sarasvati23 schrieb:Nach der Zeichnung ist Präsident Janukowitsch in der Nacht vom 21. auf den 22.2.2014 aus Kiew geflohen. Auch die Mehrzahl der Minister hatte die Hauptstadt verlassen, so dass es keine handlungsfähige Regierung und kein handlungsfähiges Staatsoberhaupt gab. Parlamentssprecher Rybak legte sein Amt nieder.
Ja klar, Janukowitsch unterschreibt ein Friedensvertrag und haut ab - plausibel.
Unterschlagen wird dabei, dass Janukowitsch noch am selben Abend eine Pressekonferenz abhielt wo er sein Amt keineswegs so leicht abgeben wollte. Da sagte er, dass er weiterhin der legitime Präsident der Ukraine sei und dass er aus Kiew von Radikalen vertrieben worden sei.
https://www.youtube.com/watch?v=BXQVZiJqe2Q (Video: Заявление Януковича 22 февраля 2014)Ja klar, er ist nicht gerade vertrauenswürdig, aber dass er so lange gewartet hat, bis zur Unterschreibung des Friedensvertrags, dann plötzlich sich aus der Verantwortung zieht, nur um dann wieder der legitime Präsident zu sein...
das macht doch hinten und vorne keinen Sinn!
sarasvati23 schrieb:In dieser Situation stimmte das Parlament als de facto einzig handlungsfähiges und demokratisch legitimiertes Verfassungsorgan am 22.2.2014 mit 328 Stimmen ohne Gegenstimme dafür, Neuwahlen für das Präsidentenamt für den 25.5.2014 anzusetzen.
Das ist kein Zufall dass diese Situation entstanden ist, dass das Parlament als de facto einziges handlungsfähiges Verfassungsorgan darstellte. Aber demokratisch legitimiert war es am 22.2.2014 auf keinen Fall.
Unterschlagen wird, dass in er Nacht vom 21. auf den 22. die Schläger des Rechten Sektors die Kontrolle über die Rada und das Presidialamt übernahmen. Sie kontrollierten den Zugang zur Rada. Sie entschieden wer genehm ist und wer nicht. Nicht nur Minister und Parlamentschef sind geflohen. Viele Abgeordnete aus dem Block von Janukowitsch sind ebenfalls nicht zur Arbeit erschienen oder haben die Fronten gewechselt. Die Verhältniss im Parlament waren am 22. Februar alles andere als "demokratisch legitimiert".
22.02.2014:
Das ist doch ein Witz oder?
sarasvati23 schrieb:Es enthob dabei den Präsidenten nicht durch ein förmliches Impeachment-Verfahren nach Art. 111 der Verfassung seines Amtes, sondern stellte einen Staatsnotstand aufgrund von dessen Unfähigkeit zur Amtsausübung fest, da er sich »in verfassungswidriger Weise seinen Amtspflichten entzogen habe«. Eine solche Situation ist in der ukrainischen Verfassung nicht explizit geregelt, so dass das Parlament als de facto einzig handlungsfähiges Verfassungsorgan die Notlage in Analogie zu Art. 108 (2) der Verfassung, der die krankheitsbedingte Amtsunfähigkeit regelt, behob.
Ehm. Wo ist das Problem? Wenn sich ein Präsident angeblich einfach so aus der Verantwortung zieht, ist das etwa kein Grund für ein Amtsenthebungsverfahren nach Artikel 111?
Es gibt einen guten Grund warum die Verfassung die "Kündigung" des Staatsoberhaupts nur über ein Enthebungsverfahren zu laufen hat und alles was davon abweicht wird in der Regel als Verfassungswiedrig oder auch illegitim bewertet, das wird in Deuschland sicher auch nicht anders sein.
Es gibt keine Entschuldigung für die Missachtung des Artikels 111 bei der Absetzung des Janukowitschs am 22. Februar letzten Jahres.
sarasvati23 schrieb:In der Folge wählte das Parlament am 23.2.2014 den neuen Parlamentspräsidenten Turtschinow mit 285 Stimmen zum amtierenden Übergangspräsidenten.
Unterschlagen wird, dass der ehemalige Parlamentschef Rybak an diesem Tag wegen hohem Blutdrucks in Donezk in einem Krankenhaus behandelt wurde, und Turtschinow der einzige Kandidat bei der Wahl des neuen Parlamentschefs war. Und das alles während die Rada von radikalen Vertretern des Rechten Sektors umzingelt war.