Seltsame Ereignisse
23.02.2012 um 18:37Klick auf "Bild hochladen"
engel87 schrieb:Also lieber nicht mit Chlor behandeln?du siehst ja, @LoggDog hat längst zurückgerudert.
Und klar... Chemo-Attentate können selbst redend ganze BAuwerke zerstören. Doch, es spricht jeder (ja, damit meine ich die breite, vorherrschende, vielleicht etwas zu genaue Masse) von einer Pflicht, die "kleinen Herde" selbst zu bekämpfen :)da liegst du falsch.
LoggDog schrieb:Auch Abklatschproben wirst Du nur bei zwei Sorten von "Vermietern" finden. Ernstens von Herrschaften, welche es genau nehmen und Kosten sekundär sind und zweitens von jenen, welche Kosten umschichten wollen.ach quark.
Eine Klorixbehandlung ist bei zu erwartender Effizienz also angesagt (wobei auch der Essig und Konsorten beim Abklatsch negativ gewertet werden düüüürften :} )der knackpunkt ist:
engel87 schrieb:Also schwarzer Schimmel ist ganz schlecht,Ja?meistens ja... aber so einfach kannste das auch nicht verallgemeinern. drum ja das mit der abklatschprobe, damit man weiss womit man's zu tun hat.
engel87 schrieb:... sie ist dann ausgezogen,da gabs auch riesenTheater mitn Vermieter.ja, das ist leider einer der häufigsten streitpunkte überhaupt in sachen "schäden an der mietwohnung". wie du dem merkblatt entnehmen können wirst, hängt da ziemlich viel an den modernen isolierungen und modernen fenstern. früher konnten häuser / wände "atmen", da ist das mit dem schimmel lange nicht so leicht passiert wie heute, wo man versucht alles möglichst hermetisch abzukapseln. wenn dann noch alte bausubstanz mit moderner isolierung zusammenkommt ist es wahnsinnig wichtig richtig zu lüften, sonst haste ruckzuck schimmel.
LoggDog schrieb:Mittlere bis schwere Schäden oder auch allgemein betitelte "tatsächliche Schäden" sind überhaupt meldepflichtig.ich glaub du verwechselst "meldepflichtig" (d.h.: dem gesundheitsamt zu melden) mit der mieter-pflicht des meldens von schäden an der wohnung!
LoggDog schrieb:Der Putz ist und bleibt bei den meisten Bauwerken, welche als menschliche Behausung überhaupt zulässig sind, Grauzone bis Mietersache. Da kannst Du protestieren wie Du willst.der putz ist mitvermietet und deshalb vermieter-sache. er gehört zur bausubstanz.
LoggDog schrieb:Nur weil deine Informationen und die des world wide web etwas schwammig und teils veraltet sind, kannst Du nicht sagen; "die Erde ist eine Scheibe".ich werd's unserer anwältin ausrichten, dass du der meinung bist sie hätte ihre infos aus dem WWW und dass sie von galileo wohl noch nie was gehört hat.
LoggDog schrieb:Wenn Du es anders siehst, als die Herren aus Osnabrück, dann schreibe ihnen.vielleicht veröffentlichst du einfach mal deine quelle von wegen osnabrück - es ist nämlich aktuell nicht ersichtlich auf was du dich da eigentlich beziehst.
LoggDog schrieb:Und Du kannst dich ruhig selbst erkundigen, wie es mit Urteilen aus 2011 steht (Mister informiert). Gerade als Vermieter solltest Du immer auf dem laufenden bleiben. Anwälte für Mietrecht (soweit sie auf dem neuesten Stand ^^) können dich auch aufklären. Urteile raussuchen ist neben dem kochen eher nicht meine Stärke :Dich BIN auf dem laufenden. hatte ich bereits geschrieben.
engel87 schrieb:... Schimmel,der wurde einfach abgeputzt ...ist mit "abgeputzt" gemeint, dass der schimmel einfach nur abgewaschen wurde?