Umgang mit Kinderehen
06.02.2016 um 12:00Den Umgang mit Kinderehen könnte man ganz einfach regeln, in dem man sie in Deutschland nicht anerkennt.
Wenn also zum Beispiel Muhammed mit seiner 11-Jährigen angeblichen Ehefrau Einlass begehrt, könnte man ihn wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch von Minderjährigen direkt an der Grenze festnehmen - um die "Braut" kümmert sich dann anschließend das Jugendamt.
Wenn also zum Beispiel Muhammed mit seiner 11-Jährigen angeblichen Ehefrau Einlass begehrt, könnte man ihn wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch von Minderjährigen direkt an der Grenze festnehmen - um die "Braut" kümmert sich dann anschließend das Jugendamt.