Schreiender Müllsack?
18.08.2011 um 19:02zett schrieb:sie machen eigentlich NIE druck geschweige dem zeugen angst "du böser böser zeuge hast dich damals nicht gemeldet bei deiner beobachtung jetzt bekommst du ärger!"Ja meinst du im ernst, dass sich denn da einer meldet? Und sie wäre absolute Kronzeugin! Sie HAT eine Straftat beobachtet, das ist ein Fakt! Sie hat nichts gesagt und damit hat sie sich strafbar gemacht, das ist auch ein Fakt! Und warum sollte ich sie einschüchtern wollen?
zett schrieb: obwohl du garnicht wissen kannst wie die rechtslage nach so vielen jahren für sie aussieht. (verjährung?)Also Mord verjährt schonmal nicht. Wenn der echt tot ist, dann ist es also egal. Und solange der Strafbestand der (schweren) Körperverletzung nicht verjährt ist, dann ist auch Essig.
Abgesehen davon, stell dir mal vor, es kommt zu einer Verhandlung und das Opfer lebt noch? Wohlmöglich mit Schaden, der von ihr hätte verhindert werden können? Was ist dann? Verjährung hin oder her, dann zeigt er sie nochmal an!