Flaky schrieb:Gewalttätig wurde aber der (nach eigener Aussage) 24-Jährige, nicht der TE Eine Zurechtweisung und sei sie noch so schroff formuliert, gibt kein Recht gewalttätig zu werden.
Ob der TE wirklich das so gesagt hat, wie er es geschrieben hat und wie sich die komplette Situation abgespielt hat steht auf einem anderen Blatt.
natürlich gibt eine zurechtweisung jemand kein recht gewalttätig zu werden und das verurteile ich auch aber dennoch ist er selbst schuld für diese kopfnuss weil er den 24 jährigen provoziert hat.
sind wir uns ehrlich, wer lässt sich gerne von einer weitaus jüngeren person und noch dazu vor seinen freunden zurechtweisen. ich persönlich würde mich auch angegriffen fühlen in dieser situation zumal es hier wirklich nur um eine lappalie geht.
jeder mensch ist doch auch für sich selbst verantwortlich und wenn ich gegen vorschriften verstoße dann mache ich dies bewusst und nehme natürlich auch mögliche konsequenzen in kauf. genau desshalb halte ich es nicht für angebracht jemanden der BEWUSST gegen ein rauchverbot verstößt zurechtzuweisen. dazu hat der besitzer der lokalität das recht aber nicht eine person die damit nichts zu tun hat. er hätte es zb. auch an den besitzer melden können aber direkt die person anzugehen ist ziemlich treist in meinen augen und nichts als wichtigtuerei.
Flaky schrieb:Ehrliche Antwort bitte: Wie hättest du reagiert?
ich hätte ihm ebenfalls zurechtgewiesen dass er sich nicht in meine angelegenheiten einzumischen hat und es immer noch meine entscheidung ist wie ich mich verhalte. ich hätte ihm weiters zu dem geschäftsführer verwiesen wo er sich beschweren kann.