@allDanke für die Aufnahme im thread. Hier ist das letzte Wort noch lange nicht gesprochen, denke ich.
@obskur obskur schrieb: Ein sofortiges Antreten der Haftstrafe wäre im Prinzip auch nur das einzig Richtige... warum auch sollte ein verurteilter Mörder, jetzt darf man ihn so nennen :), frei rumlaufen.
Ich fürchte, das kommt dort öfter vor: lt dortiger Kriminalstatistik werden 74,1% der schweren Gewaltverbrechen erst gar nicht erfasst:
http://www.justice.gov.za/salrc/rpapers/rp18.pdfObige Quelle bezieht sich (auf Seite 15) zwar auf die Provinz West Cape, aber man darf vermuten, dass sie auf den Rest des Landes hochgerechnet werden kann, selbst wenn diese Zahl, ausser Mord, auch Raub und Verwaltigung einschliesst.
Oder macht es einen Unterschied, ob ein Mörder, der frei herumläuft, verurteilt ist oder nicht? Man liest ja in der dortigen Presse öfters davon, dass geständige (Mit-)täter einen deal mit der Staatsanwaltschaft eingehen und anschließend bei Prozessen als zuverlässige Zeugen aussagen, wofür ihnen Straffreiheit zusteht:
http://www.theguardian.com/world/2014/dec/08/shrien-dewani-trial-what-went-wrongund noch einer:
http://www.moneyweb.co.za/archive/how-kebbles-hit-men-hit-him/Andere Länder andere Sitten. Aber es könnte einem schon schlecht werden.
@obskur obskur schrieb:Man hätte ihn drin behalten sollen, bis die Verhandlung durch ist.
Dann hätte das Publikum aber die Gelegenheit verpasst, ihn beim Sozialdienst zu "beobachten" sowie seine Gefängniszelle zu begutachten.
Ein sofortiger Haftantritt wäre auch mMn in jeder Hinsicht das Vernünftigste.Man stelle sich nur vor, er muss noch bis zur Verkündung des neuen Strafmaßes Sozialdienst leisten, und es bekommt wieder irgendein Journo einen Tipp von der Polizeistation, dann sind die Mediengeier im Nu vor Ort und strecken ihm die Mikrophone entgegen „wie fühlt man sich denn als Mörder" , oder so....
@ProudlySA ProudlySA schrieb:DA ER JETZT ALS MÖRDER! angeklagt ist
Das war er seit 14.02.13, oder bin ich im falschen thread.