@Barney:
Ich stimme Dir weitgehend zu, meine aber, egal, wie man's dreht und wendet: die Menschenwürde muss ebenso IMMER erhalten und gewährleistet bleiben, wie das Recht auf Leben. Solch ein Zuckerschlecken, wie das viele vermuten, ist Haft auch hierzulande nicht. Sowas projizieren viele hinein (erst Recht, wenn mal wieder RTL oder die BILD-Zeitung einen obskuren Fall breitschlagen, vermögen es die meisten nicht mehr zu unterscheiden, dass die ein obskurer Einzelfall, nicht aber die Regel ist), entspricht aber nicht den Fakten.
Entschieden dagegen stelle ich mich aber gegen Deine Sichtweise, als krankhaft eingestufte Sexualverbrecher für den Rest ihres Lebens in einem Umfeld, das einer wahrhaftigen Strafe gerecht wird, einzusperren. Zum einen gilt auch hier: Die Würde des Menschen ist unantastbar, und zum anderen bedeutet krankhaft in diesem Zusammenhang, dass solchen Menschen weitaus weniger Selbstkontrolle und entsprechend auch Selbstbeherrschungsfähigkeit und somit auch Vorsätzlichkeit zugesprochen werden kann, als "nicht krankhaften" Tätern. Lebenslange Sicherheitsverwahrung in bestimmten Fällen bei dauerhaft nicht mehr veränderbaren Ursachen völlig ok, aber "Krankhaftigkeit" mit besonderer Härte entgegenzutreten, halte ich für völlig verfehlt.
Deine Sichtweise zu einer gewissenhaften Umgangsweise mit Resozialisierung teile ich. Anmerken aber möchte ich, dass es nicht die Regel ist, dass resozialisierte Täter allesamt wieder rückfällig werden. Ich bestreite nicht, dass Rückfälle nicht vorkommen, meine aber, in einem weitaus geringeren Ausmaß, als allgemeinhin angenommen. Dank der reißerischen Medien erscheint uns das leider ganz anders, als tatsächlich der Fall. Menschliche Fehlbarkeit lässt sich nicht per Gesetz ausschalten, und auch nicht damit, dass man vorsorglich mal lieber alle zusammen härter bestraft, indem man ihnen die Möglichkeit hierzu seltener gibt.
Das einzige kosmische Gesetz, das es gibt, ist, dass es kein Gesetz gibt, und das einzig absolute, das es gibt, ist, dass es nichts absolutes gibt!