Ach ja, manchmal kann Sprache so verräterisch sein:
Rivkha schrieb:Dürfen Musline oder andere Religionen so eine Sonderbehandlung verlangen?
Kleiner Wiki-Auszug, gekürzt, Hervorhebung von mir:
„Sonderbehandlung (S.B.)“ war in der NS-Sprache eine Tarnbezeichnung für die Ermordung von Menschen.
Euphemismus
Die euphemistische Bezeichnung sollte wie „Endlösung der Judenfrage“, „Deportation“, „Umsiedlung“ oder „Evakuierung“ die tatsächlichen Handlungen verschleiern helfen. Zum selben Zweck benutzten Ärzte der SS in der Hartheimer Statistik den Begriff Desinfektionen anstelle von Vergasungen. Auch die so genannte Schutzhaft, die von der Gestapo verhängt wurde, diente dazu, die Betroffenen aus der Gesellschaft zu entfernen und in weiterer Folge töten zu können.
Verwendung des Wortes
Der Begriff erscheint – allerdings noch mit anderer Bedeutung – bereits in Veröffentlichungen aus der Zeit der Weimarer Republik, so z. B. 1928 in einem Aufsatz des Ministerialrats im Sächsischen Justizministerium, Starke, in dem sich dieser mit der „Behandlung von Gefangenen“ in deutschen Gefängnissen befasst. Am Ende des Artikels kommt er dabei auf jene Straftäter zu sprechen, bei denen eine „Sonderbehandlung“ angebracht sei. Dies seien vor allem „Jugendliche, Minderjährige und Jungmänner“ sowie „körperlich oder geistig Minderwertige“. Mit „Sonderbehandlung“ ist hier eine spezielle Form des Strafvollzugs gemeint. Das Beispiel zeigt, aus welcher begrifflichen Tradition das Wort „Sonderbehandlung“ (im Sinne einer Behandlung im Strafvollzug, die nicht der allgemeinen Norm entspricht) stammte, bis es in der NS-Zeit zu einem tarnsprachlichen Ausdruck für Tötung wurde. Der Begriff erschien in diesem neuen, NS-spezifischen Sinne am 20. September 1939 in einem Runderlass des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes, Reinhard Heydrich, an alle Staatspolizeistellen, in welchem es um „die Grundsätze der inneren Staatssicherheit während des Krieges“ geht. Es ist dort unter anderem ausgeführt: „Bei den Fällen zu Ziffer 1 (Zersetzung der Kampfkraft des Deutschen Volkes) ist zu unterscheiden zwischen solchen, die auf dem bisher üblichen Wege erledigt werden können und solchen, welche einer Sonderbehandlung zugeführt werden müssen. Im letzteren Falle handelt es sich um solche Sachverhalte, die hinsichtlich ihrer Verwerflichkeit, ihrer Gefährlichkeit oder ihrer propagandistischen Auswirkung geeignet sind, ohne Ansehung der Personen (nämlich durch Exekution) ausgemerzt zu werden.“
Ein Beispiel unter vielen für die Verwendung dieses Begriffes ist auch der folgende Auszug aus einem Erlass des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) von Heinrich Himmler bezüglich der Behandlung von „fremdländischen Zivilarbeitern“:
„(4) In besonders schweren Fällen ist beim Reichssicherheitshauptamt Sonderbehandlung unter Angabe der Personalien und des genauen Tatbestandes zu beantragen.
(5)
Die Sonderbehandlung erfolgt durch den Strang.“
Im Laufe der Ermittlungs- und Strafverfahren wegen der NS-Verbrechen zeigte sich, dass in den mit einschlägigen Vorgängen befassten Kreisen keine Zweifel darüber bestanden, was unter diesem Begriff zu verstehen war. Der SS-Gruppenführer und Höhere SS- und Polizeiführer Emil Mazuw sagt hierzu:
„... Während des Krieges verstand die SS unter 'Sonderbehandlung' nur 'Tötung'. Ich bin sicher, daß höhere Offiziersdienstgrade das wußten. Ob der einfache SS-Mann das wußte, weiß ich nicht. Ich verstehe nach dem Sprachgebrauch der damaligen Zeit unter 'Sonderbehandlung' nur Tötung und nichts anderes ...“
Auch im Zuge der Auschwitzprozesse räumte der Angeklagte Robert Mulka dazu ein:
„Den Begriff »Sonderbehandlung« (SB) kannte ich. »Sonderbehandlung« war Mord. Darüber war ich tief empört. »Sonderbehandlung« war Geheime Reichssache …“
Im Frühjahr 1943 war der Begriff bereits so bekannt geworden, dass er nach Ansicht des Reichsführers-SS Himmler im Korherr-Bericht die Tarnfunktion nicht mehr erfüllen konnte.
In einer Anweisung von Himmler an Richard Korherr vom 10. April 1943 heißt es
„Der Reichsführer SS hat Ihren statistischen Bericht über »Die Endlösung der europäischen Judenfrage« erhalten. Er wünscht, dass an keiner Stelle von »Sonderbehandlung der Juden« gesprochen wird…“