Unheimliche Begegnung
28.03.2011 um 13:53Zumindest gibt es für das Erteilen von Zutrittsgenehmigungen keine Vorschriften.
DS110 schrieb:Zumindest gibt es für das Erteilen von Zutrittsgenehmigungen keine Vorschriften.
DS110 schrieb:Die Genehmigung kann sowohl schriftlich als auch mündlich ergehen.Beides richtig, aber Du hattest keine, sonst hättest Du es im Threadverlauf bereits erwähnt und müßtest nicht zweifeln, ob "Mr. X" vielleicht der Besitzer war.
DS110 schrieb:die Genehmigung kann nur erteilt werden wenn das Eigentumsverhältnis unzweifelhaft istAuch richtig. Sind die Eigentumsverhältnisse nicht zweifelsfrei geklärt, darf niemand eine Genehmigung erteilen. In dem Fall wärst Du auch nach §123 StGB dran. Eine nicht erteilbare Genehmigung ist eine nicht vorhandene Genehmigung, denn dass das Gebäude jemandem gehört steht außer Zweifel.
DS110 schrieb:Es ist das einzige was mir in der Bäckerei zu tun blieb,und ich bin auch wutentbrannt runter und hab versucht den endlich zu erwischen.DU - als ILLEGALER EINBRECHER - bist "wutentbrannt" runter und hast versucht den zu "ERWISCHEN"???
DS110 schrieb:Ich zog leise mein Teppichmesser aus der Tasche,schob die Klinge halb raus und ging schnell aufs Treppenhaus zu.sag mal, hast du sie noch alle?
An der Tür angekommen,war niemand auf der Treppe zu sehen,aber ein dumpfes Geräusch,noch dazu recht laut hinter mir.
Irgendwas musste auf den Tank geschlagen sein,ein langer Nachhall war zu hören.
Ich drehte mich natürlich sofort um als ich den Knall hörte,und lief mit bedrohlich erhobenem Messer schnell zu dem Treppenhaus,guckte hoch und runter,nichts!
DS110 schrieb:Heimlich bedeutet nicht selbstverständlich auch illegal.Wenn ich etwas schreibe drücke ich mich eindeutig aus.oh doch.
DS110 schrieb:Zumindest gibt es für das Erteilen von Zutrittsgenehmigungen keine Vorschriften.doch doch, die gibt's sehr wohl.
DS110 schrieb:die Genehmigung kann nur erteilt werden wenn das Eigentumsverhältnis unzweifelhaft istes gibt in deutschland keinen einzigen millimeter grund, bei dem das eigentumsverhältnis ungeklärt wäre. frag mal das finanzamt an wen die wohl den grundsteuerbescheid schicken.
DS110 schrieb:Die Genehmigung kann sowohl schriftlich als auch mündlich ergehen.du aber hattest weder eine schriftliche noch eine mündliche, sonst müsstest du dich wohl kaum verstecken, oder?
DS110 schrieb:Wer mir Straftaten unterstellt ohne sie zu beweisen,muss damit klarkommen.du hast hier selbst von deinen straftaten berichtet. da braucht's wohl keinen beweis mehr, du hast ein GESTÄNDNIS abgelegt!!!