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Geisterorte

57 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Geisterhaus In Nrw+adresse ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Geisterorte

14.08.2010 um 22:36
Tolle geisterjäger die mit bärenfallen auf diese losgehen mal ehrlich das bringt nix gegen Geister
wenn dir einer son mist verkaufen will weist du in deinem kopf schreit meine stimme `"UNSERIÖS"
Gruß Abyssus


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Geisterorte

14.08.2010 um 22:38
Osterstein Finningen bei Dlg an der Donau kein Haus aber auch gut


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Geisterorte

14.08.2010 um 22:39
@abyssus
die bärenfallen sind nicht gegen geister, sondern gegen einbrecher, die sich "geisterjäger" oder "urban explorers" nennen.

p.s.: wer hat dir lesen beigebracht?


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Geisterorte

14.08.2010 um 22:49
@wobel
Zitat von wobelwobel schrieb:UND: ich habe vollstes verständnis für leute, die in ihrem leerstehenden haus bärenfallen aufstellen, gruben mit scharfen spitzen ausheben, elektro-schock-zäune mit hochspannung hinter den fenstern und türen verlegen und ähnliches.
Das ist ebenfalls strafbar. Genau wie einen "Geisterjäger" mit nem Baseballschläger zu schlagen. ;)

Bei solchen Sachen gibt es übrigens eine weit däftigere Strafe als für Hausfriedensbruch.


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Geisterorte

14.08.2010 um 22:56
@rottenplanet
ist es nicht. das ist notwehr.
und erspar dir die diskussion, es wäre nämlich o.t. wenn ich hier die offzielle rechtsprechung bezüglich solcher fälle zum wiederholten male darlegen würde, das hatten wir schon.
fakt ist: ohne offizielle genehmigung des eigentümers darfst du weder das gelände noch die immo betreten, es ist also ganz alleine dein risiko, wenn du dann dort in eine bärenfalle trittst oder einen baseballschläger auf den kopf bekommst.
selbst wenn das opfer deines einbruchs dich erschiesst weil du eingebrochen bist, wird das auch in deutschland als notwehr eingeschätzt.

leute - hört doch endlich auf so zu tun als dürfe man einfach so in jedes haus einfach reinlatschen! das ist illegal und steht unter strafe, egal wie ihr das gerne hättet!
wenn ihr unbedingt was besichtigen wollt, dann fragt einfach vorher um erlaubnis, ist doch kein problem!!!


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Geisterorte

14.08.2010 um 23:01
@Nils1904

Spukhaus in Hohensyburg soll ganz berühmt sein... (Aber bitte nicht einbrechen: Privatbesitz) ;)


Hier könntest du dich auch umgucken:

Rees a. Niederrhein, die Straße "Der Bär". In der
alten Wallanlage auf der linken Straßenseite soll es spuken! Böddeken (Nähe
Paderborn). Der alte Friedhof neben einer kleinen Kapelle soll nicht geheuer sein
(vielleicht wohnt dort die "Weiße Frau" ?). Kirchlengern: eine Klippe im Wald, an
der man sich beobachtet fühlt



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Geisterorte

14.08.2010 um 23:14
@wobel ,

Notwehr besteht nur dann, wenn du auch angegriffen wirst. Wenn du jemanden in deinem Haus erwischst und auf ihn mit einem Baseballschläger losgehst, dann ist es Körperverletzung.

Wir leben übrigens nicht in den USA, wo man mit einer Panzerfaust auf einen Hausfriedensbrecher schießen darf. Bärenfallen auf dem Grundstück aufzustellen kann durchaus strafbar sein, selbst wenn eine unbefugte Person in diese Falle tritt. Wenn du das auf deinem Grundstück aufstellst, dann kannst du das tun - allerdings immer mit dem Risiko, dass ein Einbrecher (oder sonst wer.. vielleicht irgend ein Besoffener, der zufällig die Häuser verwechselt hat bzw. ein spielendes Kind) dadurch verletzt wird und du dich dafür verantworten musst.
Zitat von wobelwobel schrieb:leute - hört doch endlich auf so zu tun als dürfe man einfach so in jedes haus einfach reinlatschen! das ist illegal und steht unter strafe, egal wie ihr das gerne hättet!
Hat hier jemand was von "reinlatschen" geschrieben? Vielleicht wollen die Leute es nur von außen angucken.
Zitat von wobelwobel schrieb:wenn ihr unbedingt was besichtigen wollt, dann fragt einfach vorher um erlaubnis, ist doch kein problem!!!
Dagegen spricht auch nichts. :) Wieso gehst du eigentlich sofort davon aus, dass sich hier jemand auf biegen und brechen irgendwo illegalerweise reinschleichen will?


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Geisterorte

14.08.2010 um 23:42
@rottenplanet
Zitat von rottenplanetrottenplanet schrieb:Wenn du jemanden in deinem Haus erwischst und auf ihn mit einem Baseballschläger losgehst, dann ist es Körperverletzung.
es ist notwehr.
du bist ganz offensichtlich nicht sonderlich firm in sachen deutscher rechtsprechung.
überleg doch einfach mal mit gesundem menschenverstand: es gibt da einen angriff auf dich und dein eigentum, dagegen DARFST du dich wehren. das ist aktuelle deutsche rechtsprechung.
Zitat von rottenplanetrottenplanet schrieb:Bärenfallen auf dem Grundstück aufzustellen kann durchaus strafbar sein, selbst wenn eine unbefugte Person in diese Falle tritt.
ist es nicht. dazu könnte ich dir jetzt 'ne ganz offizielle stellungnahme unseres polizeipräsidenten posten. aber vielleicht machst du dich einfach mal selbst schlau.
Zitat von rottenplanetrottenplanet schrieb:allerdings immer mit dem Risiko, dass ein Einbrecher (oder sonst wer.. vielleicht irgend ein Besoffener, der zufällig die Häuser verwechselt hat bzw. ein spielendes Kind) dadurch verletzt wird und du dich dafür verantworten musst.
falsch.
im fall des besoffenen ist die sachlage die, dass der besoffene wohl kaum einbrechen wird, d.h. das gebäude nicht betreten wird. was den garten angeht zieht die entsprechende haftpflichtversicherung.
was die kiddies angeht: da gilt der berühmte satz "eltern haften für ihre kinder". d.h. die eltern müssten ja z.b. auch dafür zahlen, wenn das kind mir meine hochdotierte gerbera-züchtung zertrampelt. eltern haben eine aufsichtspflicht. wenn sie der nicht nachkommen, dann kann es ihnen sogar passieren dass sich das jugendamt einschaltet und ihnen die kinder wegnimmt.

und: die kids werden ebenso wie der besoffene wohl eher nicht einbrechen. im gegensatz zu "geisterjägern" oder "urban explorers".
Zitat von rottenplanetrottenplanet schrieb:Wieso gehst du eigentlich sofort davon aus, dass sich hier jemand auf biegen und brechen irgendwo illegalerweise reinschleichen will?
ganz einfach: weil ich, wie hier mittlerweile mehrfach berichtet, den fall selbst erlebt hab. erst seitdem bin ich bewaffnet. ich bin zwar ohne grösseres trauma davongekommen (die meisten leute die sowas erleben leiden danach jahre- bzw. jahrzehntelang an entsprechenden ängsten), aber ich bin immernoch sauer und finde es entsprechend unmöglich, dass hier ständig so getan wird als sei das ein "kavaliersdelikt" mal eben in anderer leute häuser einzusteigen, auch wenn die noch so unbewohnt oder leerstehend aussehen (was in meinem fall zwar nicht so war, aber offensichtlich waren zumindest diese "geisterjäger" bzw. "urban explorers" so bescheuert beschriftete briefkästen, gekippte fenster, gepflanzte blumentröge, gemähten rasen, gekippte fenster, gartenmöbel, sonnenschirme usw. nicht als anzeichen für bewohner wahrzunehmen).


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Geisterorte

15.08.2010 um 00:16
@wobel ,

Einbruch ist noch lange kein Angriff. Wenn du einen Einbrecher erwischst und er sich z.B. auf dich zu bewegt, dann kann man es als einen Angriff auffassen - wenn er jedoch stehen bleibt oder wegrennt und du ihm eine Kugel hinterher jagst, dann wird es nichts mit der "Notwehr-Entschuldigung". Es gibt genug Fälle, in denen Menschen wegen vermeintlicher "Notwehr" eingesperrt wurden.
Zitat von wobelwobel schrieb:ist es nicht. dazu könnte ich dir jetzt 'ne ganz offizielle stellungnahme unseres polizeipräsidenten posten. aber vielleicht machst du dich einfach mal selbst schlau.
Kannst du mal gerne posten. Die Geschichte mit der "Antizipierten Notwehr" ist mir allerdings bekannt. Die Sache ist im Prinzip nicht verboten, sollte jedoch etwas passieren, dann haftet man dafür.
Zitat von wobelwobel schrieb:im fall des besoffenen ist die sachlage die, dass der besoffene wohl kaum einbrechen wird, d.h. das gebäude nicht betreten wird. was den garten angeht zieht die entsprechende haftpflichtversicherung.
Der Besoffene kann durchaus einbrechen, er denkt ja, dass es sein Haus ist. Haftpflichtversicherung zieht in solchen Fällen übrigens nicht. Körperverletzung ist nach wie vor strafbar.
Zitat von wobelwobel schrieb:was die kiddies angeht: da gilt der berühmte satz "eltern haften für ihre kinder".
Wenn man solche Anlagen installiert, dann muss man davon ausgehen, dass auch unbeteiligte Personen davon Schaden nehmen können. In einem solchen Fall haften sowohl die Eltern als auch der Eigentümer der Bärenfallen.

Du musst natürlich nicht auf mich hören. :D Wenn du das jedoch tust (Bärenfallen aufstellen) und mit dem "Hausfriedensbrecher" etwas passieren sollte, dann wirst du schon merken was du davon hast.
Zitat von wobelwobel schrieb:ganz einfach: weil ich, wie hier mittlerweile mehrfach berichtet, den fall selbst erlebt hab. erst seitdem bin ich bewaffnet.
Mach dich nicht lächerlich. Haben dich die besagen "Geisterjäger" etwa angegriffen oder beraubt? :D Hier tut niemand, dass es ein "Kavaliersdelikt" wäre in fremde Häuser einzusteigen. Im Gegenteil, in jedem Thread zu einem solchen Thema wird darauf hingewiesen, dass Hausfriedensbruch strafbar ist.


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Geisterorte

15.08.2010 um 00:51
@rottenplanet

tut mir leid, aber du bist ganz offensichtlich nicht sonderlich firm in sachen rechtslage.

das fängt damit an:
Zitat von rottenplanetrottenplanet schrieb:Einbruch ist noch lange kein Angriff.
"einbruch" ist ein angriff auf dein eigentum. dagegen kannst du in notwehr agieren. dazu gibt's massenhaft urteile. sprich (vereinfacht): du DARFST einem einbrecher eins überbraten!
killen darfste ihn natürlich nicht so einfach, dazu braucht's tatsächlich mehr.
Zitat von rottenplanetrottenplanet schrieb:Der Besoffene kann durchaus einbrechen, er denkt ja, dass es sein Haus ist. Haftpflichtversicherung zieht in solchen Fällen übrigens nicht. Körperverletzung ist nach wie vor strafbar.
wie besoffen muss man sein um 'ne tür aufzubrechen, (sturzbesoffen wird man das wohl auch kaum schaffen) im glauben es wär das eigene haus? das ist doch blödsinn.
argumentier doch hier nicht so einen scheiss daher, nur um "geiserjägern" oder "urban explorern" einen freifahrtschein zu simulieren. sowas ist nun mal strafbar. und auch der besoffene wird dafür 'ne fette anzeige kassieren und kann dafür eingeknastet werden.

das mit der haftpflicht bezog sich auf den garten. einfaches beispiel: mein nachbar hat mich heut gefragt ob er in meinen garten darf um sein gebüsch zu schneiden, was mir natürlich recht ist, wird auch zeit dass er sich kümmert. ich hab ihn ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass er aufpassen muss, weil mein gartenweg grad in "schutt und asche" liegt und man da höllisch aufpassen muss um nicht zu stolpern. man kann sich gegen sowas versichern, also dass jemand auf seinem grundstück stolpert und sich das bein bricht. das ist dann die gebäudehaftpflicht- bzw. grundstückshaftpflichtversicherung. die sollte man auch abschliessen, wenn's da publikumsverkehr gibt. wenn's ein einfamilienhaus ist und es nur um freunde und familie gibt braucht man das normalerweise nicht, weil man denen (wie ich jetzt dem nachbarn) auch einfach sagen kann, dass es da grad jetzt ein bisschen gefährlich ist.
wenn allerdings jemand fremdes ohne erlaubnis da rumlatscht, dann kann er mich nicht verklagen, weil er sich ein bein gebrochen hat weil er illegal auf meiner "gartenweg-baustelle" rumgelatscht ist.
Zitat von rottenplanetrottenplanet schrieb:Wenn man solche Anlagen installiert, dann muss man davon ausgehen, dass auch unbeteiligte Personen davon Schaden nehmen können. In einem solchen Fall haften sowohl die Eltern als auch der Eigentümer der Bärenfallen.
Du musst natürlich nicht auf mich hören. Wenn du das jedoch tust (Bärenfallen aufstellen) und mit dem "Hausfriedensbrecher" etwas passieren sollte, dann wirst du schon merken was du davon hast.
ich sprach von bärenfallen INNERHALB des gebäudes.
um überhaupt in das gebäude zu kommen, musst du ja erstmal hausfriedensbruch begehen bzw. einbrechen.
innerhalb meines gebäudes darf ich bärenfallen aufstellen soviel ich will. da darf ich sogar noch ganz andere sachen installieren. es gibt zwar jede menge vorschriften in sachen schornstein, elektrik, installationen usw., aber kein verbot von z.b. bärenfallen.
Zitat von rottenplanetrottenplanet schrieb:Mach dich nicht lächerlich. Haben dich die besagen "Geisterjäger" etwa angegriffen oder beraubt?
es gab einen nicht zu unterschätzenden schaden - ich musste eine seitentüre neu machen lassen (kostenpunkt rund 2.000 euro). meinen persönlichen schaden (wie gesagt, ich hab kein trauma davongetragen) habe ich selbst vor gericht runtergespielt, weil die jungs mir dann doch irgendwie leid getan haben (völlig irrational). in anderen fällen kann das aber 'ne superteure nummer werden.
was heisst überhaupt teuer?
die wären eingeknastet worden, sind aber auf bewährung bzw. mit geldstrafe davongekommen, weil ich mich noch für sie eingesetzt habe.

also tut mal bitte nicht so als sei das ein kavaliersdelikt.


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Geisterorte

15.08.2010 um 01:05
@rottenplanet
oder sieh's einfach mal anders:
stell dir vor, jemand fremdes, vermummtes in schwarz steht plötzlich in deinem schlafzimmer und funzelt dich an.
fändest du das dann auch ok? völlig in ordnung?
auch dass er dafür erstmal deine haustür aufbrechen musste?
nach dem motto "kein problem, wozu brauch ich überhaupt 'ne haustür?"?
was machst du, dem erstmal 'n drink anbieten?
und den schaden? verbuchste unter "schon ok, warn ja nur geisterjäger" oder was?


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Geisterorte

15.08.2010 um 01:26
@wobel ,

beim Angriff auf das Eigentum muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden (besonders, da keine Gefahr für Leib und Leben besteht). In so einem Fall darf man Einbrecher nicht einfach mal so verprügeln.
Zitat von wobelwobel schrieb:wie besoffen muss man sein um 'ne tür aufzubrechen, (sturzbesoffen wird man das wohl auch kaum schaffen) im glauben es wär das eigene haus? das ist doch blödsinn.
Man kann auch ziemlich leicht z.B. durch ein gekipptes Fenster einsteigen (muss man halt etwas herumfuchteln, damit man es aufkriegt) - Soll schon öfters vorgekommen sein. Der Besoffene wird in einem solchen Fall übrigens nicht für den "Einbruch" belangt (vorausgesetzt natürlich es passiert zum ersten Mal) - Er muss dann höchstens für die entstandenen Schäden bezahlen. Wenn er dabei jedoch in eine deiner Fallen tappen sollte, dann könntest du dafür durchaus eingeknastet werden.
Zitat von wobelwobel schrieb:argumentier doch hier nicht so einen scheiss daher, nur um "geiserjägern" oder "urban explorern" einen freifahrtschein zu simulieren.
:D Also bitte, ich simuliere doch keinen Freifahrtschein, wenn ich auf offensichtliche Übertreibung hinweise. Hausfriedensbruch bleibt nach wie vor strafbar.
Zitat von wobelwobel schrieb:das ist dann die gebäudehaftpflicht- bzw. grundstückshaftpflichtversicherung.
Greift nicht, wenn du gezielt Fallen aufstellst, die gegen Personen gerichtet sind.
Zitat von wobelwobel schrieb:ich sprach von bärenfallen INNERHALB des gebäudes.
um überhaupt in das gebäude zu kommen, musst du ja erstmal hausfriedensbruch begehen bzw. einbrechen. innerhalb meines gebäudes darf ich bärenfallen aufstellen soviel ich will. da darf ich sogar noch ganz andere sachen installieren. es gibt zwar jede menge vorschriften in sachen schornstein, elektrik, installationen usw., aber kein verbot von z.b. bärenfallen.
Das ist Wurscht - Um z.B. in einen eingezäunten Garten zu gelangen, muss man auch Hausfriedensbruch begehen bzw. einbrechen.

Wie bereits gesagt, du DARFST solche Vorrichtungen installieren - wenn dadurch jedoch jemand ernsthaft verletzt wird, dann musst du unter Umständen dafür haften.
Zitat von wobelwobel schrieb:also tut mal bitte nicht so als sei das ein kavaliersdelikt.
Irgendwie unterstellst nur du, dass hier jemand so tun würde, als wäre es ein Kavaliersdelikt. Es tut mir natürlich Leid für dich, aber anscheinend hast du nach dem Vorfall mit den "Geisterjägern" doch ein Trauma davongetragen. Scheinst jetzt selbst überall Gespenster zu sehen. ;)


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Geisterorte

15.08.2010 um 10:47
In Gütersloh, NRW gibt es ein Haus, naja sagen wir mal, es ist dort schon ziemlich mysteriös, wenn auch es nicht gleich auf einen Geist hinauslaufen muss (allerdings ist die Geschichte hart)....

Ich schreib mal die Kurzform:

Mann baut Haus, zieht mit Frau ein, Frau wird schwanger, verliert Kind und stirbt selbst auch innerhalb des ersten Jahres....
Mann zieht aus (nicht weil er an Geister glaubt, sondern wegen des Verlustes)

Mann vermietet, 1tes Mal: deren Kind stirbt in den ersten 3 Monaten.... Familie zieht wieder aus, da Frau dort depressiv wird.........

Vermietung Teil 2: Wieder stirbt Kind, und die miteingezogene Oma kurz hintereinander....

Jetzt steht Haus leer und keiner will dort mehr wohnen....

Davon mal ab, das Haus ist mein ich ende 70er Anfang 80er gebaut worden und ist echt schön....wohnen möcht ich da allerdings auch net drin


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Geisterorte

15.08.2010 um 16:38
@Nils1904
Bitteschön....das ich mir die Mühe gemacht habe Orte für dich zu suchen....ein kleines "Danke" für deine Mühe hätte es getan.....aber wie heißt es so schön? Undank ist der Welten Lohn...


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Geisterorte

16.08.2010 um 13:34
Also als erstes erst ma ein danke an titus 1960 =)
und an exu-rei auch danke =) nur guck ma das meinte ich mir wurde wieder nur der ort genannt nicht die adresse ich wüsste jiaa gar nicht wo das haus ist wenn ich da ma mit meinem kollegen dahin möchte :P und wobel ich hab die diskusion hier gemacht damit ich weiß wo ich solche orte finde und nicht das du mich hier zuteckstes mit jiaa das is strafbar und wenn das bei mir wäre dann würde ich dich mit nen baseball schläger schlagen . 1. das es strafbar ist in solche häuser rein zu gehen ist glaub ich jedem klar der ein einigermaßen gutes allegemein wissen hat da brauchen wir hier keine lehr stunde von dir . 2. und glaub ma wenn du da ne jugendgruppe mit 10 man angreifst bist du glaub ich der jenige der dir arschkarte gezogen hast ;)


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Geisterorte

16.08.2010 um 14:30
@Nils1904
Zitat von Nils1904Nils1904 schrieb:2. und glaub ma wenn du da ne jugendgruppe mit 10 man angreifst bist du glaub ich der jenige der dir arschkarte gezogen hast
ach - und das macht's dann legitim irgendwo einzubrechen? dass man mit 10 mann da aufkreuzt? wohl eher nicht...

@rottenplanet
Zitat von rottenplanetrottenplanet schrieb:beim Angriff auf das Eigentum muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden (besonders, da keine Gefahr für Leib und Leben besteht). In so einem Fall darf man Einbrecher nicht einfach mal so verprügeln.
es besteht aber nun mal gefahr für leib, leben und eigentum wenn jemand bei dir einbricht. urteile dazu gibt's genug.

@rottenplanet
Zitat von rottenplanetrottenplanet schrieb:Wenn er dabei jedoch in eine deiner Fallen tappen sollte, dann könntest du dafür durchaus eingeknastet werden.
falsch. auch dazu gibt's jede menge urteile. und ein schönes beispiel hab ich dazu auch, daher hab ich das nämlich mit den bärenfallen. der einbrecher wurde verurteilt, der eigentümer aber nicht, denn man darf in seinem eigenen haus bärenfallen aufstellen soviel man will.


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Geisterorte

16.08.2010 um 15:25
@wobel
Zitat von wobelwobel schrieb:es besteht aber nun mal gefahr für leib, leben und eigentum wenn jemand bei dir einbricht. urteile dazu gibt's genug.
Es gibt auch genug Urteile, bei denen Menschen für Notwehrüberschreitung im Gefängniss gelandet sind.
Zitat von wobelwobel schrieb:falsch. auch dazu gibt's jede menge urteile. und ein schönes beispiel hab ich dazu auch, daher hab ich das nämlich mit den bärenfallen. der einbrecher wurde verurteilt, der eigentümer aber nicht, denn man darf in seinem eigenen haus bärenfallen aufstellen soviel man will.
Ausnahmeurteile gibt es in jedem Bereich. Der Eigentümer hatte wohl Glück gehabt. Wofür es auch Urteile gibt - z.B. wo ein Einbrecher mal in einen Elektrozaun geraten ist und ähnliches. Da haben die "Fallensteller" eine däftige Strafe kassiert. (Vom Schmerzensgeld mal ganz abgesehen)

Wie aber bereits erwähnt, du kannst ruhig auf deiner Überzeugung beharren. ;)


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Geisterorte

16.08.2010 um 16:03
@rottenplanet
Zitat von rottenplanetrottenplanet schrieb:Spukhaus in Hohensyburg soll ganz berühmt sein... (Aber bitte nicht einbrechen: Privatbesitz)
Das Spukhaus ist letztes Jahr abgerissen worden...da gibts nichts mehr.....

@Nils1904
In vielen Foren zb. "Orte der Angst" ist eine der Forenregeln das man die Adresse von solchen Gebäuden nicht preis geben darf....man kann zwar Fotos reinstellen aber die genaue Adresse bekommst du nicht....das ist nun mal so um die Eigentümer vor solchen "Jugendlichen" wie du zu schützen....


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Geisterorte

16.08.2010 um 18:31
@rottenplanet
Zitat von rottenplanetrottenplanet schrieb:Ausnahmeurteile gibt es in jedem Bereich. Der Eigentümer hatte wohl Glück gehabt.
das war eher ein präzedenzfall - das ganze wurde fast wie ein "schauprozess" abgehandelt und sämtliche stuttgarter zeitungen haben täglich berichtet.
fazit: du darfst in deinem haus fallen aufstellen soviel du willst. wer sich illegal eintritt verschafft und dann in so eine falle gerät, ist selbst schuld. hätte er sich legal verhalten, wärs ihm ja nicht passiert.
illegal war der einbruch!!!


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Geisterorte

16.08.2010 um 18:33
geister umgeben uns ...sie sind ueberall....und der irrglaube sie wuerden nur an bestimmten orten sein ist humbuk!!!


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