@rottenplanet tut mir leid, aber du bist ganz offensichtlich nicht sonderlich firm in sachen rechtslage.
das fängt damit an:
rottenplanet schrieb:Einbruch ist noch lange kein Angriff.
"einbruch" ist ein angriff auf dein eigentum. dagegen kannst du in notwehr agieren. dazu gibt's massenhaft urteile. sprich (vereinfacht): du DARFST einem einbrecher eins überbraten!
killen darfste ihn natürlich nicht so einfach, dazu braucht's tatsächlich mehr.
rottenplanet schrieb:Der Besoffene kann durchaus einbrechen, er denkt ja, dass es sein Haus ist. Haftpflichtversicherung zieht in solchen Fällen übrigens nicht. Körperverletzung ist nach wie vor strafbar.
wie besoffen muss man sein um 'ne tür aufzubrechen, (sturzbesoffen wird man das wohl auch kaum schaffen) im glauben es wär das eigene haus? das ist doch blödsinn.
argumentier doch hier nicht so einen scheiss daher, nur um "geiserjägern" oder "urban explorern" einen freifahrtschein zu simulieren. sowas ist nun mal strafbar. und auch der besoffene wird dafür 'ne fette anzeige kassieren und kann dafür eingeknastet werden.
das mit der haftpflicht bezog sich auf den garten. einfaches beispiel: mein nachbar hat mich heut gefragt ob er in meinen garten darf um sein gebüsch zu schneiden, was mir natürlich recht ist, wird auch zeit dass er sich kümmert. ich hab ihn ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass er aufpassen muss, weil mein gartenweg grad in "schutt und asche" liegt und man da höllisch aufpassen muss um nicht zu stolpern. man kann sich gegen sowas versichern, also dass jemand auf seinem grundstück stolpert und sich das bein bricht. das ist dann die gebäudehaftpflicht- bzw. grundstückshaftpflichtversicherung. die sollte man auch abschliessen, wenn's da publikumsverkehr gibt. wenn's ein einfamilienhaus ist und es nur um freunde und familie gibt braucht man das normalerweise nicht, weil man denen (wie ich jetzt dem nachbarn) auch einfach sagen kann, dass es da grad jetzt ein bisschen gefährlich ist.
wenn allerdings jemand fremdes ohne erlaubnis da rumlatscht, dann kann er mich nicht verklagen, weil er sich ein bein gebrochen hat weil er illegal auf meiner "gartenweg-baustelle" rumgelatscht ist.
rottenplanet schrieb:Wenn man solche Anlagen installiert, dann muss man davon ausgehen, dass auch unbeteiligte Personen davon Schaden nehmen können. In einem solchen Fall haften sowohl die Eltern als auch der Eigentümer der Bärenfallen.
Du musst natürlich nicht auf mich hören. Wenn du das jedoch tust (Bärenfallen aufstellen) und mit dem "Hausfriedensbrecher" etwas passieren sollte, dann wirst du schon merken was du davon hast.
ich sprach von bärenfallen INNERHALB des gebäudes.
um überhaupt in das gebäude zu kommen, musst du ja erstmal hausfriedensbruch begehen bzw. einbrechen.
innerhalb meines gebäudes darf ich bärenfallen aufstellen soviel ich will. da darf ich sogar noch ganz andere sachen installieren. es gibt zwar jede menge vorschriften in sachen schornstein, elektrik, installationen usw., aber kein verbot von z.b. bärenfallen.
rottenplanet schrieb:Mach dich nicht lächerlich. Haben dich die besagen "Geisterjäger" etwa angegriffen oder beraubt?
es gab einen nicht zu unterschätzenden schaden - ich musste eine seitentüre neu machen lassen (kostenpunkt rund 2.000 euro). meinen persönlichen schaden (wie gesagt, ich hab kein trauma davongetragen) habe ich selbst vor gericht runtergespielt, weil die jungs mir dann doch irgendwie leid getan haben (völlig irrational). in anderen fällen kann das aber 'ne superteure nummer werden.
was heisst überhaupt teuer?
die wären eingeknastet worden, sind aber auf bewährung bzw. mit geldstrafe davongekommen, weil ich mich noch für sie eingesetzt habe.
also tut mal bitte nicht so als sei das ein kavaliersdelikt.