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Namensrecht

26 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Namensrecht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Namensrecht

20.05.2010 um 03:01
Ich habe mal eine frage an euch!!!
Ich besitze die deutsche und die türkische staatsbürgerschaft, die ich auch immer behalten kann. aber ich besitze eine hinkende Namensführung.
Das bedeutet auf die Deutsche Staatsbürgerschaft besitze ich den namen meine nichteheliche mutter und auf die türkische staatsbürgerschaft besitze ich den namen meines vaters.
ich habe versucht diese hinkende Namensführung zu beseitigen aber es wurde abgelent wegen 2 begründe:
1 grund: dieser name ist ein ausländischer name und kann nicht geändert werden in den deutschen staatsbürgerschaft
2 grund: entweiche ausländische befindlichkeiten werden in die behörden nicht als namensänderung akseptiert.

meine frage ist, was kann ich machen dass ich nur noch einen Nachnamen habe???
könnt ihr mir helfen???


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Namensrecht

20.05.2010 um 03:16
woweit ich weiss kann man den Namen zwischne Vater und Mutter licher seits ändern also Nachname der Mutter und des Vaters

ich werde demnächst den Nachnamen meiner Mutter Annehmen


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Namensrecht

20.05.2010 um 05:34
Ich bin in derselben Situation. Auch ich habe zwei Staatsbürgerschaften und heiße in beiden Pässen anders.
(im einen der Nachname des Vaters, so wie ich georen bin, und im anderen hat man völlig bekloppterweise und ohne jeglichen nachvollziehbaren Grund den Mädchennamen meiner Mutter eingetragen. Der Beamte hat sich wohl in der Spalte vertan, als er das Antragsformular vor sich hatte und den Paß ausstellte).

naja, mich hat das nie gestört, - viele Leute geben sogar Tausende auf dem Schwarzmarkt aus, um sich eine zweite identität zu besorgen, - und als sie mir mal vor 30 Jahren im Suff den Führerschein abgenommen hatten, haben sich meine zwei Identitäten als reinster Segen erwiesen. Ich bin ohne Unterbrechung ganz einfach ein Jahr lang auf dem anderen Schein weitergefahren. Nüchtern natürlich, denn eine dritte identität hatte ich nicht :-)

Ich würde da also gar nichts machen. Vielleicht bist Du sogar eines Tages froh um Deine zwei Identitäten. Man weiß nie. Schaden kann es auf jeden Fall nicht.

Aber ein wichtiger Tip:
Laß Dich niemals an einer Grenze mit beiden Pässen erwischen!
Das Reisen mit zwei Pässen, und das auch noch auf verschiedene Namen ist allerhöchst vedächtig. Da holen sie Dich dann erstmal ein Weilchen nach hinten, und dann haste Du erheblichen Erklärungsbedarf. Je nach Land und Verständnisgrad der Beamten kann das sehr sehr lange dauern, bis sie den Sachverhalt geschnallt haben, ihre Recherchen angestellt und Dich wieder laufen lassen.
Da ist also allergrößte Vorsicht geboten.


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Namensrecht

21.05.2010 um 03:08
naja, nach Kandahar geht's gar nicht so schnell. Erstmal kommste gar nirgends hin, außer in einen Verhörraum auf eine Holzbank.

Draußen am Airport warten 5 Verwandte, die vielleicht über ein paar 100 km angereist gekommen sind, oder ein Anschlußflug ist weg oder ein Geschäftstermin geplatzt usw usw - und die lassen dich nicht mal telephonieren.

was nun?
da sitzt nun der deutsche Bürger X, der gleichzeitig auch der türkische Bürger Y ist. :-O

Was denkt sich da ein nicht mal besonders belichteter Grenzbeamter? Klar, der reist als X ein, stellt was an, wird landesweit gesucht, und reist genüßlich und unbehelligt als Y wieder aus. Alles schon oft dagewesen.

Bis sich das aufgeklärt hat zu aller Wohlgefallen, ... das kann sehr lange dauern. :-(

Ich verstehe im vorliegenden Fall wieder mal dieses deutsche Amt nicht, daß sich da querlegt. Hier will ja der Fragesteller genau eine Doppel-Identität eliminiert haben!
Und eigentlich sind solche Doppel-Identitäten ja auch alles andere als erwünscht amtlicherseits.

Nein, will man auch nicht, ... weil man scheint's einen ausländischen Namen nicht ändern kann, was ich für Schwachfug halte. Entweder ist eine Namensänderung möglich, oder sie ist es nicht.
Ist sie es nicht, dann okay, ist halt Gesetz, ist sie aber möglich, kann man doch vom Yilmaz auf Müller genauso gut ändern, wie sonstwas, dank ich mal.

Naja, der Amtsschimmel wiehert halt wieder mal. Kannst nix machen.


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Namensrecht

21.05.2010 um 15:32
Bevor ich loslege... was habt ihr denn schon "unternommen" um eure Namen zu ändern?

In jedem Fall ist eine Vorsprache beim zuständigen Standesamt immer sinnvoller, als Telefon- oder Brief-Kontakt.

Dieses Ding hier sollte man aber immer dabei haben:
http://www.web-amt.de/cache/a2/a27f4494439c494c7139059c3b1b6b4f_bab500050d95ddb806d121c33a6c01af.pdf


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Namensrecht

27.07.2010 um 01:41
ich habe es geschaft endlich die hinkende namensführung zu besetigen.
ich musste vor das verwaltungsgericht und die sagen dass ich es durch ziff.49 NamÄndVwV ändern kann.
So habe ich endlich nur noch ein nachnamen!! :D

NamÄndVwV 49

Führt ein Deutscher, der auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, nach dem Recht des ausländischen Staates, dessen Staatsangehöriger er auch ist, einen anderen Familiennamen als den, den er nach dem Recht im Geltungsbereich des Gesetzes zu führen verpflichtet ist, so kann die »hinkende Namensführung« dadurch beseitigt werden, dass der im Geltungsbereich des Gesetzes zu führende Familienname in den Familiennamen geändert wird, der nach dem Recht des anderen Staates zu führen ist. Soll dagegen der andere Familienname aufgegeben werden, so ist der Betroffene an die Behörden des Staates zu verweisen, dessen Staatsangehörigkeit er auch besitzt.


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Namensrecht

27.07.2010 um 02:42
@fevzi heirate doch einfach und nim den namen der frau an, das dürfte das problem lösen


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11.08.2010 um 18:00
nie im leben werde ich dass machen, ich habe auch eine tradition und die halte ich deswegen lasse ich es so :D^^


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11.08.2010 um 19:35
@fevzi

Behalt doch einfach beide Staatsbürgerschaften. Solange dir kein Nachteil dabei entsteht, musst du dich doch nicht für eine entscheiden.

Nur wenn nun beispielsweise die deutschen Behörden dich anweisen, nur noch eine Staatsbürgerschaft auszuwählen, dann musst du wirklich was ändern.

Aber so ist das doch unnötig, vielleicht ist es ja eines Tages zu was nützlich, dass du zwei Staatsbürgerschaften besitzt.


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Namensrecht

12.08.2010 um 01:35
Meier-Mutlu...ich finde das hat was


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Namensrecht

15.08.2010 um 13:22
ich behalte auch beide staatsbügerschaft nur ich hatte nur dass problem dass ich eine hinkende namensführung hatte ( 2 verschiedene familiennamen ) und dass hab ich nur beseitugt.

ich werde nie eine staatsangehörigkeit ablegen solange ich es nicht machen muss aber jetzt ist alles geklärt!!!


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Namensrecht

28.08.2010 um 14:21
ich hab auch zwei pässe und zwei nachnamen. whatever. mich störts nicht


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Namensrecht

28.08.2010 um 15:20
Hallo, @fevzi
Wenn Du heiratest, nimmst Du einfach den Namen Deines Ehepartners an!
Gruß, Sandra


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Namensrecht

28.08.2010 um 15:22
Oh, der Vorschlag kam schon . Entschuldigung. S.


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Namensrecht

30.08.2010 um 20:16
es ist voll komisch jetzt nur noch einen nachnamen zu haben.
es fehlt etwas aber ich habe es geschaft endlich keine doppelte indentität mehr.


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Namensrecht

31.08.2010 um 09:06
Wurden doppelte Staatsbürgerschaften für Deutsche nicht vor paar Jahren verboten? Da gabs doch so etwas und man sprach auch konkret über Türken die die deutsche und türkische Staatsbürgerschaft haben, hm.


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Namensrecht

31.08.2010 um 09:46
@Lightstorm

Diejenigen, die beide Staatsbürgerschaften haben müssen in manchen Fällen auch in der Türkei ihren Wehrdienst leisten. Für einen Freikauf (Verkürzung) muss man so einiges hinblättern ;)


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Namensrecht

31.08.2010 um 09:55
Hab mal was dazu rausgesucht:

Die Rechtslage ist einfach und kompliziert zugleich. Seit 1914 verliert grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit, wer auf Antrag eine andere erwirbt. Bis Ende 1999 trat diese Rechtsfolge, die nur durch eine Genehmigung zur ausnahmsweisen Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit abgewendet werden kann, nur dann ein, wenn der Deutsche im Ausland lebte. Seit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts im Jahre 2000 ist der automatische Verlust nicht mehr von dem Auslandswohnsitz abhängig (§ 25 StAG).


Einbürgerungspraxis vor und nach 2000 und ihre Spätfolgen

Wie in den 1990er Jahren auch einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurde, haben damals vor allem türkische Staatsangehörige von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die türkische Staatsangehörigkeit im Anschluss an die Einbürgerung in Deutschland wiederzuerwerben. Nicht zuletzt deswegen wurde die jetzige Fassung des § 25 StAG geschaffen. Wer nach dem 1. Januar 2000 als (eingebürgerter) Deutscher die türkische Staatsangehörigkeit (erneut) erworben hat, hat die deutsche verloren, es sei denn, ihm wäre die Beibehaltung der deutschen genehmigt worden. Welche Personen davon betroffen sind, lässt sich in Deutschland nicht ohne weiteres feststellen, weil bisher keine verbindlichen Vereinbarungen mit der Türkei über eine gegenseitige Mitteilung solcher Fälle bestehen.

http://www.migrationsrecht.net/nachrichten-gesetzgebung-auslaenderrecht/137-doppelte-staatsbrschaft-tn-deutscher-pass-ade.html


Gilt also wohl für Einbürgerungen ab 2000.

@Sigalit

Wie teuer ist so was? Vom griechischen Wehrdienst kann man sich als im Ausland lebender noch sehr gut befreien zum Glück. Das ist auch der Grund wieso ich noch keine Einbürgerung hier angestrebt habe, wird wohl aber kommen, da ich auch mit 40 keine Lust habe in Gr Wehrdienst zu machen.


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Namensrecht

31.08.2010 um 10:00
@Lightstorm

So um die 5000 Euro vermute ich. Genau weiß ich es nicht. ;)


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Namensrecht

31.08.2010 um 10:05
@Sigalit

Kann man das in Raten zahlen? :D
Dann ginge es ja noch vielleicht.


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