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Erste islamische Bank in Deutschland ab 2010

290 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Weltwirtschaftskrise ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Erste islamische Bank in Deutschland ab 2010

30.10.2009 um 07:15
@GilbMLRS
duopol ?
meinst du damit regionalwährung ?
ist in hamburg altona gescheitert
http://www.regiogeld-altona.de/ (Archiv-Version vom 28.12.2009)

was soll`s?, denkt sich der mensch,
funktioniert doch so wie´s ist ganz gut

buddel


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Erste islamische Bank in Deutschland ab 2010

30.10.2009 um 07:25
@buddel

Nee mein ich nich, ich meine, dass der Staat für seine Belange das Geld selber erschaffen kann anstatt es von den Banken zu leihen.


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Erste islamische Bank in Deutschland ab 2010

30.10.2009 um 07:28
@GilbMLRS
wer macht das ?
die fed für die usa ?

buddel


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Erste islamische Bank in Deutschland ab 2010

30.10.2009 um 07:30
jetzt bin ich noch mal zurückgegangen
aber aus dem duopol werde ich nicht schlau
(und bin auch zu faul hinterherzugoogeln),
was soll das sein ?
@GilbMLRS


buddel


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Erste islamische Bank in Deutschland ab 2010

30.10.2009 um 07:33
@buddel

Duopol is wien Monopol nur mit zwei Anbietern.


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Erste islamische Bank in Deutschland ab 2010

30.10.2009 um 07:35
für eine währung ?

buddel


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Erste islamische Bank in Deutschland ab 2010

30.10.2009 um 09:32
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb:Nee mein ich nich, ich meine, dass der Staat für seine Belange das Geld selber erschaffen kann anstatt es von den Banken zu leihen.
Da ist doch hier auch so!


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Erste islamische Bank in Deutschland ab 2010

30.10.2009 um 09:47
@SamuelDavid2

Falsch, wäre es so, dann gäbe es keine Staatsverschuldung...denn Staaten nehmen Kredite bei Banken auf...bei wem sollte denn der Staat sich verschulden, wenn er für seine Belange das Geld nach Bedarf erschaffen könnte?


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Erste islamische Bank in Deutschland ab 2010

30.10.2009 um 09:53
@buddel

Fürs Geld allgemein...das heißt, neben dem Bankensystem sollte ein Staat ebenso das Geld aus dem Nichts (so machens die Banken ja) erschaffen können....staatliche Investitionen wären dann sicher und würden zu keiner Verschuldung führen, sicher könnte man solchen Sachen in der Form einen Riegel vorschieben, dass nicht alles damit angestellt werden kann, dass das Geld nur verwendet werden darf für Ausbau von Infrastruktur und Sozialsystem und Militär zum Beispiel. Also zweckgebunden, damit könnte man auch Branchen subventionieren, die selber kaum Gewinnmargen haben und denen so mehr Freiraum zum Wirtschaften geben. Das gravierendste Problem ist nunmal die Staatsverschuldung, dank der können Staaten nicht das leisten, was sie leisten sollen. Und die Banken reiben sich die Hände.

Die Steuergelder müssten bei dem Konzept nämlich nich in die Zinstilgung der Kredite fließen sondern wären wieder frei für sinnvolle Sachen.

Aber einige Verteidiger des Systems wollen wahrscheinlich ihre Steuern unbedingt dafür bezahlen, die Kredite des Staates zurückzubezahlen...und dann jammern, wenn kein Geld für Sozial- und Gesundheitssystem zur Verfügung steht.


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Doors ehemaliges Mitglied

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Erste islamische Bank in Deutschland ab 2010

30.10.2009 um 11:34
@GilbMLRS

So wie die Faschisten die Aufrüstung per Banknoten-Druckerei finanzierten, um später durch Ausplünderung Europas echte Werte reinzukriegen?

Nee, lieber nicht. Das war damals schon kein tragfähiges Finanzierungsmodell.


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Erste islamische Bank in Deutschland ab 2010

30.10.2009 um 11:36
@GilbMLRS
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb:Falsch, wäre es so, dann gäbe es keine Staatsverschuldung...denn Staaten nehmen Kredite bei Banken auf...bei wem sollte denn der Staat sich verschulden, wenn er für seine Belange das Geld nach Bedarf erschaffen könnte?
Sehr schön, exakt die Antwort die ich erhofft hatte.
Und wenn du deine Antwort nun liest, sollte dir auch auffallen dass es genau deswegen nicht möglich ist (und sein sollte) dass eine Regierung einfach so ihr eigenes Geld drucken kann.

Aber trotzdem sind Notenbanken (bis auf die amerikanische) Staatseigentum und auch das Geld ist Staatseigentum. Lediglich der Politik als solchen wurde die Zugriffs- und Beeinflussbarkeitsmöglichkeit darauf genommen.


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Tribe ehemaliges Mitglied

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Erste islamische Bank in Deutschland ab 2010

02.11.2009 um 08:12
finde ich gut, besonders wo man schon beobachten kann, wie gut absolut profit- und kapitalismusfreie syteme wie saudiarabien funktionieren und wie selbstlos die dort herrschenden sich dem islam hingeben


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Erste islamische Bank in Deutschland ab 2010

07.11.2009 um 20:18
ich würde wohl auch zu der islamischen bank wechseln. für nötig halte ich es allerdings nicht.

vergessen wir mal nicht das wir in deutschland sind.


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Erste islamische Bank in Deutschland ab 2010

07.11.2009 um 21:16
@jamesbondla
@jamesbondla
@pescado
@Tribe
@SamuelDavid2
@Doors
@GilbMLRS
@buddel
@Lightstorm
@DahamImIslam
@orakel
@lightbringer
2.6 Die islamische Wirtschaft

Für die islamische Gesellschaft gibt es zwar keine (z.B. im Koran festgelegte) Wirtschafts-ordnung, doch gibt es einige Elemente, die ein dem Islam entsprechendes
Wirtschaftssystem mindestens enthalten muss, die aus Koran und Sunnah abgeleitet wurden:
Allah ist der Eigentümer aller Dinge. Der Mensch hat den Nießbrauch der Schöpfung,
d.h. er kann alle von Allah geschaffenen Dinge benutzen. Auf dieser Grundlage besteht für den Menschen privates Eigentum, das sozial gebunden ist. Diese Bindung wird durch das Za-kat-System gewährleistet. Der Islam toleriert zwar privates Eigentum bzw. Vermögen, doch erlegt er den vermögenden Menschen auch höhere Verpflichtungen auf. Demnach ist jeder vermögende, freie, volljährige, gesunde Muslim dazu verpflichtet 2,5 Prozent seines Vermö-gens pro Mondjahr (im Islam fängt ein neuer Monat mit dem Neumond an, und Neujahr ist nach zwölf Mondmonaten) zur Unterstützung der Armen abzugeben, wenn sein Vermögen einen bestimmten Mindestbetrag übersteigt (z.B. mehr als ca. 93,6 g Gold).15 Nicht zakat-pflichtig sind notwendige Dinge, wie Familien- oder Geschäftswagen, Häuser, Mobiliar und Geschäfte.

Jeder Muslim ist zur Arbeit verpflichtet, um den Lebensunterhalt für sich und seine Familie zu verdienen. Aus der Arbeit wird die Leistung erbracht, die den Besitz legitimiert (ausge-nommen sind Erbschaft und Schenkung). Wucher und Monopolbildung sind nach dem Islam verboten und werden durch das Zinsverbot verhindert. Der größte Unterschied der islami-schen Wirtschaftslehre zur Lehre des liberalen Kapitalismus bzw. zum Sozialismus ist der Gedanke, dass im Islam die Religion der umfassende Rahmen für alle Ordnungselemente im Leben ist.16 Der Islam versucht den Menschen als Ganzes zu erfassen und ist beispielsweise mit dem stark reduzierten Menschenbild des Sozialismus nicht kompatibel. Die islamische Lebensweise setzt als das erstrebenswerte Ideal im Leben nicht die Produktions- und Kon-sum-Maximierung, sondern das Erlangen der Zufriedenheit Gottes an. Deshalb ordnet sich auch das wirtschaftliche Verhalten dem Willen Gottes unter.17
2.7 Die Funktion des Kapitals
Kapital ist auch aus islamischer Sicht einer der volkswirtschaftlichen Produktionsfaktoren.
Das Kapital kann in Sach- bzw. Realkapital und Geldkapital unterteilt werden. Als ideal wird eine islamische Wirtschaft angesehen, in der Kapitalnutzung nur ertragsabhängig entlohnt wird. Geldkapital darf nie Fremdkapital sein, sondern es muss als Eigen bzw. Beteiligungska-pital bereitgestellt werden. Im islamischen Wirtschaftsrecht ist es die Funktion des Kapitals, immer wieder in Finanztransaktionen, in bestimmte Projekte oder Unternehmen investiert zu werden, ohne dass es dabei zur Hortung von Kapital kommt. Die Hortung ist strengstens ver-boten. In verschiedenen Hadithen heißt es:
„Wer hortet ist ein Sünder.“
„Wer Güter herbeibringt, wird von Allah versorgt, und der Horter ist verflucht.“
„Wer Nahrungsmittel 40 Tage lang hortet, um damit den Preis zu erhöhen, der ist
Allahs ledig und Allah ist seiner ledig.“ 18
Das Kapital soll nicht der „Wertaufbewahrung“ dienen, es soll „arbeiten“, also im Wirt-schaftskreislauf in Bewegung gehalten werden. Es existiert eine Sozialbindung von Eigentum und Kapital. Diese Verpflichtung wird in der islamischen Sozialabgabe, der Zakat, gesehen, welche in den islamischen Ländern die wichtigste Steuerquelle ist. Die Eintreibung der Zakat obliegt einem Sonderministerium, dem diese Aufgabe in allen islamischen Staaten zufällt. Die Einnahmen aus der Zakat werden für sozial nützliche Projekte
und Wohlfahrtseinrichtungen verwendet. Einige islamische Banken verwalten Zakat-
Fonds, die sie Sharia-konform investieren.19

3. Das islamische Bankensystem
3.1 Das Wucher- und Zinsverbot

Wie alle anderen Aspekte des islamischen Lebens ist auch das Bankgeschäft der Sharia
unterworfen, die eine Zinsannahme sowie die Zinszahlung (= Riba) verbietet, beide sind
haram. (Verboten = haram; Erlaubt = helal).20 Dies hat zu einer langen, noch andauernden
Diskussion darüber geführt, ob lediglich Wucher oder jede Art von Zins verboten ist.
In der Praxis wird Wucher dem Zins gleichgesetzt und auf jeden Fall verboten.21 Die Bedeu-tung von Riba ist Zuwachs oder Zunahme. Damit ist jeglicher ungerechtfertigter
Vermögensvorteil ohne Gegenleistung gemeint, sowohl beim Darlehen als auch beim
Naturaltausch. Anzumerken ist, dass Muslime, Christen und Juden gemeinsame Wurzeln
haben und alle diese Religionen das Zinsverbot vorschreiben. Der Islam aber sagt nicht
nur, dass der Gewinn, der als Wucher erwirtschaftet wurde, verboten ist, sondern wirkt
gleich der Ursache für Wucher entgegen, indem er ein System vorgibt, das ohne Zinsen
zu funktionieren hat.22 Das islamische Zinsverbot ist nach dem Koran, Sure 2:275-279 ein-deutig. Dort heißt es:
„Diejenigen, die Zinsen verschlingen, sollen nicht anders auferstehen als jemand,
den Satan durch Berührung zum Wahnsinn getrieben hat. Dies weil sie sagen: Handeln ist dasselbe wie Zinsnehmen. Doch Allah hat Handeln erlaubt und das Zinsnehmen verboten...“
„Allah wird den Zins dahinschwinden lassen, die Mildtätigkeit aber im Lohn
vermehren...“
„Wahrlich, diejenigen, die gläubig sind und gute Werke tun und das Gebet verrichten
und die Zakat geben, denen ist ihr Lohn von ihrem Herrn gewiss und sie brauchen keine Angst haben noch müssen sie traurig sein“
„Oh die ihr glaubt, fürchtet Allah und verzichtet auf das, was noch übrig ist an
Zinsen, wenn ihr gläubig seid.“
„Und wenn ihr es nicht tut, dann ist euch Kampf angesagt von Allah und Seinem
Gesandten. Doch wenn ihr bereut, dann soll euch euer geliehenes Geld ohne Zinsen
zustehen, so dass weder ihr Unrecht tut, noch euch Unrecht getan wird.“23
Diese Verse werden in „Die Bedeutung des Koran“ von verschiedenen Gelehrten folgender-maßen kommentiert:
Nicht nur in diesen Versen, sondern auch an anderen Stellen im Koran hat der Islam das Zinssystem mit großer Härte angegriffen und tabuisiert. Der Zinswucher wird wegen sei-ner unheilvollen und demoralisierenden Wirkung in einer abschreckenden Weise dargestellt.
Das Zinssystem, aus rein wirtschaftlichem Blickwinkel betrachtet, ist mit so vielen Mängeln behaftet, dass selbst westliche Wirtschaftsexperten dies erkannten. Laut Dr. Schacht, früherer Reichsbankpräsident in Deutschland, kann man anhand einer einfachen mathematischen Be-rechnung erkennen, dass der überwiegende Teil des Geldes in den Händen einiger weniger Zinshändler verbleibt. Denn der Kreditgeber gewinnt immer, der Kreditnehmer hingegen kann zwar einmal gewinnen, aber umso öfter verlieren. So wandert das Geld unaufhaltsam in die Taschen derjenigen zurück, die immer nur gewinnen.24 Die im ersten Moment so impo-sant aussehenden Kapitalsummen plus Zinsen bringen der Menschheit anstatt Segen innere Unausgeglichenheit und Unzufriedenheit. Die vorgeschriebenen und freiwilligen Spenden hingegen stärken den Zusammenhalt und das Für- einander in der Gesellschaft und erfüllen den Spender mit innerer Ruhe und Glück sowie der Hoffnung, dass Allah ihm Belohnung und Segen dafür zuteil werden lässt. Zakat ist die Basis für eine Gesellschaft, die zusammenhält und die das Zinssystem für ihre Wirtschaft nicht benötigt.25 Nicht nur im Koran findet sich eine Kampfansage gegen Wucher und Zinsen. Auch im Alten Testament heißt es bei Ezechiel 18:13:
„Wer auf Wucher leiht und Zins nimmt, der wird sicherlich nicht am Leben bleiben...
darum soll er sterben, seine Blutschuld liegt auf ihm.“26
Darüber hinaus ist im Talmud (hebräische Lehre) folgender Kommentar zu finden:
„Der Geldverleiher ist mit dem Mörder zu vergleichen.“27
Im Mischna, einem grundlegenden Teil des Talmud, wird der Wucherer zu den Personen ge-zählt, denen es untersagt ist, vor Gericht Zeugnis abzulegen.
Im Lukasevangelium heißt es (Luk. 6:30):
„Wer dich bittet, dem gib, und wer dir das deine nimmt, von dem fordere es nicht
wieder.“28
Schließlich hat auch Aristoteles jegliche Form von Zins als Wucher bezeichnet, da Geld
lediglich ein Mittel zum Tausch sei.29 Auch Keynes schreibt negatives zum Zins. In seinem Werk „General Theory“ schreibt er auf Seite 381, dass solange das Zinssystem besteht, es keine Vollbeschäftigung geben kann. In seinem anderen Werk „Theory of Employment, Inte-rest and Money“ heißt es auf Seite 375, dass die Zinsen gesenkt werden müssen, wenn mehr Arbeitsplätze entstehen sollen.30 Durch die Anweisungen im Koran sollte nicht nur das Zins-Wesen allein, sondern auch jede andere Art von unlauteren Geldgeschäften unterbunden wer-den, damit anstelle des Kapitalismus eine neue Ordnung trete, in der Geiz durch Mildtätigkeit, Selbstsucht durch Mitgefühl und Zusammenwirken, Zins durch Zakat und das Bankwesen durch das Bait Al-Mal (von der öffentlichen Hand zu vergebende Geldmittel) ersetzt wird.31 Die Konsequenz aus der Wucherablehnung ist das Verbot des Wirtschaftsbereiches der Ban-ken, in dem mittels Zinswirtschaft Geld verdient werden kann. Wie auf allen Gebieten emp-fiehlt der Islam auch beim Ausgeben Mäßigung und verbietet Verschwendung. Wer diesem Grundsatz nachgeht, macht im Allgemeinen keine Schulden. Einem Muslim ist es nur erlaubt, Schulden zu machen, wenn eine Notsituation vorliegt.32 In einem solchen Fall auch noch Zinsen von dieser Person zu verlangen wäre vom moralischen und gesellschaftlichen Stand-punkt her inkonsequent und unredlich.33 Kommerzielle Darlehen werden zwar meist nicht in Notfällen aufgenommen, da aber der Vergeber von verzinsten Darlehen immer im Vorteil ist und der Kreditnehmer ungeachtet seiner Arbeitsleistung stets das Risiko des Verlustes zu tra-gen hat, wird damit der Grundsatz der Redlichkeit verletzt. Gewinn und Verlust sollten ge-meinsam getragen werden. Der alleinige Einsatz von Kapital soll nicht unabhängig vom Er-folg belohnt werden. Laut dem Islam ist es nicht erlaubt, dass ein Unternehmer im Falle der Aufnahme eines Investitionskredits das Risiko alleine zu tragen hat, während die Bank ihr Geld nebst Zinsen auf jeden Fall zurückbekommt.34

3.2 Gründe für das Zinsverbot
Das strikte Zinsverbot im Islam ist eine Folge seiner tiefen Sorge um das moralische,
soziale und wirtschaftliche Wohlergehen der Menschheit. Der Zins ist, laut Aussage der
islamischen Ökonomen, Ursache für die größten Übel der modernen Wirtschaften, wie
zum Beispiel:
- Konjunkturschwankungen und daraus folgende Arbeitslosigkeit und Inflation
- Unterentwicklung
- Konzentration von Macht und Reichtum in einigen wenigen Händen
- Internationale Schuldenkrisen35
Zinsen stellen für verschuldete Entwicklungsländer ein großes Problem dar. Zinsen und
Zinseszinsen lassen die Schuldensumme immer weiter steigen. Diese Länder müssen sich
immer mehr verschulden, nur um die Zinsen zahlen zu können. Dies macht das Ende der
Schuldenkrise unabsehbar.36 Islamische Gelehrte haben treffende Argumente für das Zins-verbot gegeben und zeitgenössische Studien haben ihre Auffassung bestätigt sowie ihre Ar-gumente ergänzt und erweitert.
Imam Razi schreibt in seiner Erläuterung des Koran:
1. Zinsnahme bedeutet, sich das Eigentum eines anderen anzueignen, ohne ihm dafür
etwas zu geben, denn wer einen Dirham (oder 1 DM) gegen zwei Dirham (2 DM)
ausleiht, bekommt einen Dirham (1 DM) für nichts. Das Eigentum des Menschen ist
aber dazu da, dass er seine Bedürfnisse stillt und ist deshalb unantastbar, nach einem
Hadith:
„Das Eigentum eines Menschen ist so heilig wie sein Blut.“37
Das bedeutet, es ist haram, es ihm zu nehmen, ohne ihn dafür etwas zu geben.38

2. Abhängigkeit vom Zins hindert die Menschen daran, mehr zu arbeiten, um Geld zu
verdienen, denn ein Mensch mit Geld kann zusätzliches Geld durch Zinsen verdienen,
ohne dass er dafür arbeiten muss. Entsprechend wird der Wert der Arbeit vermindert, und er wird sich nicht der Mühe unterziehen, ein Geschäft zu eröffnen und sein Geld im Handel oder in der Produktion zu riskieren. Das wiederum nimmt den Mitmenschen verschiedenen Nutzen und das Geschäftsleben kann ohne Produktion, Handel und Geschäft, Bauwesen usw.
nicht gedeihen, und all das bedarf des Kapitaleinsatzes.39

3. Zinsnahme zu erlauben, bringt die Leute nicht dazu, einander Gutes zu tun, wie der
Islam vorsieht. Ist in einer Gesellschaft Zins verboten, werden die Leute einander aus
gutem Willen aushelfen und nicht mehr zurückerwarten, als sie geliehen haben. Während
dort, wo Zins erlaubt ist, der Bedürftige mehr für das Darlehen zurückzahlen muss, als er ge-liehen hat, was seine Gefühle der Gutwilligkeit und Freundschaft dem gegenüber vermindert, von dem er geliehen hat.40

4. Meist wird derjenige, der verleiht, reich und derjenige, der leiht, arm sein. Wenn Zins
erlaubt ist, wird der Reiche den Armen ausbeuten und das steht im Widerspruch zu Barmher-zigkeit und Mildtätigkeit. So ziehen in einer Gesellschaft, in der Zins erlaubt ist, die Reichen Nutzen aus der Not der Armen. Als Ergebnis werden die Reichen reicher und die Armen är-mer. Dies führt zu sozioökonomischen Klassen in der Gesellschaft, zwischen denen tiefe Klüfte bestehen. Neid und Hass wird seitens der Armen gegen die Reichen hervorgerufen und Verachtung und Gefühllosigkeit seitens der Reichen gegenüber den Armen. Es entstehen Konflikte, das sozioökonomische Geflecht zerreißt, Revolutionen treten auf und die soziale Ordnung ist bedroht. Die neuere Geschichte liefert ausreichend Beweise für die Gefährdung des Friedens und der Stabilität von Nationen, die den auf Zins beruhenden Wirtschafts-
systemen entstammen.
41
Der Islam verwehrt den Zins in jeglicher Art und Höhe.42 Der Hauptgrund für dieses
Verbot ist das einseitige Risiko beim verzinslichen Darlehen. Man leiht einen gewissen
Betrag, um ihn zu vermehren. Jedoch können die Umstände ungünstig sein und daher der
Verdienst für die Zahlung der Zinsen nicht ausreichen, während der Geldverleiher das
Risiko für die Nutzbarmachung des Betrages nicht zu teilen braucht. 43 Daraus folgt, dass es mindestens zwei gute ökonomische Gründe gibt, die für das Zinsverbot sprechen:
1. Zinsen sind sozial ungerecht; je ärmer ein Kreditnehmer ist, desto teurer wird ein
Kredit für ihn.

2. Das Kapital wird bei geteiltem Risiko effizienter angelegt; nicht nur der Unternehmer,
sondern auch die Bank bewertet ein Projekt in diesem Falle intensiver. Islamische Gelehrte sind der Überzeugung, dass ein auf dem Zinsverbot beruhendes Bankensystem zu einer besse-ren Entwicklung der meist unterentwickelten islamischen Länder führen könnte. Ihr Ziel ist es, das gesamte Wirtschafts- und Bankensystem ihrer Länder zu islamisieren.44
Als Konsequenz aus dem Zinsverbot gilt es nun herauszufinden, wie benötigte finanzielle
Mittel in einem islamischen Wirtschaftssystem zu finanzieren sind. Privatleute können zum Beispiel nicht gezwungen werden, sich selbst Geld zu entziehen, um es anderen kosten- und zinslos zu leihen. Der islamische Staat soll deshalb Staatsausgaben u. a. für allzu schwer ver-schuldete Menschen verwenden. Aus dem Staatsschatz werden zinslose Darlehen gewährt zur Ergänzung solcher Darlehen, die von wohltätigen Menschen oder von Organisationen zur gegenseitigen Hilfeleistung stammen.45
3.3 Wege zum Schutz und zur Mehrung des Geldes
3.3.1 Beispiele für islamisch erlaubte Anlagen:

Um Geld gegen Inflation zu schützen und es zu mehren, gibt es verschiedene Möglichkeiten,
wobei einige von ihnen, islamisch gesehen, erlaubt sind, andere wiederum verboten sind, da sie sich auf das Zinssystem stützen, bzw. vom islamischen Standpunkt her gesehen in sich illegal sind.46

1. Private Finanzunternehmen
Sinn und Zweck solcher Unternehmen ist es, Muslimen, die auch im Wirtschaftsleben den Geboten ihrer Religion folgen, die Möglichkeit zu verschaffen, ihr Geld zu schützen und zu mehren, ohne Zinsen zu nehmen. Diese Institutionen arbeiten nach dem System des zinsfreien Bankwesens und verhelfen durch Instrumente wie dem Vorauserwerb und dem Stundungs-
verkauf, dem Leihkauf, dem Beteiligungsgeschäft, der Investitionsgemeinschaft u. a. zu isla-misch legaler Vermögensmehrung. Wer bei diesen Unternehmen Geld einzahlt, akzeptiert damit seine Beteiligung an Gewinn wie Verlust.47 Wie Beispiele aus der Türkei zeigen (Fai-sal Finans, die erste zinsfreie Bank der Türkei) ist aufgrund ihrer klugen und vorsichtigen Vorgehensweise bislang kein Kunde zu Schaden gekommen. Vielmehr konnten erlaubte Ge-winne in einer Höhe ausgeschüttet werden, welche die von den Banken gezahlten Zinsen ü-bersteigen.48

2. Gewinn- und Verlustbeteiligungen mit Handel- und Gewerbetreibenden
Hierbei werden Personen oder Gesellschaften, die auf den Gebieten des Handels, des Gewer-bes oder der Industrie tätig sind, unter der Bedingung der Beteiligung am Gewinn
oder am Verlust Geldmittel zu Verfügung gestellt. Bei Abschluss des Geschäftsjahres
erhält der Kapitaleigner den auf seinen Anteil entfallenden Gewinn ausgezahlt.49 Beispiel: A stellt dem Handeltreibenden B unter der Voraussetzung der 50 Prozentigen Beteiligung am Gewinn oder Verlust eine Million Deutsche Mark zur Verfügung. B erhöht mit dieser Summe sein Kapital. Zum Abschluss des Geschäftsjahres ergibt sich ein Gewinn von 60 Prozent, also ein Gewinn von 600.000 DM. 300.000 DM erhält B selbst, die übrigen 300.000 DM erhält A. Wenn A nun möchte, lässt er den Gewinn stehen und ist im zweiten Jahr mit 1.300.000 DM beteiligt.

3. Aktien
Aktien, die von Gesellschaften, Personen oder an Mobilwertbörsen gehandelt werden, bedeu-ten eine Beteiligung an einer Handels-, Dienstleistungs- oder Produktionsgesellschaft. Der Käufer der Aktie ist in Höhe der von der betreffenden Aktie repräsentierten Summe am Ge-winn und Verlust der Gesellschaft beteiligt.50 Solange die Gesellschaft nichts islamisch ver-wehrtes wie alkoholische Getränke, Rauschmittel u. ä. produziert, es sich bei den erbrachten Dienstleistungen nicht um Unzucht, Glücksspiel u. ä. handelt, ist die Beteiligung daran legal und der Handel mit diesen Aktien ebenso erlaubt wie der erzielte Gewinn. Ist das Stammkapi-tal der betreffenden Gesellschaft zwar auf erlaubte Weise Zustande gekommen, nimmt die Gesellschaft jedoch zeitweise Bankkredite in Anspruch oder arbeitet sie mit einer Bank und ergibt sich ein Teil des Gewinns aus verzinsten Krediten, so hat der Aktienbesitzende Muslim einen Teil des von ihm erzielten Gewinns (nämlich den auf den verzinsten Kredit zurückzu-führenden Teil) aus seinem Vermögen herauszunehmen und an Arme abzugeben. Einem Muslim ist es in einem zinswirtschaftlichen System so gut wie unmöglich, Aktien zu finden, die nicht in irgendeiner Weise durch Zinsen berührt werden. Der vom Stammkapital erzielte Gewinn ist erlaubt.51 Vom Muslim wird nicht verlangt, sich überhaupt nicht an derartigen Gesellschaften zu beteiligen. Er muss nur darauf achten, den Zinsbezogenen Teil des Gewinns aus seinem Vermögen herauszuhalten, indem er ihn an Mittellose abgibt. An Gesellschaften, deren Kapital und Einkünfte ganz oder hauptsächlich nicht zinsrelevant sind, darf man sich beteiligen und in der beschriebenen Weise den erhaltenen Zins weggeben.52

4. Gold und Valuten
Es bestehen keine Bedenken gegen den Besitz von Gold und Devisen, solange der betreffende
Muslim die darauf entfallende Armenabgabe (Zakat) entrichtet. Es ist erlaubt, diese Werte gegen bar zu kaufen und wieder in Barmittel umzuwandeln oder sie länger- oder kurzfristig in Besitz zu behalten. Allerdings ist zu bedenken, dass in Gold und Devisen angelegtes Kapital, „faules“, brach liegendes Kapital ist. Hierin liegt ein Nachteil für die Volkswirtschaft. Des-halb sollte diese Methode nur dann zur Anwendung kommen, wenn andere Anlagemöglich-keiten nicht bestehen.53

3.3.2 Beispiel für islamisch verbotene Anlagen:
1. Schuldverschreibungen

Eine Schuldverschreibung kann den Charakter eines gehandelten verzinsbaren Schuldscheins
tragen. Die Verschreibung kann vom Staat, von Privatpersonen oder Gesellschaften herausge-geben werden, es handelt sich jedoch in diesem Fall um verzinsliche Darlehensaufnahme. Da der Islam das Erhalten und das Leisten von Zinszahlungen nicht erlaubt, ist auch der Handel mit Schuldverschreibungen nicht erlaubt. Ebenso sind die hieraus
erzielten Einnahmen verboten.54

2. Devisenbezogene Verschreibungen und Darlehensaufnahme gegen Devisen
Ein weiterer Weg zur Geldwertsicherung und Einnahmebeschaffung ist die Festschreibung
des Nennwertes einer Schuldverschreibung zu dem zum Zeitpunkt der Herausgabe aktuellen Devisenwechselkurs (US-Dollar, GB-Pfund usw.). Bei Rückzahlung des Kapitals in Deutsche Mark wird der Betrag der Schuldverschreibung zu dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Wech-selkurs ausgezahlt.
Dieser Vorgang zerfällt in zwei Teile:
1. Festschreibung des Schuldbetrages nach seinem Wert in ausländischer Währung und
Rückzahlung nach dem neuen Wert,

2. Zinszahlung bis zur Rückführung des Kapitals.
Vom Islam verwehrt ist der Handel mit Devisenbezogenen Verschreibungen nicht wegen
des ersten, sondern wegen des zweiten Punktes, der eine Verzinsung vorsieht.55
3.4 Die Struktur der islamischen Banken
Die wichtigsten islamischen Finanzprodukte

Das Zinsverbot ist nicht der einzige Punkt, in dem sich islamische Banken von konventionel-len Banken unterscheiden. Ein weiterer Unterschied ist in ihrer Zielsetzung zu sehen: Wäh-rend das Ziel konventioneller Banken die Gewinnmaximierung ist, hat die islamische Bank neben der Gewinnmaximierung für allgemeine Ziele des Islam, wie etwa soziale Gerechtig-keit, zu sorgen. Das heißt nicht, dass islamische Banken die Rolle von Wohltätigkeitsvereinen übernehmen sollen, denn Aufgabe ist auch, wirtschaftlich unabhängig zu bleiben.56 Das is-lamische Gesellschaftsrecht kennt keine Institution der juristischen Person, d.h. ein Unter-nehmen, das aus mehreren Teilhabern besteht, kann nicht Träger von Rechten und Pflichten sein und kann auch kein Vermögen erwerben. Nach islamischem Recht gilt
immer die persönliche Haftung. Unter diesem Gesichtspunkt lässt sich nun die islamische
Einstellung zu Gemeinschaftsunternehmen wie folgt formulieren:57

Mudharaba
Mudharaba ist eine islamische Wirtschaftsvertragsform, die nicht nur im Bankgeschäft An-wendung findet, sondern ferner die Grundlage der Existenz und Geschäftstätigkeit islamischer Geldinstitute ist. Mudharaba wird auch als „Trust-Financing“ bezeichnet.58 Mit dem Mudha-raba-Vertrag wird eine stille Gesellschaft gegründet, in der zwischen Geldgeber und Unter-nehmer stark unterschieden wird. Der Geldgeber stellt bei dieser Vertragskonstruktion zu 100 Prozent das Kapital zur Verfügung und erhält dafür das Recht der Gewinnbeteiligung, trägt aber auch das Verlustrisiko. Er hat aber auf keinen Fall ein Mitbestimmungsrecht. Der Unter-nehmer bringt in die Unternehmung sein Knowhow und seine Arbeit ein. Er arbeitet selbstän-dig mit dem fremden Geld und ist nur am Gewinn beteiligt. Macht er, ohne Verletzung des Mudharaba-Vertrages, keinen Gewinn, so erhält er auf jeden Fall ein Arbeitsentgelt.59 Hat er jedoch nachweislich grob fahrlässig gehandelt oder die Bestimmungen des Vertrages grob verletzt, so muss er für die Verluste aufkommen und wird rechtlich wie jemand, der fremdes Geld veruntreut hat, behandelt.60
Der Mudharaba Vertrag lässt sich in verschiedene Arten unterteilen:
- offen und allgemein:
der Unternehmer kann hier frei über die Verwendung der Mittel verfügen,
- eingeschränkt und speziell: hier wird im Vertrag festgelegt, für welches Projekt oder wel-chen Wirtschaftsbereich das Kapital investiert werden muss.61
Im Banking-Bereich tritt die islamische Bank sowohl als Unternehmer als auch als Kapitalge-ber auf; Sie arbeitet mit dem gesamten Geld, das ihr zur Verfügung gestellt wird. Die beteilig-ten Akteure lassen sich wie folgt unterteilen:
- Kapitaleigner und Einleger, die ihre Gelder gewinnbringend anlegen wollen,
- die islamische Bank als Mittler, Koordinator und Unternehmer,
- die zahlreichen Gesellschaften und Unternehmen, die Fremdkapital für die Finanzierung
ihrer verschiedenen Vorhaben benötigen.62
Aus dem Bestreben der Banken heraus, alle Geschäfte zu vermeiden, die offen oder versteckt Zinsen enthalten, haben sich neue Arten des Bankgeschäfts entwickelt, die auf dem allgemei-nen islamischen Prinzip der Gewinn- und Verlustverteilung sowie der Gerechtigkeit beru-hen.63 Zu den wichtigsten Produkten gehören neben der Mudharaba folgende:

- Musharaka
Hierbei investieren Bank und Kunde ihr Kapital in einem Joint-Venture zur Projektfinanzie-rung.
Die Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung entspricht dem jeweiligen Investitionsanteil.
64
- Murabaha
Hier handelt es sich in der Regel ein kurzfristiges Handelsfinanzierungsabkommen. Die
Bank importiert und bezahlt die Ware im Auftrag des Kunden. Die Ware verbleibt im
Besitz der Bank, bis der Kunde sie innerhalb einer bestimmten Frist erwirbt oder auf Raten
abzahlt. Die Bank erhebt einen höheren Preis als Vergütung für die Risikoübernahme
und die Geschäftsabwicklung.65
- Ijara
Entspricht grundsätzlich dem westlichen Finanzierungsleasing. Die Bank kauft ein Gebäude
oder Maschinen und vermietet dieses/diese dann an den Kunden. Die Besitzurkunde verbleibt bei der Bank, die auch das Risiko trägt und für die Instandhaltung verantwortlich ist. Im Ge-gensatz zum konventionellen Leasing muss das Mietobjekt produktiv eingesetzt werden.66
- Ijara wa Iktina/
Entspricht der Ijara, nur, dass der Kunde die Maschinen kaufen muss, wenn der Leasing-
Vertrag abläuft. Dies ist vergleichbar mit westlichen Leasingklauseln, die zum Kauf des
Leasinggegenstandes nach Vertragsablauf verpflichten. Um den Kauf finanzieren zu können, leistet der Leasingnehmer neben den Mietzahlungen regelmäßig Zahlungen zugunsten eines islamischen Sparkontos. Der nach Ablauf der Mietdauer auf diesem Konto zur Verfügung stehende Saldo dient dem Kunden zum Erwerb des Leasingobjektes.67
- Istisna
Bei Istisna handelt es sich um einen Vertrag zum Ankauf von Waren im Auftrag Dritter,
wobei der Preis im Voraus an den Hersteller zu zahlen ist, der die Waren zu einem späteren
Zeitpunkt produziert und ausliefert.68
- Qard al-Hasan
Qard al-Hasan sind zinslose Kredite, die die Bank in bestimmten Fällen, meist zu Wohltätig-keitszwecken gewährt.69

Von diesen, nicht abschließenden (es gibt noch mehr) Möglichkeiten, der Vertragsgestaltung
machen die Banken in unterschiedlichem Maße Gebrauch.70 Das islamische Bankwesen ba-siert somit auf einem Risiko- und Gewinnbeteiligungssystem (das so genannte Profit and Loss Sharing = PLS), das den Kapitalanleger an dem aus seiner Investition resultierenden Gewinn teilhaben lässt, statt ihm „risikolos“ eine vorab festgelegte Verzinsung zu garantieren.71 Die Aufteilung des Risikos ist Verhandlungssache zwischen den Einlegern und der Bank bzw. der Bank und dem Kreditnehmer. Das heißt, dass die Risikoanteile nicht gesetzlich vorgeschrie-ben sind. Nach islamischer Auffassung stellt die Risikoübernahme sicher, dass Investoren verantwortungsvoll mit ihrem Kapital umgehen und wirtschaftlich vernünftige Anlageent-scheidungen treffen.72



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Erste islamische Bank in Deutschland ab 2010

07.11.2009 um 21:17
@md.teach

Findest du das es durchsetzbar ist in Deutschland?


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Erste islamische Bank in Deutschland ab 2010

07.11.2009 um 21:32
@pescado
Ich glaube nicht das du das in 1 Min. durchgelesen hast, aber egal. :D

Ich denke schon das es in deutschland durchsetzbar wäre, wenn
1. Die Banken bereit wären, ihre Profitgier zu zügeln od. zu stoppen.
2. Die Bürger es auch wollen.


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Erste islamische Bank in Deutschland ab 2010

07.11.2009 um 21:35
@md.teach
Nein habe ich auch nicht, du hast mich erwischt.

Ich bin eher der denker anstatt mich auf lange Ausführungen zu berufen, ich denke wohl das wir mit unserem Verstand und usnerem Wissen (über Islam) handeln sollen.

Aber nichts gegen dich oder so.

Um auf dne Punkt zu kommen,..ich glaube nicht das es so konkret durchsetzbar ist und cih denke Deutschland braucht es auch nicht.


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Erste islamische Bank in Deutschland ab 2010

07.11.2009 um 21:37
Soviel die Theorie, und jetzt die Praxis, die Gebühren von Kuveyt Türk:
http://www.kuveytturk.com.tr/en/BireyselBankacilik_HesapTurleri_HizmetFiyatlari.aspx

1 EURO ~ 2 TL

Also wenn ich 1 bis 100 Euro Transaktionsgebühr bei einer Geldüberweisung zu erwarten habe, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass die Bank sehr erfolgreich sein wird (zumindest bei den Privatkunden).


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Erste islamische Bank in Deutschland ab 2010

07.11.2009 um 21:44
@pescado
Naja, du weißt sicherlich das Lesen bildet und dadurch deine Meinung die du dir bildest, sich verändern kann. Und was bringt denken ohne Wissen? :D

Ob es BRD braucht, ist ehr in dieser hinsicht eine Frage der Gesellschaftlichen Werten in Moral. Im Text steht auch, das z. B. zinsen im Christentum verboten ist ...

Am besten du liest es dir mal durch, den im Text sind einiges, die auch der Deutschen (eigl. alle Menschen) Gesellschaft betrifft.


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Erste islamische Bank in Deutschland ab 2010

07.11.2009 um 21:48
@md.teach
Ich sagte nicht das ich nicht lese und mich nicht weiterbilde.

Für mich ist es unpassend..nicht in Deutschland.


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