doppelte Staatsangehörigkeit für Kinder:
"Wenn ein Elternteil eines Kindes diedeutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist das Kind automatisch deutscherStaatsangehöriger, auch wenn ein anderer Elternteil eine andere Staatsangehörigkeit hat.Unerheblich dabei ist auch der Geburtsort. Entgegen einer verbreiteten Meinung müssendiese Kinder sich auch nicht irgendwann entscheiden, ob sie eine derStaatsangehörigkeiten abgeben. Jedenfalls verlangt das nicht der deutsche Staat. In derRegel dürften die Kinder auch die Staatsangehörigkeit des anderen Elternteiles besitzen.Das richtet sich aber nach dem Staatsangehörigkeitsrecht des jeweiligen Staates (hier seidaran erinnert, dass man z.B. auch nach dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht dieStaatsangehörigkeit früher nur vom Vater ableiten konnte). Möglicherweise verlangt aberder andere Staat, dass man eine der beiden Staatsangehörigen mit der Volljährigkeitaufgibt."
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/kinder.htmWennman die Möglichkeit besitzt, wieso sollte man diese Chance einfach verwerfen?