Versuchen wir weiterhin sachlich zu bleiben und auch unseren eigenen Kopf anzustrengen.
;)In dem einen Video wird gefordert, (übrigens auf türkisch und an das eigene Volk gerichtet) dass die Armenier ihre Archive offen legen sollen.
Dies ist bereits zum Zeitpunkt des Beitrittes von Armenien zur Sowjetunion geschehen, denn diese sind nach Moskau überführt worden, wo man sie seit dem Ende der UdSSR auch einsehen kann. Dir türkische Regierung bekam damals eine Kopie dieser Archive.
Armenien selbst bekam 2001 eine vollständige Kopie der deutschen Archive, wobei Teile davon auch vorher schon frei zugänglich waren und teilweise auch im Internet zu finden sind.
Diese Forderung ist also letztlich nur als eine Art von Schutzbehauptung zu sehen und damit ist bereits eines der Fundamente auf die sich die Sprecher der türkischen Regierung stützen ziemlich bröckelig geworden.
Das Europaparlament hat die türkische Regierung mehrfach dazu aufgefordert, ihrerseits ihre Archive offen zu legen, bzw. eines ganz besonders, nämlich das Archiv der jungtürkischen Parteiführung. Und genau das will die türkische Regierung bis Dato nicht offen legen.
Was sie allerdings freigegeben haben, ist das Regierungsarchiv, neuerdings auch das Grundarchiv (wo Eigentumsübergaben an Grundstücken und Häuser zwischen 1915 und 1923 zu erkennen sind) und Teile des Militärarchivs. Dort ist zu erkennen, dass es 1915/16 keinerlei Truppenbewegungen zur Bekämpfung "armenischer Aufstände"
gegeben hat. Also ist auch das nächste "Argument" der Genozid Leugner auf sehr wackeligen Füssen unterwegs.
Die türkische Regierung verlangt nach einer unabhängigen Historikerkommission, scheint aber ihrerseits selbst nicht in der Lage, oder Willens zu sein, in diesem Punkt wissenschaftlichen Ansprüchen zu genügen.
Originale der Völkermord-Befehle von Talaat sind schon 1994 reichlich aufgetaucht, Rekonstruktionen gab es zuvor schon Hunderte – eines der vollständigsten Archive, ist immer noch die "183" in Berlin. Das ist für jeden historisch Interessierten Menschen einsehbar.
Gerne setze ich mich hier mit
sachlichen Gegendarstellungen auseinander, wobei eben die Betonung auf
sachlich liegt.
Und um mal Klartext zu sprechen, einige der hier gemachten Äußerungen stehen den, im §130 erwähnten Tatbeständen, in nichts nach. Und ich überlege mir künftig sehr genau, ob ich dererlei als freie Meinungsäußerung durchgehen lassen werde.
Wer sich weiterführend mit dem Thema befassen möchte, findet hier:
http://www.sehepunkte.de/2007/03/10400.htmleine ganze Reihe von Buchtipps nebst Rezension.
Sachlich bleiben!