eigenes Leben zu beenden?
Auf der anderen Seite habe ich selbst schon einen Selbstmord verhindert, da der Grund dafür aus meiner Sicht völlig unberechtigt war.
Ich denke man muss zwischen Affekt-Handlung und einem lange geplanten Suizid unterscheiden.
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