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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

1.358 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Urteil, Obst, Halle (westfalen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

17.10.2013 um 10:38
@Udvarias
@MrSmith

Viele Fragen! Ich versuche, präzise zu antworten:
Zitat von UdvariasUdvarias schrieb:Wenn ich es richtig einordne, ist es doch das Waldstück hinter der ehemaligen Falmingo-Bar, oder?
Richtig.
Gruselig finde ich es da oben nicht. Da stehen einige Häuser, an denen Schafe, Pferde und sogar Lamas weiden. Sehr idyllisch.
Zitat von MrSmithMrSmith schrieb:Da steht auch son Unterstand für Wanderer. Und einsam ist es dort auch nicht. Aber von dort aus müssten dann die Hütten nach links liegen, meine ich
Richtig.
Zitat von UdvariasUdvarias schrieb:Welches ist denn die Straße mit der Flamingo-Bar? Ist das der Hohlweg?
Die Flamingo Bar steht an der Werther Straße. Über die kommt man auf den Hermannsweg und jene Hütten. Diese kann man auch über den Mödsiek erreichen. In jedem Fall muß man aber an bewohnten Häusern vorbei.
Zitat von UdvariasUdvarias schrieb:Also, wenn man da hoch fahren kann, dann müsste man doch auch von da aus zur Senke kommen, wie @Piret schrieb, um den Berg herum, ohne die Turmstraße zu nutzen
Richtig.

Wenn es dunkel ist, braucht man Licht. Aber das fällt wahrscheinlich wenig auf, da dort öfter mal irgendwelche Förster oder Waldarbeiter unterwegs sind. Ein Auto mit ausgeschalteten Scheinwerfern wäre wahrscheinlich sogar verdächtiger.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

17.10.2013 um 10:40
@Udvarias
man kommt auch noch anders an eine der Hütten; nämlich über die Straße
Mödsiek, diese beginnt ja direkt in Halle gegenüber dem Gerry-Weber-Stadion
von der B68 abgehend. Fährt man diese bis in den Berg hinein, gibt es rechts
zur unteren Hütte einen Abzweig (Waldweg), der allerdings wohl nur mit einem
Geländewagen zu befahren ist.

Zur oberen Hütte dürfte die Straße von der ehemaligen Flamingo-Bar besser
geeignet sein.

Und wenn man von den Hütten zum Ablageort fahren würde, dürfte ein Fahrzeug
mit eingeschalteten Scheinwerfern wohl nicht auffallen; außer es befindet sich noch
jemand im dichten Wald.......auf der Straße dürfte man diese Lichter nicht sehen!


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

17.10.2013 um 10:47
@fortylicks
@Piret
Danke für die Antwort. Die Orientierung stimmte also anhand des Kartenmaterials, aber dass man dort so unauffällig unterwegs sein könnte, das macht mich nachdenklich.

Damit wäre es doch viel wahrscheinlicher, dass jemand, der vom Steinhausener Weg aus zu der Senke wollte, den Weg über Mödsiek und um den Berg herum gewählt hätte. Dort dürfte um die Zeit ja nicht viel los gewesen sein. Außerdem hätte er nicht erst die L782 fahren müssen, die doch scheinbar gut frequentiert ist (Bericht in der Lokalzeit OWL vor ca. 3 Wochen).


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

17.10.2013 um 10:56
@Udvarias
genauso ist es. Und das wurde auch vom Richter mehrfach bei Befragungen
der Polizisten direkt nachgefragt; ob es nicht einfacher und vor allem möglich
gewesen wäre, ohne Beteiligung der Turmstraße an die Ablegestelle zu kommen.

Dieses wurde von den beiden Polizisten bejaht! Und ich halte es auch für sehr
wahrscheinlich...


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

17.10.2013 um 10:57
Tja, und nun wieder die alles entscheidende Frage:

Hat jemand am 16.04.2013 in den frühen Morgenstunden ein Auto im Wald gesehen?


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

17.10.2013 um 11:13
Ich möchte meine Frage noch einmal korrigieren:

Hat jemand am 16.04.2013 in den frühen Morgenstunden ein Auto im Wald gesehen?

Oder am 17.04.2013 oder 18.04.2013?

Die Gerichtsmedizin konnte den Todeszeitpunkt nicht genau eingrenzen, daher wäre es möglich, dass es einer dieser Tage war. Wir wissen es ja nicht.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

17.10.2013 um 11:15
Also wie wäre der Täter/wären die Täter gefahren.

Auto im Radwegableger hinter dem Abgriffort geparkt. Sieht dort kein Mensch. GO irgendwie zu Fall gebracht, ob nun mit oder ohne Angelschnur. Jedenfalls schien sie auf die Knie gefallen zu sein, da es ja Schmutzanhaftungen an der Hose im Kniebereich gab. Richtig?

Die Kammer vermutet einen Schlag auf den Hinterkopf. Der kann ebenfalls im Steinhausener Weg stattgefunden haben. Die evtl. bewusstlose Frau Obst wurde z.B in das bereitstehende Auto verladen. (In meiner Vorstellung können das nur 2 Täter sein).

Das Tatfahrzeug kann nun entweder über den Radweg auf den Storckparkplatz gefahren sein (auch wenn es hier immer mal wieder jemanden gab, der meinte, dass das nicht ginge - es stehen keine Hindernisse im Weg!) um dann diesen verlassend über die M-W Straße hinweg an Holz Speckmann vorbei bis zur B68 zu fahren. Rechts abbiegen links abbiegen, den Mödsiek rauf.
Oder rechts auf die B68 aber dann den Weg über die Werther Str. nehmen.

Es gibt natürlich noch viele Wege, aber wenn ihr schon mal über die Hütten sprecht....


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

17.10.2013 um 11:26
@MrSmith
Zitat von MrSmithMrSmith schrieb: Jedenfalls schien sie auf die Knie gefallen zu sein, da es ja Schmutzanhaftungen an der Hose im Kniebereich gab. Richtig?
Richtig, jedoch wurde leider keine Untersuchung dieser Spuren angeordnet. Es gab hierfür keinen Auftrag!!!!!!!!! Verstehe das, wer will...


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

17.10.2013 um 11:26
@MrSmith
Zitat von MrSmithMrSmith schrieb:GO irgendwie zu Fall gebracht, ob nun mit oder ohne Angelschnur. Jedenfalls schien sie auf die Knie gefallen zu sein, da es ja Schmutzanhaftungen an der Hose im Kniebereich gab. Richtig?
Ich vermute nach wie vor, dass der bzw. die Täter einen Elektroschocker benutzt und diesen dem Opfer an den Kopf gehalten haben. Der erfolgte Stromstoss dürfte das Opfer in die Knie gezwungen haben.
Und so würde sich auch das Einnässen erklären.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

17.10.2013 um 11:28
Das hätte aber ein Anschleichen erforderlich gemacht. Erst zu Fall bringen und dann ... hm. Doch ist auch vorstellbar.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

17.10.2013 um 11:30
Die Idee mit dem Radwegableger ist neu, oder?

Das wäre eine weitere Möglichkeit. Befindet der sich in Hörweite zur MWStr. 8?


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

17.10.2013 um 11:30
@MrSmith
Frau Obst muss durch die Angeschnüre nicht zu Fall gekommen sein, gut möglich dass sie die Schnur so wie auch im später durchgeführten Versuch nur durchfahren hat. Dann aber zum Stehen kam und der bzw. die Täter diesen Moment nutzten um hinter den Stromkästen hervorzuspringen.

Im Grunde hätte nur einer das Fahrrad festhalten müssen, denn ohne Fahrrad und Zeitungen hätte Frau Obst ihren Weg sicher nicht fortgesetzt.

Ich vermute, dass im Fall Graf ähnlich vorgegangen wurde, und dort soll es Beschädigungen am Fahrrad gegeben haben. Dort hat man wahrscheinlich harmlos sitzend auf der Bank dem Opfer aufgelauert.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

17.10.2013 um 11:31
Ich bin unsicher, wie weit man in der leisen Nacht hören kann. Es ist schon weiter entfernt von Haus Nr. 8


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

17.10.2013 um 11:34
Vielleicht war ja die Angelschnur nur ein dezenter Hinweis und etwas anderes war gepannt.

HAtte da ja mal so ein Kabel gesichtet. Auch schon mal gepostet.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

17.10.2013 um 11:38
@FlamingO Cat
sehr gut kombiniert Ms .Marple


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

17.10.2013 um 11:41
Falls es noch relevant sein sollte: wir hatten ja mal über Äther gesprochen. Jmd im Madlainetread hat gesagt Äther ist Moterenreiniger. Soll aber derbe auf den Körper schlagen. Ich weiss nicht wie Nachweisbar es ist, wenn man noch 3 Tage oderso festgehalten wird. Spucken müsste man wohl danach...


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

17.10.2013 um 11:46
Äther ist über ein sehr kompliziertes und kostenaufwendiges Verfahren nachweisbar. Da Äther sofort verdampft, lässt es sich nur unter der sogenannten Gasraumanalyse nachweisen. Wie lang sich das Äther im Urin und Blut nachweisen lässt, ist abhängig von der Dauer des Konsums, der inhalierten Dosis und dem Gebraucher/der Gebraucherin (Gewicht und Größe). Daher können wir Dir nur Richtlinien bezüglich der Nachweisbarkeit geben. Bei einmaligen Konsum ist Äther im Blut ungefähr 1 bis 2 Stunden und im Urin für ca. 4 bis 6 Stunden nachweisbar.
http://drugscouts.de/de/drfruehling/ist-%C3%A4ther-nachweisbar
Also bei angenommenem längeren festhalten ist es offenbar dann nicht wirklich mehr nachweisbar.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

17.10.2013 um 11:47
Obwohl mit Urin war ja was...


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

17.10.2013 um 11:47
@tinka
Ja, diese Betäubungstheorie gab es auch mal. Bei Äther weiß ich nicht, wie die Halbwertzeiten sind.

Ich hatte mal wegen GHB, also Liquid Ecstasy, geschaut. Da sind die Halbwertzeiten sehr kurz. Bereits nach zwölf Stunden ist eine komatös wirkende Dosis nicht mehr nachweisbar. Da das Mittel in flüssiger Form vorliegt und über die Mundschleimhaut bereits wirken kann, ist es sehr leicht verabreichbar. Dann kann ein Festhalten von Frau Obst auch dazu gedient haben, die Nachweisbarkeit eines solchen Mittels zu verschleiern.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

17.10.2013 um 11:52
Das wäre auf alle fälle eine Möglihkeit. Falls hier tatsächlich etwas verabreicht würde, könnte das zumindest die Legginsspuren erklären. Um Urinnachweis ebenfalls zu verschleiheren einmal umziehen...aber das ist natürlich sehr weit aus dem Fenster gelehnt. Ich bin nur gestern darüber gestolpert und dachte gleich an *unseren Tread.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

17.10.2013 um 12:07
@tinka
@Udvarias
'Das Problem bei der Anwendung von Äther bzw. einer Droge wäre meiner Ansicht nach nur gewesen, dass der Täter dem Opfer dabei sehr nahe kommen, es festhalten und berühren musste.

Es gab aber weder Spuren von Abwehr noch Spuren an der Kleidung von Frau Obst.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie still stehengeblieben ist und sich Äther oder Liquid Ecstasy hat verabreichen lassen.

Ersteres hätte sich auf einem Lappen befinden müssen, das Zweite in einer zu verabreichenden Flüssigkeit in einem Behälter.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

17.10.2013 um 12:13
Klar, wir hatten es nur irgendwann mal am Wickel. Da wusste ich es nicht, wegen der Nachweisbarkeit und Verfügbarkeit. Nun ist klar, das man sowas- Äther auch in der gut sortierten Tanke bekommt...


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

17.10.2013 um 12:14
@meermin
Soweit richtig. Es ist ja auch nur eine Annahme. Im Urteil wird ja auch davon ausgegangen, dass sie niedergeschlagen wurde.

Ein entsprechendes Tatwerkzeug wurde im Prozess aber nicht vorgewiesen. Es wäre doch möglich: Erst zuschlagen, dann zwecks Betäubung etwas verabreichen. Mit Handschuhen und Ostfriesennerz wären die Spuren da sicher sehr gering.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

17.10.2013 um 16:41
@meermin

Eines stimmt natürlich, egal welches Mittel verwendet wurde, es müssen ja nicht unbedingt Spuren des Täters, also seiner Kleidung oder DNA-Spuren zurück bleiben. Bei der Verabreichung eines Mittels besteht auch immer die Gefahr, dass davon etwas auf die Kleidung des Geschädigten tropft. Das hat man scheinbar nicht gefunden.

Demnach kann man diese Theorie verwerfen. Bleibt @MrSmith 's Fallentheorie. Eine Schlagfalle müsste ja nicht besonders präzise sein, wenn die eigentliche "Schlagwaffe" groß genug ist, z. B. ein längerer Ast. Der sollte natürlich schwer genug sein.

Allerdings würde solch ein Szenario wieder Planung bedeuten und damit die Spontantat, wie sie in der Urteilsbegründung wohl dargestellt wurde, nicht stützen.

Egal, welches Szenario man durchdenkt, für mich bleibt es unvorstellbar, dass ein Täter allein und womöglich im Affekt diese Tat hätte begehen können. Es bleiben so viele Ungewissheiten, z. B. wo das Auto stand und da fand ich die Idee vom Vormittag, dass es auf dem Radwegableger gestanden haben könnte sehr gut. Vllt müssen wir da noch einmal weiter überlegen ...


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

17.10.2013 um 16:43
Zitat von meerminmeermin schrieb:Ich vermute nach wie vor, dass der bzw. die Täter einen Elektroschocker benutzt und diesen dem Opfer an den Kopf gehalten haben. Der erfolgte Stromstoss dürfte das Opfer in die Knie gezwungen haben.
Bei einem Angriff mit E-Schocker hätte sie sich aber gewehrt und evtl. Strommarken an Hand und unterem Armbereich gehabt. Ich glaube daher nicht an einen Angriff mit E-Schocker. Die Angelschnurfalle ist zwar umständlich, aber der Täter könnte damit einen ganz bestimmten Zweck verfolgt haben, sie macht auch nur gegen Radfahrer Sinn- ein Umstand, dem bisher viel zu wenig Würdigung geschenkt wurde.


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