Umgang mit Kinderehen
02.02.2016 um 18:48@emz
Die 16-jährige Deutsche hat den volljährigen Mann X geheiratet, weil es die große Liebe ihres Lebens war - sie hat es freiwillig getan.
Die 16-jährige Syrerin hat dies in aller Regel nicht freiwillig getan!
KANN man das NUN nachvollziehen?
emz schrieb:Nirgends hast du ausgeführt, warum welche Gesetzte für Flüchtlinge keine Anwendung finden sollen. Dann erkläre doch mal, wie du eine Änderung der Gesetzeslage durchsetzen willst.Ich muss es wirklich noch einmal erklären.....
Die 16-jährige Deutsche hat den volljährigen Mann X geheiratet, weil es die große Liebe ihres Lebens war - sie hat es freiwillig getan.
Die 16-jährige Syrerin hat dies in aller Regel nicht freiwillig getan!
KANN man das NUN nachvollziehen?