Umgang mit Kinderehen
02.02.2016 um 18:48@emz
Die 16-jährige Deutsche hat den volljährigen Mann X geheiratet, weil es die große Liebe ihres Lebens war - sie hat es freiwillig getan.
Die 16-jährige Syrerin hat dies in aller Regel nicht freiwillig getan!
KANN man das NUN nachvollziehen?
Ich muss es wirklich noch einmal erklären.....emz schrieb:Nirgends hast du ausgeführt, warum welche Gesetzte für Flüchtlinge keine Anwendung finden sollen. Dann erkläre doch mal, wie du eine Änderung der Gesetzeslage durchsetzen willst.
Die 16-jährige Deutsche hat den volljährigen Mann X geheiratet, weil es die große Liebe ihres Lebens war - sie hat es freiwillig getan.
Die 16-jährige Syrerin hat dies in aller Regel nicht freiwillig getan!
KANN man das NUN nachvollziehen?