UN Menschenrechtserklärung
02.02.2007 um 14:49@Chepre: Was willst du denn damit sagen?
Klar sind wir Menschen nicht allegleich,
wir sind alle unterschiedlich. Aber wir sollen vor dem Gesetz gleich behandeltwerden,
darum geht es doch !
Warum soll man denn vor dem Gesetzunterschiedlich
behandelt werden?
Wäre das sinnvoll? Wie war das im 3. Reich mitden Nicht-Ariern?
Ganz klar fand hier eine Ungleichbehandlung vor dem Gesetz statt,der Arier wurde extrem
bevorzugt in seinen Rechten und der Nicht-Arier generell extrembenachteiligt und hatte
sozusagen überhaupt keine Rechte. Soll das ein Maßstab sein?
Trotz oder eben
gerade wegen der Unterschiede der Menschen muss der Menschals solches, vor dem Gesetz
gleich behandelt werden ! Unabhängig seines Glaubens,seiner Herkunft, seines Berufes
usw. Ich gebe dir recht, dass dieserGleichheitsgrundsatz nicht immer so gehandhabt wird,
wie er gehandhabt werden sollte.Aber das steht auf einem anderen Blatt.
Bedenken habe ich allerdings in Bezugauf die "Rechtsfähigkeit". Jeder hat das Recht
überall als Rechtsfähig anerkannt zuwerden. Das ist höchst problematisch, weil nämlich
nicht jeder tatsächlich Rechtsfähigist. Aber dazu müsste man erst einmal klären, was
denn so ganz eingentlich mitRechtsfähigkeit gemeint ist. Es gibt Menschen die sehr
schwer geistig Behindert sind,die können ihre Rechte selbst gar nicht wahr nehmen bzw.
nicht vollständig. Sollte mandiesen aber deswegen das Recht ihrer Rechtsfähigkeit
absprechen? Sie haben das gleicheRecht wie jeder andere auch ! Nur können sie es wegen
ihrer Behinderung z.T. nichtselbst anwenden. Aber auch das steht auf einem anderen
Blatt. Sie können aber dannandere als Rechtsbeistand zugesprochen bekommen oder selbst
benennen, sofern sie dazuin der Lage sind, die dann möglichst in ihrem Sinne diese in
ihrem Recht vertreten.Das Recht auf Rechtsfähigkeit sollte also jeder haben, auch wenn
nur beschränktetatsächliche Rechtsfähigkeit vorhanden sei. Auch hier haben wir wieder
die Tatsachedas Menschen sehr unterschiedlich sind. Und nebenbei auch keine statischen
Individuensind, sondern dass der Mensch sich im Laufe seines Lebens auch verändern kann.
Daskann zeitweilige Rechtsunfähigkeit durch Behinderung, Krankheit, Unfälle,Psychosen
usw. bedeuten, was aber nicht bedeutet dass sie einmal vorhanden auch alsimmer vorhanden
bestehen bleiben muss. Und das Recht auf Rechtsfähigkeit beibtdemgegenüber dennoch
bestehen und muss generell für alle gelten.
Klar sind wir Menschen nicht allegleich,
wir sind alle unterschiedlich. Aber wir sollen vor dem Gesetz gleich behandeltwerden,
darum geht es doch !
Warum soll man denn vor dem Gesetzunterschiedlich
behandelt werden?
Wäre das sinnvoll? Wie war das im 3. Reich mitden Nicht-Ariern?
Ganz klar fand hier eine Ungleichbehandlung vor dem Gesetz statt,der Arier wurde extrem
bevorzugt in seinen Rechten und der Nicht-Arier generell extrembenachteiligt und hatte
sozusagen überhaupt keine Rechte. Soll das ein Maßstab sein?
Trotz oder eben
gerade wegen der Unterschiede der Menschen muss der Menschals solches, vor dem Gesetz
gleich behandelt werden ! Unabhängig seines Glaubens,seiner Herkunft, seines Berufes
usw. Ich gebe dir recht, dass dieserGleichheitsgrundsatz nicht immer so gehandhabt wird,
wie er gehandhabt werden sollte.Aber das steht auf einem anderen Blatt.
Bedenken habe ich allerdings in Bezugauf die "Rechtsfähigkeit". Jeder hat das Recht
überall als Rechtsfähig anerkannt zuwerden. Das ist höchst problematisch, weil nämlich
nicht jeder tatsächlich Rechtsfähigist. Aber dazu müsste man erst einmal klären, was
denn so ganz eingentlich mitRechtsfähigkeit gemeint ist. Es gibt Menschen die sehr
schwer geistig Behindert sind,die können ihre Rechte selbst gar nicht wahr nehmen bzw.
nicht vollständig. Sollte mandiesen aber deswegen das Recht ihrer Rechtsfähigkeit
absprechen? Sie haben das gleicheRecht wie jeder andere auch ! Nur können sie es wegen
ihrer Behinderung z.T. nichtselbst anwenden. Aber auch das steht auf einem anderen
Blatt. Sie können aber dannandere als Rechtsbeistand zugesprochen bekommen oder selbst
benennen, sofern sie dazuin der Lage sind, die dann möglichst in ihrem Sinne diese in
ihrem Recht vertreten.Das Recht auf Rechtsfähigkeit sollte also jeder haben, auch wenn
nur beschränktetatsächliche Rechtsfähigkeit vorhanden sei. Auch hier haben wir wieder
die Tatsachedas Menschen sehr unterschiedlich sind. Und nebenbei auch keine statischen
Individuensind, sondern dass der Mensch sich im Laufe seines Lebens auch verändern kann.
Daskann zeitweilige Rechtsunfähigkeit durch Behinderung, Krankheit, Unfälle,Psychosen
usw. bedeuten, was aber nicht bedeutet dass sie einmal vorhanden auch alsimmer vorhanden
bestehen bleiben muss. Und das Recht auf Rechtsfähigkeit beibtdemgegenüber dennoch
bestehen und muss generell für alle gelten.