Als Häftling einfrieren lassen (Kryonik)
11.09.2014 um 23:43Hallo wieder
mal angenommen ein Mörder wird zu 277 Jahre zu Haft verurteilt. Oder irgendeine andere Straftat (20 Jahre)
Darf der Häftling dann in einem Kryonik einfrieren lassen? Und erwacht nach 277 Jahren wieder. Denn nur so kann er die Langeweile überwinden. Seht ihr das als eine faire Strafe? Denn eigentlich bezieht sich die Strafe ja gesetzlich nur auf Haft, nicht aber das Bestrafen mit Langeweile?
mal angenommen ein Mörder wird zu 277 Jahre zu Haft verurteilt. Oder irgendeine andere Straftat (20 Jahre)
Darf der Häftling dann in einem Kryonik einfrieren lassen? Und erwacht nach 277 Jahren wieder. Denn nur so kann er die Langeweile überwinden. Seht ihr das als eine faire Strafe? Denn eigentlich bezieht sich die Strafe ja gesetzlich nur auf Haft, nicht aber das Bestrafen mit Langeweile?