Der HR will NPD-Werbespot nicht senden
04.01.2008 um 15:17Link: www.npdhessen.de (extern) (Archiv-Version vom 09.01.2008)
Frankfurt/Main (ddp-hes). Die rechtsextreme NPD ist mit dem Versuch gescheitert, auf juristischem Weg die Ausstrahlung eines Wahlwerbespots im Hessischen Rundfunk (HR) zu erzwingen. Nach Angaben des HR wies das Frankfurter Verwaltungsgericht am Donnerstag einen Antrag der NPD auf einstweilige Verfügung gegen den Sender ab.
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Die NPD wollte, dass der TV-Spot am Freitag gesendet wird. Der HR lehnte dies mit der Begründung ab, der Spot erfülle den Straftatbestand der Volksverhetzung. Dieser Einschätzung sei das Verwaltungsgericht gefolgt, sagte HR-Intendant Helmut Reitze. Er sei zufrieden, dass die Wahlwerbung der NPD nicht ausgestrahlt werden müsse: «Das hohe Gut der Meinungsfreiheit und der Freiheit zur Wahlwerbung von Parteien darf nicht dazu führen, dass öffentlich- rechtliche Sender von Parteien gezwungen werden können, in deren Wahlwerbespots enthaltenes rassistisches oder menschenverachtendes Gedankengut verbreiten zu müssen.»
Die Parteien trügen zwar die Verantwortung für Form und Inhalt der Wahlwerbespots, sagte Reitze weiter. Trotzdem sehe sich der HR «in der Verantwortung zu prüfen, ob diese Wahlwerbespots einen erheblichen Verstoß gegen das Strafrecht beinhalten». Dieser Verantwortung sei der HR auch hier nachgekommen.
Dem Wähler entgeht dadurch ganz eindeutig die beste Comedy :)
Das ist Unterhaltung vom feinsten ^^ : http://www.npdhessen.de/ (Archiv-Version vom 09.01.2008)
Und dann fordern die auch noch , den jüdischen Gemeinden das Geld zu streichen.
Tststs...
Frankfurt/Main (ddp-hes). Die rechtsextreme NPD ist mit dem Versuch gescheitert, auf juristischem Weg die Ausstrahlung eines Wahlwerbespots im Hessischen Rundfunk (HR) zu erzwingen. Nach Angaben des HR wies das Frankfurter Verwaltungsgericht am Donnerstag einen Antrag der NPD auf einstweilige Verfügung gegen den Sender ab.
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Die NPD wollte, dass der TV-Spot am Freitag gesendet wird. Der HR lehnte dies mit der Begründung ab, der Spot erfülle den Straftatbestand der Volksverhetzung. Dieser Einschätzung sei das Verwaltungsgericht gefolgt, sagte HR-Intendant Helmut Reitze. Er sei zufrieden, dass die Wahlwerbung der NPD nicht ausgestrahlt werden müsse: «Das hohe Gut der Meinungsfreiheit und der Freiheit zur Wahlwerbung von Parteien darf nicht dazu führen, dass öffentlich- rechtliche Sender von Parteien gezwungen werden können, in deren Wahlwerbespots enthaltenes rassistisches oder menschenverachtendes Gedankengut verbreiten zu müssen.»
Die Parteien trügen zwar die Verantwortung für Form und Inhalt der Wahlwerbespots, sagte Reitze weiter. Trotzdem sehe sich der HR «in der Verantwortung zu prüfen, ob diese Wahlwerbespots einen erheblichen Verstoß gegen das Strafrecht beinhalten». Dieser Verantwortung sei der HR auch hier nachgekommen.
Dem Wähler entgeht dadurch ganz eindeutig die beste Comedy :)
Das ist Unterhaltung vom feinsten ^^ : http://www.npdhessen.de/ (Archiv-Version vom 09.01.2008)
Und dann fordern die auch noch , den jüdischen Gemeinden das Geld zu streichen.
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