@tommyDie totale Überwachung funktioniert aber !
Siehe London.
In London gibt es keine Straße die nicht mindestens von einer Kamera überwacht wird.
Die Kriminalität ist in der Stadt drastisch zurückgegangen und wenn sie doch auftaucht braucht man nach den Beweisen nicht lange zu suchen.
"900" Respekt !!!
:)@allHabe hier eine brandaktuelle Nachricht frisch aus dem Ticker !
Das Oberlandesgericht München fällte ein äußerst fragwürdiges Urteil.
Bei dem Kinderschänder handelt es sich nach Informationen der Zeitung um einen 64-jährigen Mann.
Er wurde zunächst in Untersuchungshaft genommen, weil er seit 1999 sechs Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren sexuell missbraucht hatte.
Um seinen perversen Trieb ausleben zu können, ging der Pädophile besonders dreist und heuchlerisch vor.
Er suchte gezielt nach Frauen aus sozial schwachen Familien im Münchner Stadtteil Hasenbergl.
Hatte er ihr Vertrauen erst einmal erschlichen, war der Weg zu den Kindern frei.
Großzügig bot er an, auf die einzelnen Kinder in seiner Wohnung aufzupassen. Niemand ahnte, was der Mann wirklich im Schilde führte.
Denn der Perverse missbrauchte seine hilflosen Opfer für pornographische Fotos.
Erst als sich eines der Kinder der Mutter anvertraute, flog das schändliche Treiben auf und der 64-Jährige wurde festgenommen.
Das Amtsgericht München verurteilte ihn zu einer zweijährigen Haftstrafe.
Doch der Kinderschänder legte Berufung und Haftbeschwerde gegen das Urteil ein. Deshalb beschäftigte sich das Oberlandesgericht München (OLG) mit der Haftfrage und kam zu einem unglaublichen Urteil, das ohnmächtig vor Wut und Fassungslosigkeit macht:
Der Angeklagte habe den "milieugeschädigten" Kindern nicht geschadet, da diese ohnehin aus verwahrlosten Verhältnissen kommen würden und deshalb "infolge fehlender erzieherischer Wirkung" ebenfalls an den sexuellen Handlungen interessiert gewesen wären.
Das OLG tat das Unfassbare:
Es hob das Urteil des Amtsgerichts auf.
Der Vorsitzende Richter hielt es nicht einmal für nötig, dafür zu sorgen, dass der Angeklagte in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird.
Der Richter ließ sich ebenfalls nicht davon beeindrucken, dass ein Gerichtsgutachter eingeräumt hatte, dass der Angeklagte eine Gefahr darstelle und es sich bei den genannten Taten vermutlich nur um die Spitze des Eisbergs handele.
Politiker, Eltern und Kinderschutz-Verbände zeigten sich nach diesem Skandal-Urteil zutiefst entsetzt, wütend, enttäuscht und traurig.
Einige riefen zu Demonstrationen auf.
Sehr geehrte Richter, mit diesem Urteil teilen Sie unsere Kinder in Kinder der ersten und zweiten Klasse ein.
Ist Missbrauch von Kindern, die aus ärmlichen Verhältnissen kommen, demnach nicht so schlimm?
Zudem öffnen Sie mit Ihrer Begründung Tür und Tor für viele Trittbrettfahrer, die sich erhoffen, bei ähnlichen Taten ebenfalls straffrei auszugehen.
Ohne Worte !
:(Niemals aufgeben !