@Totes_Geld Nur bedingt, denn auch dieser Nachweis könnte ja manipuliert sein. Es ist eben unmöglich es sicher auszuschließen, so wie Du auch nicht beweisen kannst, dass es kein rosa Drache war. Der kann ja unsichtbar sein, aus einer anderen Dimension kommen, ist natürlich extrem überzeichnet, trifft es aber genau auf den Punkt. Wir können immer nur Existenz belegen und diese Belege können dann wieder Infrage gestellt werden. Auch da ist es unmöglich zu beweisen, das die Belege wahr und nicht gefälscht sind, sondern nur, dass sie gefälscht wurden. Solange so ein Beweis aber nicht erbracht wurde, gelten die Belege als wahr.
Ist recht einfach, Du wirst einer Tat beschuldigt, es muss Dir belegt werden, Du warst es. Du kannst auch mit einem Alibi nicht beweisen, dass Du es nicht warst, es könnte ja ein gefälschtes Alibi sein, soll ja hin und wieder mal vorkommen, aber hier muss man dann Dir nun nachweisen, dass es gefälscht ist, Dir ist unmöglich zu beweisen, dass Dein Alibi nicht gefälscht ist. Hier gilt dann die Unschuldsvermutung, solange Dir nicht nachgewiesen werden kann, dass das Alibi falsch ist, gilt es als wahr.