dasewige schrieb:ich verstehe da nur das kapitalgewinne aus kapital nicht zur steuer heran gezogen werden.
Die Kapitalertragsteuer (KESt, KapESt, KapErtSt oder auch KapSt) ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer. Als Quellensteuer wird sie von der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle (z.B. eine Bank, eine Versicherung oder eine Kapitalgesellschaft) für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Die Kapitalertragsteuer wird, wenn sie nicht als Abgeltungsteuer ausgestaltet ist, bei der Steuerveranlagung wie eine Steuervorauszahlung behandelt.
In Deutschland unterliegen insbesondere folgende Kapitalerträge einer Kapitalertragsteuer von 25 % zzgl. eines Solidaritätszuschlages von derzeit 5,5 % und ggf. der Kirchensteuer. [2]
- Dividenden und ähnliche Ausschüttungen durch Kapitalgesellschaften
- Zinsen und ähnliche Einnahmen, die durch Banken gezahlt werden
- Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren
- Ausschüttungen von Investmentgesellschaften
- Gewinnausschüttungen aus typischen stillen Beteiligungen
- Erträge aus bestimmten Lebensversicherungen
- Gewinne aus Termingeschäften
- Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren oder anderen Finanzprodukten
- Stückzinsen, die beim Verkauf festverzinslicher Wertpapiere anfallen.
dasewige schrieb:wieso gibt es einen steuerstreit im bundestag um börsenerträge und alles was damit zusammen hängt?
Welcher Steuerstreit? Mir ist da nix anhängiges bekannt...