@Tetrawurst >Du Schlaumeier der junge ist auch noch unter 18.....!<
Wenn man keine Ahnung von Jurisprudenz hat empfiehlt es sich,bei juristischen Problemstellungen zu schweigen,bevor man sich als Ignorant outet.;)
:) :DDas interessiert nicht,daß er unter 18 ist.
Wenn bei uns ein 17jähriger (Heranwachsender)mit einer 13jährigen(Kind !) rum macht, macht er sich auch nach § 176 StGb strafbar und die Staatsanwaltschaft muß bei uns dann ebenfalls Anklage erheben,wenn es ihr zur Kenntnis gelangt (Offizialdelikt !). Und im Extremfall gibt es dafür 10 Jahre (besonders schwerer Fall).
Bis zu 3 Jahre kriegst du sogar schon,wenn Du durch Vorzeigen pornographischer Darstellungen oder entsprechende Reden auf das Kind einwirkst, um Dich,das Kind oder Dritte sexuell zu erregen.- verurteilt wirst Du dann wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern.- Das ist unsere Rechtslage hier in Deutschland. -Also Vorsicht mit sexuell angehauchten Sprüchen gegenüber 13jährigen.Das kann ins Auge gehen.;)
@lishandie Verzögerungen liegen zum großen Teil in den bürokratischen Verfahren des internationalen Rechtshilfeabkommens begründet....gerade weil sich die Türkei modern und EDU-reif zeigen will hält sie sich strikt daran.
Im übrigenwird das nicht der einzige Fal seinl,den der Richter auf dem Tisch hat.-Oder wird hier eine Vorzugsbehandlung gefordert ? Und wenn ja,warum ?