Reaktionen auf das Ende einer Beziehung
Reaktionen auf das Ende einer Beziehung
24.10.2012 um 09:28Wolfshaag schrieb:Na, ob das die "meisten" Psychologen so sehen, wage ich mal stark zu bezweifeln, aber gut, selbst wenn, halte ich es eher für Unsinn.^^Dies sind meine Erfahrungen, die ich in fast 15 Jahren Zusammenarbeit mit dieser Gattung Mensch gemacht habe.
Wolfshaag schrieb:Ich möchte besagte Damen, von denen ich noch Erinnerungsstücke habe, gar nicht mehr "besitzen", es geht mir allein um eine Erinnerung und gemachte Erfahrung.Als "Gedächtnisstütze" kann man sowas natürlich auch ansehen, aufheben. Erinnern wir uns an unsere Kindheit - viel von uns hatten doch eine kleine " Schatzkiste" in der wir die Dinge aufbewahrten, die uns wertvoll waren...
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24.10.2012 um 09:30@Funzl
Das ist aber schon bißchen strange,gebraucht sogar?
Funzl schrieb:N´Kumpel von mir sammelt die Slips all seiner Eroberungen und verwahrt sie in einer Art "Schrein" den er sich extra von mir anfertigen lies.oO
( Flacher Hängeschrank mit Flügeltüren - hängt seitlich über seinem Bett )
Das ist aber schon bißchen strange,gebraucht sogar?
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24.10.2012 um 09:33Reaktionen auf das Ende einer Beziehung
24.10.2012 um 09:33Ich habe danach Erleichterung gemerkt und alles das gemacht was mir Spaß macht! Aber die Haare blieben dran. Null getrauert! Aus ihm wurde ein stalker und hat 8 anzeigen plus einstweilige Verfügung bekommen! Resultat: bei einer grôsse von 168 cm wog ich nur noch 43 Kilo normalerweise Wiege ich 52 Kilo. Aber das ist jetzt was her! Und seit drei Jahren glücklich!
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24.10.2012 um 09:33@Häresie
Natürlich die getragenen, eben die Slips - die sie an hatten als er sie aus hatte.....Es war für mich auch ein hartes Stück "Arbeit" ihn soweit zu bekommen das er mir beim nächsten Besuch NICHT mehr seine neueste "Eroberung" zeigte.....
Natürlich die getragenen, eben die Slips - die sie an hatten als er sie aus hatte.....Es war für mich auch ein hartes Stück "Arbeit" ihn soweit zu bekommen das er mir beim nächsten Besuch NICHT mehr seine neueste "Eroberung" zeigte.....
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24.10.2012 um 09:35@Funzl
Und was soll das?
Wenn ich jemanden kennenlernen würde,und der so einen Schrein hätte,würde ich flüchten. :D
Und was soll das?
Wenn ich jemanden kennenlernen würde,und der so einen Schrein hätte,würde ich flüchten. :D
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24.10.2012 um 09:36@july84
Mich würde interessieren: Wurde er verurteilt? Und wenn ja, wozu? So wie ich das sehe, hast Du nur eine einstweilige Verfügung erwirkt, und ihn 8 Mal -unberechtigterweise, da nicht verurteilt - angezeigt. Eine einstweilige Verfügung kann quasi jeder erwirken. In meinem Augen war dein Verhalten erbärmlich....
Mich würde interessieren: Wurde er verurteilt? Und wenn ja, wozu? So wie ich das sehe, hast Du nur eine einstweilige Verfügung erwirkt, und ihn 8 Mal -unberechtigterweise, da nicht verurteilt - angezeigt. Eine einstweilige Verfügung kann quasi jeder erwirken. In meinem Augen war dein Verhalten erbärmlich....
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24.10.2012 um 09:37Reaktionen auf das Ende einer Beziehung
24.10.2012 um 09:38@jayjaypg
:D
Ich glaube,auf sowas kommt keine Frau,wie zB die gebrauchten Käsesocken der Verflossenen zu archivieren.
:D
Ich glaube,auf sowas kommt keine Frau,wie zB die gebrauchten Käsesocken der Verflossenen zu archivieren.
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24.10.2012 um 09:40Funzl schrieb: Natürlich die getragenen, eben die Slips - die sie an hatten als er sie aus hatte.Schimmelt sowas Feuchtes nicht irgendwann? :D Wäre jedenfalls nichts für mich.
@Funzl
Joa, als "Gedächtnisstütze" lasse ich es gelten, erspart mir das Geld für Biovital. :D
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24.10.2012 um 09:43Häresie schrieb:Und was soll das?Tja, für Ihn sind es auch " erinnerungsstücke" / aber eben auch Trophäen.
Häresie schrieb:Ich glaube,auf sowas kommt keine Frau,wie zB die gebrauchten Käsesocken der Verflossenen zu archivieren.Wenn solche Socken einn Fetisch-Gegenstand darstellen ist dies durchaus möglich.
Wolfshaag schrieb:Schimmelt sowas Feuchtes nicht irgendwann?Bleiben ja nicht ewig feucht - sind in wenigen Stunden durchgetrocknet.
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24.10.2012 um 09:43@jayjaypg
Magst du das näher erklären? Ich bin nicht firm was die Rechtslage angeht und verstehe das gerade nicht?
Also angenommen, mir lauert ständig wer auf. Dann kann ich eine einstweilige Verfügung erwirken, dass er sich mir nicht nähern darf. Tut er es doch, darf ich ihn anzeigen. Oder? Wieso muss er dafür vorher verurteilt worden sein? Und wieso bezeichnest du das Verhalten von @july84 als erbärmlich. Hat sie sich falsch verhalten?
Ich frage so doof, weil ich wirklich keine Ahnung davon habe und auch noch nie damit in Berührung kam.
Magst du das näher erklären? Ich bin nicht firm was die Rechtslage angeht und verstehe das gerade nicht?
Also angenommen, mir lauert ständig wer auf. Dann kann ich eine einstweilige Verfügung erwirken, dass er sich mir nicht nähern darf. Tut er es doch, darf ich ihn anzeigen. Oder? Wieso muss er dafür vorher verurteilt worden sein? Und wieso bezeichnest du das Verhalten von @july84 als erbärmlich. Hat sie sich falsch verhalten?
Ich frage so doof, weil ich wirklich keine Ahnung davon habe und auch noch nie damit in Berührung kam.
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24.10.2012 um 09:45jayjaypg schrieb:In meinem Augen war dein Verhalten erbärmlich....@jayjaypg
Wie vermagst du das zu beurteilen? Du kennst doch die ganze Vorgeschichte, die ganzen Details nicht.
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24.10.2012 um 09:46@Yaj yaj oder lay lay oder what ever your name is!!!Wenn man keine Ahnung hat, sollte man keine sehr dummen aussagen tätigen!!! Und weil du so scheisse bist, gehe ich A. Davon aus, das du so ein spacko bist wie mein ex und B. Geh mal dein morgen schiss erledigen weil, Bei dir drückt es irgendwo und du bekommst auf deine frage keine Antwort. Haha!!!
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24.10.2012 um 09:50@so.what
Wenn Dir jemand ständig auflauert, dann kann das den Tatbestand des § 238 StGB erfüllen.
§ 238 Nachstellung
(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
1.
seine räumliche Nähe aufsucht,
2.
unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
3.
unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4.
ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder
5.
eine andere vergleichbare Handlung vornimmt
und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahe stehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahe stehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Da die Gerichte diesen Paragraphen aber nur höchst restriktiv anwenden, eben auch wegen der enormen Strafandrohung (Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren), und der Tatbestand derart schwammig ist, ist es die Regel, dass Gerichte zunächst eine einstweilige Verfügung aussprechen, nämlich, dass der vermeintliche "Stalker" sich der gestalkten Person nicht mehr nähern darf. Tut er es dennoch, dann greift § 238 StGB.
Da @july84 nun auf 8 Anzeigen verweist, nehme ich an, sie hat 8 Mal versucht, ihren Widersacher genau wegen § 238 StGB anzuzeigen, und nachdem sie 8 Mal gescheitert ist, hatte vermutlich irgendein Richter keinen Bock mehr, und hat eine einstweilige Verfügung ausgesprochen. Hat für mich schon was von Rechtsbeugung....
Wenn Dir jemand ständig auflauert, dann kann das den Tatbestand des § 238 StGB erfüllen.
§ 238 Nachstellung
(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
1.
seine räumliche Nähe aufsucht,
2.
unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
3.
unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4.
ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder
5.
eine andere vergleichbare Handlung vornimmt
und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahe stehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahe stehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Da die Gerichte diesen Paragraphen aber nur höchst restriktiv anwenden, eben auch wegen der enormen Strafandrohung (Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren), und der Tatbestand derart schwammig ist, ist es die Regel, dass Gerichte zunächst eine einstweilige Verfügung aussprechen, nämlich, dass der vermeintliche "Stalker" sich der gestalkten Person nicht mehr nähern darf. Tut er es dennoch, dann greift § 238 StGB.
Da @july84 nun auf 8 Anzeigen verweist, nehme ich an, sie hat 8 Mal versucht, ihren Widersacher genau wegen § 238 StGB anzuzeigen, und nachdem sie 8 Mal gescheitert ist, hatte vermutlich irgendein Richter keinen Bock mehr, und hat eine einstweilige Verfügung ausgesprochen. Hat für mich schon was von Rechtsbeugung....
Reaktionen auf das Ende einer Beziehung
24.10.2012 um 09:51@july84
Ausfällig werden ist aber auch keine Lösung. Schade....für mich der Zeitpunkt mich hier auszuklinken -bei sowas muß ich nicht mit bei sein.
Viel Spass noch.
Ausfällig werden ist aber auch keine Lösung. Schade....für mich der Zeitpunkt mich hier auszuklinken -bei sowas muß ich nicht mit bei sein.
Viel Spass noch.
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24.10.2012 um 09:52für eine einstweilige Verfügung musst man Beweise vor dem Amtsgericht vorlegen! Man kann nicht einfach gegen jeden sowas machen! Dieser Jayjay hat Null Ahnung! Das stalking Gesetz ist sehr mild erst nach dem ein Messer in dir steckt wird es wirksam! Also, Jayjay, erst bilden dann äußern!!!
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24.10.2012 um 09:53Reaktionen auf das Ende einer Beziehung
24.10.2012 um 09:55@july84
Genau. Für eine einstweilige Verfügung genügt der Beweis, dass Du ihm eine SMS des Inhalts geschickt hast, Du willst nichts mehr von ihm wissen, und er sich dennoch gemeldet hat.
Gerade volljährig, und schon eine derart große Klappe. Und sowas darf wählen. Armes Deutschland...
Genau. Für eine einstweilige Verfügung genügt der Beweis, dass Du ihm eine SMS des Inhalts geschickt hast, Du willst nichts mehr von ihm wissen, und er sich dennoch gemeldet hat.
Gerade volljährig, und schon eine derart große Klappe. Und sowas darf wählen. Armes Deutschland...
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