angelo01
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Solidaritätszuschlag ist verfassungswidrig
25.11.2009 um 14:47Hallo zusammen,
erstmals in Deutschland hat ein Gericht der Klage eines Bügers stattgegeben und
den Solidaritätszuschlag als Verfassungwiedrig erklärt.
Jetzt geht die Sache vor das Bundesverfassungsgericht.
Ich finde das es auch Zeit wird das der wieder abgeschafft wird, denn haben wir jetzt lange genug bezahlt .
Wie seht ihr das ?
Hintergund Textmeldung:
Das tragende Motiv für die Einführung des Solidaritätszuschlags seien die Kosten für die deutsche Einheit gewesen, betonte die Senatsvorsitzende Georgia Gascard. "Dabei handelt es sich aber um einen langfristigen Bedarf, der nicht durch die Erhebung einer Ergänzungsabgabe gedeckt werden durfte." Der 37-jährige Angestellte klagt gegen die Rechtmäßigkeit des Soli im Jahr 2007. Der Mann musste damals rund 1000 Euro Solidaritätszuschlag zahlen und will die Aufhebung seines Steuerbescheides erreichen.
Der Zuschlag wurde kurz nach der deutschen Wiedervereinigung eingeführt. Die seit Juli 1991 zunächst für nur ein Jahr erhobene Steuer von 3,75 Prozent auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sollte den wirtschaftlichen Aufbau in den neuen Ländern finanzieren. Um Lücken im Bundeshaushalt zu stopfen, führte die damalige schwarz-gelbe Koalition den Zuschlag 1995 aber wieder ein - diesmal unbefristet und mit einem Satz von 7,5 Prozent. Seit 1998 liegt der "Soli" bundesweit einheitlich bei 5,5 Prozent.
Hier der Link:http://nachrichten.t-online.de/solidaritaetszuschlag-von-niedersaechsischem-finanzgericht-fuer-verfassungswidrig-erklaert/id_20692192/index (Archiv-Version vom 28.11.2009)
erstmals in Deutschland hat ein Gericht der Klage eines Bügers stattgegeben und
den Solidaritätszuschlag als Verfassungwiedrig erklärt.
Jetzt geht die Sache vor das Bundesverfassungsgericht.
Ich finde das es auch Zeit wird das der wieder abgeschafft wird, denn haben wir jetzt lange genug bezahlt .
Wie seht ihr das ?
Hintergund Textmeldung:
Das tragende Motiv für die Einführung des Solidaritätszuschlags seien die Kosten für die deutsche Einheit gewesen, betonte die Senatsvorsitzende Georgia Gascard. "Dabei handelt es sich aber um einen langfristigen Bedarf, der nicht durch die Erhebung einer Ergänzungsabgabe gedeckt werden durfte." Der 37-jährige Angestellte klagt gegen die Rechtmäßigkeit des Soli im Jahr 2007. Der Mann musste damals rund 1000 Euro Solidaritätszuschlag zahlen und will die Aufhebung seines Steuerbescheides erreichen.
Der Zuschlag wurde kurz nach der deutschen Wiedervereinigung eingeführt. Die seit Juli 1991 zunächst für nur ein Jahr erhobene Steuer von 3,75 Prozent auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sollte den wirtschaftlichen Aufbau in den neuen Ländern finanzieren. Um Lücken im Bundeshaushalt zu stopfen, führte die damalige schwarz-gelbe Koalition den Zuschlag 1995 aber wieder ein - diesmal unbefristet und mit einem Satz von 7,5 Prozent. Seit 1998 liegt der "Soli" bundesweit einheitlich bei 5,5 Prozent.
Hier der Link:http://nachrichten.t-online.de/solidaritaetszuschlag-von-niedersaechsischem-finanzgericht-fuer-verfassungswidrig-erklaert/id_20692192/index (Archiv-Version vom 28.11.2009)