Burka in Bonn
19.06.2006 um 11:43
Nachfolgend ein paar Erklärungen zur Scharia (Quelle: Wikipedia). So kann sich jederselbst ein Bild machen, ob die Scharia zum einen weitgehend mit derUN-Menschenrechtsdeklaration übereinstimmt oder nicht, zum anderen, ob der Prophet sichüber das Wort Gottes (Koran) eigenmächtig hinweg gesetzt hat oder nicht. Die nachfolgendgeposteten Zeilen betreffen das Strafrecht und den Abfall vom Glauben (vom Islam):
Abfall vom Glauben (Apostasie) im Islam:
meist Ridda oder Irtidadgenannt, (arabisch: ردة ridda,ارتداد irtidâd), ist nach dem islamischen Recht(Schari'a) streng geregelt. Derjenige, der vom Islam abgefallen ist, wird Murtaddgenannt. Der Koran sieht für den Apostaten nur eine Bestrafung im Jenseits vor. In derSchari'a dagegen ist die Todesstrafe die allgemein akzeptierte Bestrafung des Apostaten.Dabei bezieht sich die Rechtslehre auf Aussagen des Propheten Mohammed, Hadith, wie:„tötet denjenigen, der seine Religion wechselt“.
Religionswechsel vom Judentumzum Christentum und umgekehrt ist damit nicht gemeint. Der Prophetenspruch bezieht sichausschließlich auf den Austritt aus dem Islam. Die Ehe zwischen dem Apostaten und demmuslimischen Ehepartner wird aufgelöst, die gemeinsamen Kinder bleiben Muslime und sindvom muslimischen Elternteil zu erziehen. Erbrechtliche Ansprüche einesApostaten/Apostatin sind durch irtidâd islamrechtlich erloschen. Mit Ausnahme derhanafitischen Rechtsschule und den Wahhabiten ist auch die Apostatin zu töten; Schwangereaber erst nach der Niederkunft.
In der frühislamischen Geschichte bezeichnetedie Ridda das Abfallen der arabischen Stämme Zentralarabiens von der Religion, dieunmittelbar mit der Verweigerung der Zakat-Zahlungen an den ersten Kalifen Abu Bakr nachdem Tod des Propheten Mohammed verbunden war. In jener Zeit waren auch einige nach derislamischen Tradition „falsche Propheten“ in Zentralarabien aktiv. Für die historischeBedeutung der Ridda spricht die Tatsache, dass islamische Historiographen des 8.Jahrhunderts diese Ereignisse in den sog. Ridda-Büchern (kutub al-ridda) nach älteren,überwiegend mündlichen Überlieferungen verarbeitet haben.
[...]
nSaudi-Arabien, im Iran, im Jemen, im Sudan, in Qatar, in Pakistan, in Afghanistan und inMauretanien wird Abfallen vom Islam noch heute mit dem Tode bestraft und es werden auchHinrichtungen durchgeführt, so etwa im Jahre 2000 ein somalischer Staatsbürger. DerGelehrte Mahmud Muhammad Taha wurde im Sudan am 18. Januar 1985 offiziell wegenerwiesener Apostasie hingerichtet.
Iranische Muslime, die zu einer anderenReligion konvertieren, gelten als der Apostasie schuldig und werden mit der Todesstrafeoder mit lebenslanger Haft bestraft. Frauen werden eher mit lebenslanger Haft bestraft.In vielen anderen muslimischen Ländern, in denen heute nicht mehr offiziell der Tod aufden Abfall vom Islam steht, wird der Mord an einem Murtadd meist nicht geahndet, da solchein Mord von weiten Teilen der Bevölkerung gebilligt wird.
2005 wurde in Ägyptenein Mann, der zum Christentum übertrat, zwangsweise in die psychiatrische Anstalteingewiesen und später auch von der Polizei gefoltert.
[...]
n Libyenwird ein Abfall vom Islam mit dem sofortigen Verlust der Staatsbürgerschaft sanktioniert.
Nach der Verfassung Malaysias sind alle ethnischen Malaien von Geburtautomatisch Muslime. Ein Abfallen vom Islam wird de facto mit Freiheitsstrafe bestraft.
Zum islamischen Strafrecht:
Strafrecht im engeren Sinne ist in derSchari'a kaum vorhanden, da selbst bei Mord die Angehörigen des Opfers entscheiden, obeine Entschädigungszahlung oder die Hinrichtung des Täters erfolgt, die Regelung alsoquasi privatrechtlich ist. Die Justiz beaufsichtigt hier im Prinzip nur die vorislamischeBlutrache (ثأر tha'r) und verhindert deren Eskalation.
Einenbesonderen Status haben die direkt vom Koran verbotenen Handlungen, die hadd-Vergehen(حد, pl. حدود hudūd). Das sind Unzucht(زناء zinā), Verleumdung betreffs Unzucht, Weinkonsum,Diebstahl und Straßenraub. Diebstahl wird mit Amputation der rechten Hand, imWiederholungsfalle mit Amputation des linken Fußes bestraft. Für außerehelichenGeschlechtsverkehr sieht der Koran (Sure 4, Vers 15) bei volljährigen Muslimen, dieverheiratet sind, lebenslangen Hausarrest oder einen von Gott geschaffenen, nicht näherbeschriebenen «Ausweg» vor. Dieser Ausweg ist in der Rechtspraxis die Steinigung.Allerdings setzt der Koran hier hohe Hürden, denn es werden speziell für die Unzucht viermännliche Zeugen gefordert, was praktisch ein Geständnis notwendig macht. Dies wird nochdadurch verstärkt, dass der Richter hier den Prozess zugunsten des Beschuldigten zuführen und auch auf die Möglichkeit des Geständnis-Widerrufs hinzuweisen hat. AuchHomosexualität gilt als Unzucht.
Verleumdung betreffs Unzucht wird mit 40–80Peitschenhieben bestraft (allerdings kann der Geschädigte auf die Bestrafung verzichten),ebenso das Trinken von Wein. Straßenraub oder Weglagerei kann mit Gefängnis geahndetwerden.
Sicher, al-chidr und andere werden jetzt behaupten, dass derBereich der Glaubenssanktionierung und der Bereich des Strafrechts nur zwei sehr kleineBereiche der Scharia sind. Die Bereiche Diebstahl oder Mord sind aber z.B. auch imEU-Recht nur durch ein paar wenige Paragraphen geregelt und dennoch Hacken wir hierniemandem die Hand oder den Fuß ab oder Vollstrecken noch die Todesstrafe. Wobei dieGesetze der EU-Staaten der UN-Menschenrechtsdeklaration noch am nächsten kommen.
Wenn man den Abschnitt zum Abfall vom Glauben aufmerksam liest, zeugt die Schaffung(also die Ursprünge) der Scharia aus meiner Sicht von der Tatsache, dass dieseRechtsnormen also nicht von Mohammed und erst recht nicht von Allah/ Gott so vorgegebenwurden, sondern nachträgliches Menschenwerk waren. Somit ist die Scharia eigentlich nichtAusfluss der wahren islamischen Lehre, sondern der Verdacht liegt nahe, dass AussagenMohammeds vielleicht nachträglich durch die Kalifen manipuliert wurden bzw. angeblicheAussagen des Propheten zur Begründung dieser Gesetze missbraucht wurden. Das Recht derStrafe, das ursprünglich ausschließlich Allah/ Gott vorbehalten ist, wird - begründetdurch (vielleicht angebliche) Aussagen Mohammeds - in des Menschen Hand gelegt (ohnegöttliche Erlaubnis).
Ferner ist zu erkennen, dass sich die islamischeRechtsprechung offenbar seit rund 1500 Jahren nicht mehr deutlich weiterentwickelt hat.Von einer humanistischen Orientierung ist da nicht viel zu erkennen.