SchülerVZ erhebt Personalausweisdaten
22.11.2008 um 21:23mein bruder kam heute mittag zu mir um einem kurz meinen scanner zu benutzen,
als ich sah das er seinen ausweis kopierte wunderte ich mich doch sehr, er erklärte darauf hin das sein account auf schülervz, dem kleinen bruder des studivzs verdächtigt wurde ein fakeaccounte zu sein, er sollte eine ausweis kopie per email shcicken, also scannen und mailen.
durch das schockiert ahbe ich mir die datenschutz bestimmung der seite durhcgelsesn udn bin dabei auf 2 höchst verwunderliche punkte gestoßen, über deren legalität ich mir doch ziemlich im unklaren bin---
7.5 Soweit der Nutzer die Änderung, Berichtigung oder Löschung seiner personenbezogenen Daten verlangt, kann dies durch E-Mail, Telefax oder Brief erfolgen. Zur richtigen Zuordnung muss das Verlangen mindestens folgende Angaben enthalten:
* Name, Vorname
* E-Mail
* Passwort
* Anschrift
* Identifizierung durch Ausweiskopie (gültiger Reispass oder Personalausweis)
ausweiskopie?
6. Auskunft
Jeder Nutzer hat das Recht, kostenlos Auskunft von schülerVZ über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Das Auskunftsersuchen ist schriftlich an schülerVZ zu richten. Dem Auskunftsersuchen ist eine beglaubigte Kopie eines amtlichen und gültigen Personalausweises beizufügen. Die Auskunft wird per Post an die im Personalausweis des Nutzers angegebene Anschrift gesendet.
beglaubigte kopie eines gültigen ausweises?
das finde ich höchst bedenklich, das schülern bei der auskunft über ihre daten eine beglaubigte personalausweis kopie abverlangt wird...
http://www.schuelervz.net/l/policy
als ich sah das er seinen ausweis kopierte wunderte ich mich doch sehr, er erklärte darauf hin das sein account auf schülervz, dem kleinen bruder des studivzs verdächtigt wurde ein fakeaccounte zu sein, er sollte eine ausweis kopie per email shcicken, also scannen und mailen.
durch das schockiert ahbe ich mir die datenschutz bestimmung der seite durhcgelsesn udn bin dabei auf 2 höchst verwunderliche punkte gestoßen, über deren legalität ich mir doch ziemlich im unklaren bin---
7.5 Soweit der Nutzer die Änderung, Berichtigung oder Löschung seiner personenbezogenen Daten verlangt, kann dies durch E-Mail, Telefax oder Brief erfolgen. Zur richtigen Zuordnung muss das Verlangen mindestens folgende Angaben enthalten:
* Name, Vorname
* Passwort
* Anschrift
* Identifizierung durch Ausweiskopie (gültiger Reispass oder Personalausweis)
ausweiskopie?
6. Auskunft
Jeder Nutzer hat das Recht, kostenlos Auskunft von schülerVZ über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Das Auskunftsersuchen ist schriftlich an schülerVZ zu richten. Dem Auskunftsersuchen ist eine beglaubigte Kopie eines amtlichen und gültigen Personalausweises beizufügen. Die Auskunft wird per Post an die im Personalausweis des Nutzers angegebene Anschrift gesendet.
beglaubigte kopie eines gültigen ausweises?
das finde ich höchst bedenklich, das schülern bei der auskunft über ihre daten eine beglaubigte personalausweis kopie abverlangt wird...