so, ich hab nochmal gegoogelt und das hab ich zum tathergang/zeugen gefunden(auszug):
Opfer verfolgte Täter und trat zu
Dabei mussten die Ermittlerschon unmittelbar nach der Tat davon ausgehen, dass der Streit an derStraßenbahn-Haltestelle Charlottenhof von Ermyas M. ausgegangen war. Zwei Taxifahrerhatten die nächtliche Szene so beschrieben, dass ein großer farbiger Mann zwei anderenPersonen gefolgt sei und der einen unvermittelt von hinten „in den Arsch getreten“habe. Dann hat sich die getretene Person nach Beschreibung mehrerer Zeugen umgedrehtund Ermyas M. einen Faustschlag ins Gesicht versetzt, der ihn sofort niederstreckte.Bekannt war auch, dass Ermyas M. zuvor eine Auseinandersetzung mit dem Fahrer einesNachtbusses hatte, der einen Nachtzuschlag verlangte und auf den Zehn-Euro-Schein desDeutsch-Äthiopiers nur Münzen herausgeben wollte. M. war deshalb zornig wiederausgestiegen und hatte auf ein Pärchen, das an der Haltestelle saß, angeblich so gereiztgewirkt, dass es sich nach eigenen Angaben lieber verzog.
Ermyas M. jedenfallshatte, als er um 4.29 Uhr nicht ansprechbar in der Rettungsstelle eingeliefert wurde,einen Blutalkoholgehalt von 2,08 Promille. Die Ärzte stellten eine Schädelfraktur durchdie Einwirkung stumpfer Gewalt oberhalb des linken Auges fest. Lebensbedrohlich war dieHirnschwellung, die umgehend operativ entlastet werden musste. Weitere Verletzungenwurden nicht festgestellt, die zunächst angenommene Serie von Schlägen und Tritten gab esnicht.mehr :
http://www.focus.de/politik/deutschland/prozess_nid_44150.htmlalso aniki hat recht, es wird eine beschissene schlägerei unter besoffenengewesen sein und die beschimpfungen (von beiden seiten aus (?) ) waren mehr alsunangebracht.
aber eine verurteilung wird es doch geben, da es sich ja um einekörperverletzung handelt.
weiterhin geht es um beleidigung und unterlassenehilfeleistung.aber wenn nachgewiesen werden kann, das die beiden spackos auchstockbesoffen waren, inwiefern werden sie für beleidigung und unterlassene hilfeleistungbelangt?