Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst
26.03.2014 um 17:44@Thorhardt
Die Urteilsbegründung ist eben der Punkt, an dem sich die Geister scheiden.
Ich kann diese Begründung nicht nachvollziehen, zumal die Mantrailer keine Spur finden konnten, die von dem Fahrradfundort weg führte. Das berücksichtigt man wohl bei dem Punkt, dass GO dort abgegriffen wurde, lässt es aber für die Begründung, sie habe dann eben noch Zeitungen ausgetragen, ausser acht. Weitere fehlende Spuren sind jeweils mit dem "Ideenreichtum" der Kammer gefüllt worden.
Nochmals: Warum hat RA Kammel nicht früher nachgehakt? DAS verstehe ich unter anderem nicht. Hoffentlich ist nicht alles zu spät. Wie die Tatsachen liegen, wem die Täterschaft anzulasten ist, das weiss von uns wohl auch niemand, aber es gilt im Deutschen Staate die Unschuldsvermutung, bis die Schuld bewiesen ist. Das ist hier meiner Meinung nach nicht gelungen und es würde mich sehr interessieren, wie die Urteilsschrift lautet, ebenso die Begründung zur Abweisung der Revision.
Jeder sollte sich darüber im Klaren sein, dass bei Verfahren, die so geführt werden, schnell geschieht, dass man eines Verbrechens verurteilt wird, das man nicht begangen hat.
Die Urteilsbegründung ist eben der Punkt, an dem sich die Geister scheiden.
Ich kann diese Begründung nicht nachvollziehen, zumal die Mantrailer keine Spur finden konnten, die von dem Fahrradfundort weg führte. Das berücksichtigt man wohl bei dem Punkt, dass GO dort abgegriffen wurde, lässt es aber für die Begründung, sie habe dann eben noch Zeitungen ausgetragen, ausser acht. Weitere fehlende Spuren sind jeweils mit dem "Ideenreichtum" der Kammer gefüllt worden.
Nochmals: Warum hat RA Kammel nicht früher nachgehakt? DAS verstehe ich unter anderem nicht. Hoffentlich ist nicht alles zu spät. Wie die Tatsachen liegen, wem die Täterschaft anzulasten ist, das weiss von uns wohl auch niemand, aber es gilt im Deutschen Staate die Unschuldsvermutung, bis die Schuld bewiesen ist. Das ist hier meiner Meinung nach nicht gelungen und es würde mich sehr interessieren, wie die Urteilsschrift lautet, ebenso die Begründung zur Abweisung der Revision.
Jeder sollte sich darüber im Klaren sein, dass bei Verfahren, die so geführt werden, schnell geschieht, dass man eines Verbrechens verurteilt wird, das man nicht begangen hat.