Link: www.heise.de (extern) (Archiv-Version vom 31.10.2006)Gilt für E-Mails das Brief- und Fernmeldegeheimnis?
Wolf-Dieter Roth 18.09.2006
Zwei neue Fälle von formal korrekten Gerichtsurteilen an der falschen Stelle
Nachmittlerweile sechs Jahren ist der Fall "Maxem" abgeschlossen: dasBundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde von Matthias Lach abgewiesen unddem Rechtsanwalt Werner Maxem, der einst die E-Mail-Adresse von Lach beanspruchte, damitrecht gegeben. Immerhin steht nun aber fest, dass auf diesem Weg erfolgreichabgegriffene, für einen anderen bestimmte, E-Mails nicht veröffentlicht werden dürfen.
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23567/1.html (Archiv-Version vom 31.10.2006)