@Saitenhieb das habe ich schon verstanden- ich schreibe ja auch: "wenn es sowas gibt"
trotzdem ändert es sich nicht die Tatsache das es eine berechtigte Dienstleistung ist.....
ob Scharlatan oder echter Wahrsager....... wird eine von Kunden gewünschte Dienstleistung in Anspruch genommen.
Es ist Fakt,das die Existenz der Wahrsagerei ( wenn es sie denn gibt) vom Honorar abhängig ist.
Das ist es was mich ärgert- Die Existenz solcher Dinge ist durch die Tatsache der Bezahlung nicht zu beweisen,aber auch nicht zu widerlegen.
Also kann daran eine Echtheit auch nicht gemessen werden
jetzt verstanden was ich meinte?
LG