Bundesrat segnet Bestandsdatenauskunft ab
03.05.2013 um 12:43Das habe ich gerade bei N24 gelesen
wann wurde denn das Beschlossen ? Ich habe gar nichts mitbekommen
na Klasse jetzt werden wir komplett Überwacht.
Der Protest der Datenschützer half nichts: Der Bundesrat hat das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft beschlossen. Menschen sind nun leichter im Netz zu identifizieren. Aber nicht nur da.
Telekommunikationsunternehmen müssen künftig Namen und Adressen ihrer Kunden den Sicherheitsbehörden auf Verlangen übergeben. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin ohne Aussprache für die Novelle des Telekommunikationsgesetzes, nach der auch Passwörter oder PIN-Nummern den Ermittlern zur Verfügung gestellt werden müssen. Auch Internetprotokoll-Adressen müssen übergeben werden.
Voraussetzung für die Herausgabe der sogenannten Bestandsdaten sind jedoch gesetzliche Regelungen für das Bundeskriminalamt (BKA), den Bundesnachrichtendienst und andere Sicherheitsbehörden, die noch geschaffen werden müssen. Das neue Telekommunikationsgesetz soll am 1. Juli in Kraft treten.
Die Linkspartei lehnte das Gesetz als schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre der Bürger ab. Das BKA werde dadurch zu einer Art Internet-Polizei, kritisierte der Abgeordnete der Linkspartei, Jan Korte. Die Ermittler könnten künftig auf die Kundendaten zugreifen, ohne dass eine konkrete Gefahr gegeben sei oder ein Richterbeschluss vorliege.
wann wurde denn das Beschlossen ? Ich habe gar nichts mitbekommen
na Klasse jetzt werden wir komplett Überwacht.
Der Protest der Datenschützer half nichts: Der Bundesrat hat das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft beschlossen. Menschen sind nun leichter im Netz zu identifizieren. Aber nicht nur da.
Telekommunikationsunternehmen müssen künftig Namen und Adressen ihrer Kunden den Sicherheitsbehörden auf Verlangen übergeben. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin ohne Aussprache für die Novelle des Telekommunikationsgesetzes, nach der auch Passwörter oder PIN-Nummern den Ermittlern zur Verfügung gestellt werden müssen. Auch Internetprotokoll-Adressen müssen übergeben werden.
Voraussetzung für die Herausgabe der sogenannten Bestandsdaten sind jedoch gesetzliche Regelungen für das Bundeskriminalamt (BKA), den Bundesnachrichtendienst und andere Sicherheitsbehörden, die noch geschaffen werden müssen. Das neue Telekommunikationsgesetz soll am 1. Juli in Kraft treten.
Die Linkspartei lehnte das Gesetz als schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre der Bürger ab. Das BKA werde dadurch zu einer Art Internet-Polizei, kritisierte der Abgeordnete der Linkspartei, Jan Korte. Die Ermittler könnten künftig auf die Kundendaten zugreifen, ohne dass eine konkrete Gefahr gegeben sei oder ein Richterbeschluss vorliege.