Umgang mit Kinderehen
12.09.2016 um 02:21@R4z0r
Wie darf ich mir das vorstellen?
Im Übrigen steht in dem Urteil keineswegs, dass jemand in D straffrei ausgeht, wenn er z.b. mit 36 mit einer 15 jährigen schläft.
Da steht, ihre ehe wird nicht annuliert.
Das ist ein unterschied.
R4z0r schrieb:Nur zu sagen "wir schaffen das" reicht einfach nicht.Und stell dir vor, zu sagen:
R4z0r schrieb:Politiker werden bezahlt um solche Dinge zeitnah anzugehen und nicht erst wenn man es Medienwirksam ausschlachten kann.reicht auch nicht, wenn man dabei die Realität von legislativprozessen außer acht lässt.
R4z0r schrieb:Diese Ehen nicht anerkennen, die Kinderschänder gegebenenfalls verurteilen und mit sofortiger Wirkung in das Loch zurück werfen aus dem sie gekrochen sind. (abschieben)Also erwartest du von politikern gegen das gesetz zu verstoßen.
Wie darf ich mir das vorstellen?
Im Übrigen steht in dem Urteil keineswegs, dass jemand in D straffrei ausgeht, wenn er z.b. mit 36 mit einer 15 jährigen schläft.
Da steht, ihre ehe wird nicht annuliert.
Das ist ein unterschied.