fortylicks
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obskur schrieb:Dafür braucht man allein schon das komplette Urteil nebst Begründung.Kann man das Urteil denn irgendwo einsehen? Im Fall Charlotte Böhringer, hatte die BI das Urteil hochgeladen. Weiß jemand, ob das im Fall Obst auch frei zugänglich ist?