@regenbogen1 Wenn das keine Heimtücke ist, was dann? Sicher ist dies ein sehr umstrittenes Mordmerkmal, aber ein Fass aufzumachen, wo kein Fass aufzumachen ist, das ist lächerlich.
Er konnte und musste nicht damit rechnen, des Nachts in seinen eigenen vier Wänden auf dem Klo attackiert zu werden. Wäre er nachts im Hamburger Bahnhofsviertel auf der öffentlichen Toilette gewesen, könnte anderes gelten, aber so??? Der muss doch wahnsinnig erschrocken sein, als da eine fremde Person vor ihm stand, wahrscheinlich noch mit nem Perlonstrumpf überm Kopf, um die Gesichtshautschuppen beisammen zu halten. Der war vor Schock bestimmt wie gelähmt. Warum sonst hat er nicht geschrien oder sich wenigstens zu wehren versucht? Also beruhte auf seiner Arglosigkeit auch seine Wehrlosigkeit.
Bei Schlafenden nimmt man Heimtücke regelmäßig an, da sie ihre Arglosigkeit "mit in den Schlaf genommen haben", deshalb wäre das Mordmerkmal bei zwei Schlafenden unstreitig gegeben. Aber meiner Meinung nach ist in diesem Fall eben auch hier absolut gar nicht streitig. Man oh man.