Und es gibt SIE wirklich!
28.06.2010 um 20:49@xvampiryz
Es kann aber nach 15 Jahren erstmalig ein "Gnadengesuch" zur Aussetzung der Strafe auf Bewährung eingereicht werden!!
Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit – mindestens aber 15 Jahre.
http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_FreiheitsstrafeNein!! Lebenslänglich sind in allgemeinen 25Jahre!!
Es kann aber nach 15 Jahren erstmalig ein "Gnadengesuch" zur Aussetzung der Strafe auf Bewährung eingereicht werden!!