Castor-Transport
08.11.2010 um 15:06Nur weil ein kollektives öffentliches Interesse besteht, verliert die Bahn nicht ihre Rechte.
slider schrieb:Mit Meinungsfreiheit und Demonstrationsrecht hat das Nichts zu tun.Im Gegenteil, genau das IST Meinungs- und Demonstrationsfreiheit.
Somayyeh schrieb:Weil dein Nachbar nicht auf deine Anrufe reagiert, gehst du persönlich rüber stellst dich in die Einfahrt und willst ihn zur Rede stellen. Der denkt gar nicht daran mit dir zu Reden sondern lässt dich mit dem Verweis auf sein Hausrecht verprügeln und wegzerren.Ob er mit mir reden möchte oder nicht ist seine Sache. Ob sein Bauvorhaben rechtlich legitim war ist nicht von mir zu beurteilen. Dafür haben wir in diesem Land Verfahren und Gerichte. Es gibt also keinen Grund ihm gegenüber Landfriedensbruch und eventuell Nötigung (Blockieren seiner Einfahrt) zu begehen, was ihm selbstverständlich das Recht gewährt mich durch die Staatsgewalt entfernen zu lassen ... bei Widerstand auch mit Gewalt.
Somayyeh schrieb:Du darfst dich also durchaus in die Einfahrt deines Nachbarn stellen um ihn zur Rede zu stellen, sofern du beispielsweise nicht seine Frau und Kinder am passieren der Einfahrt hinderst.Hehe ... lustige Sache. Ich habe also das Recht die persönliche Freiheit eines Menschen zu beschneiden, weil ich der Meinung bin wir hätten etwas zu besprechen. Das halte ich mal für verdammt weit aus dem Fenster gelehnt.