Alarmi schrieb:Das Beispiel war denkbar daemlich, musst Du zugeben, oder?
nee, war es nicht! Laut deinen Richtlinien würde die Frau fahrlässig handeln.
In beiden Fällen ist das Leben eines Menschen eindeutig in Gefahr. In beiden Situationen hätte es gereicht die Bullen zu rufen.
In beiden fällen ist aufgrund von Gründen die von einem Zeugen ausgehen nichts passiert. Und wenn die Moralischen Vorstellungen vor Gericht sowieso nicht zählen, dann auch nicht die Motive die die TE hatte nichts zu machen.
Und das ich mich weigere das anzunehmen, das war meine persönliche Meinung! Das ist mir klar, aber fahrlässig war das Verhalten der TE in keinem falle. Definitiv nicht!