Obergrenzen gibt es doch schon seit Jahren in vielen anderen EU-Staaten.
Man sollte sich sowohl mit dem Sinn und Unsinn dieser intensiv, als auch mit den Fakten dazu, befassen.
http://www.eu-verbraucher.de/de/verbraucherthemen/bezahlen-in-der-eu/bezahlen-im-ausland/hoechstgrenzen-fuer-bargeldzahlungen/ (Archiv-Version vom 09.02.2016)Aus meiner Sicht soll dadurch auf LANGE SICHT (!!!) das Horten von Bargeld unter dem sprichwörtlichen Kopfkissen, verhindert werden......welches den einzigen Ausweg aus der Zinspolitik von Staat und Banken darstellt. Im Zuge der kalten Progression und der derzeitigen Zinspolitik der Banken, der andauernden Deflation, denken viele doch bereits darüber nach, ihr Geld NICHT mehr anzulegen....wo denn auch? Worin denn auch? Rendite bekommt man doch heutzutage nciht mal mehr auf des deutschen liebstes Kind, der Lebensversicherung!
Es ist eine weitere Stellschraube die Autonomie des Bürgers zu beschränken, weil die Entwicklung in jüngster Vergangenheit ja deutlich gezeigt hat, dass die wahren Drahtzieher dieser Schein-Ökonomie von Zins und Zinseszins nicht mehr überleben können (-> siehe Bestrebungen zum Negativzins bzw. Abgaben auf Kontoguthaben).
Sind solche Stellschrauben erst einmal gesetzesmäßig im BGB installiert, bedarf es nur weniger Änderungen, um eine Gängelung des einfachen Bürgers auszuweiten.