@mishaliscious-also zuerst bitte erkundigen, bevor man losschreibt!
zuerst bitte richtig @en bevor man losschreibt.
;)wenn ich das schon wieder lese mit der unterlassenen hilfeleistung.. das war ein Beispiel. Das gehört zu einer vollständigen Argumentation.
zett schrieb:wenn du dich selbst in gefahr begibst, dann ist es KEINE unterlassene hilfeleistung in dem moment.
Das ist mir als THW-mitglied und Staatsbürger in Uniform auch klar. Allerdings ist man als Bürger dazu angehalten, die Polizei in ihrer Arbeit zu unterstützen. Und das Verschweigen ist eine nicht getätigte Zeugenaussage und somit kann das unter Umständen in moralischer Hinsicht von "normalen" Menschen als unterlassene Hilfeleistung gewertet werden.
zett schrieb:Es ist aber richtig,dass sie später die polizei hätte verständigen können/müssen, aber das die TE hier schon zigfach eingeräumt!
Wenn wir darauf nicht mehr eingehen sollen, dann sind 90% dieses Threads schon überflüssig. Es geht hierbei auch darum, dass sie aufpassen muss, dass sie sich damit nicht noch quasi "selbst anzeigt". Sie kann es tausendfach einräumen, das wird einen Strafbestand allerdings nicht ungeschehen machen...
zett schrieb:und dass mit indirekte beihife zum mord durch verschweigen ist jetzt ein scherz oder
Ja, das ist ein Scherz. Allerdings ist hier zu beachten: Sie hätte
unter Umständen (!) einen Mord verhindern können. Ich meine im schlimmsten Falle. Dadurch ist eine Anklage durch fahrlässige Tötung nicht ausgeschlossen.
Außerdem:
Das verschweigen/ nicht melden einer Straftat ist definitiv selbst eine Straftat!Und allein, wenn eine Person gegen ihren Willen festgehalten wird und zudem noch in einem Müllsack von Kofferraum zu Kofferraum getragen wird, dann ist das bereits Freiheitsberaubung und Körperverletzung.
Da du auch nach § gefragt hast:
Abgesehen davon ist damit die körperliche/ geistige Unversehrtheit in akuter Gefahr. Somit verstößt es gegen Art. 1 (Absatz a), also das schlimmste, was man machen kann.